thätige, da er diesen als Mensch für sich selbst schon zu leisten schuldig war 13).
In Betreff des königlichen Amtes Christi trat die Hoffnung auf seine einstige Wiederkunft zum Gericht im Bewusstsein der Gemeinde in dem Maasse zurück, als die Ansicht von einer gleich nach dem Tode jedes Einzelnen vollständig eintretenden Vergeltung erstarkte, wodurch jener allgemeine Gerichtsakt als überflüssig erscheinen musste 14).
§. 143. Die Christologie des Rationalismus.
An die Stelle des kirchlichen Dogma von Christus, seiner Person und seiner Wirksamkeit, welches sie als in sich widersprechendes, nuzloses, ja der wahren morali- schen Religiosität schädliches verwarfen, sezten nun die Rationalisten eine Lehre, welche, mit Vermeidung jener Widersprüche, Jesum doch noch als eine in gewissem Sinne göttliche Erscheinung festhalten, ja, recht erwogen, ihn weit erhabener hinstellen, und dabei die kräftigsten Antriebe zu praktischer Frömmigkeit enthalten sollte 1).
Ein göttlicher Gesandter, ein besonderer Liebling und Pflegling der Gottheit, sollte Jesus bleiben, sofern er durch die Veranstaltung der Vorsehung mit einem ausge- zeichneten Maasse geistiger Vorzüge ausgerüstet, unter ein Volk und in ein Zeitalter versezt, und sein Lebensgang so geleitet wurde, wie es seiner Entwicklung zu dem, was er werden sollte, am günstigsten war; sofern namentlich gerade diejenige Todesart über ihn herbeigeführt wurde, welche die Wiederbelebung, von der das Gedeihen seines
13)Töllner, der thätige Gehorsam Christi untersucht. 1768.
14)Wegscheider, §. 199.
1) Vgl. über das Folgende besonders die Briefe über den Rat. S. 372 ff. Wegscheider, §§. 128. 133. 140.
45 *
Schluſsabhandlung. §. 143.
thätige, da er diesen als Mensch für sich selbst schon zu leisten schuldig war 13).
In Betreff des königlichen Amtes Christi trat die Hoffnung auf seine einstige Wiederkunft zum Gericht im Bewuſstsein der Gemeinde in dem Maaſse zurück, als die Ansicht von einer gleich nach dem Tode jedes Einzelnen vollständig eintretenden Vergeltung erstarkte, wodurch jener allgemeine Gerichtsakt als überflüssig erscheinen muſste 14).
§. 143. Die Christologie des Rationalismus.
An die Stelle des kirchlichen Dogma von Christus, seiner Person und seiner Wirksamkeit, welches sie als in sich widersprechendes, nuzloses, ja der wahren morali- schen Religiosität schädliches verwarfen, sezten nun die Rationalisten eine Lehre, welche, mit Vermeidung jener Widersprüche, Jesum doch noch als eine in gewissem Sinne göttliche Erscheinung festhalten, ja, recht erwogen, ihn weit erhabener hinstellen, und dabei die kräftigsten Antriebe zu praktischer Frömmigkeit enthalten sollte 1).
Ein göttlicher Gesandter, ein besonderer Liebling und Pflegling der Gottheit, sollte Jesus bleiben, sofern er durch die Veranstaltung der Vorsehung mit einem ausge- zeichneten Maaſse geistiger Vorzüge ausgerüstet, unter ein Volk und in ein Zeitalter versezt, und sein Lebensgang so geleitet wurde, wie es seiner Entwicklung zu dem, was er werden sollte, am günstigsten war; sofern namentlich gerade diejenige Todesart über ihn herbeigeführt wurde, welche die Wiederbelebung, von der das Gedeihen seines
13)Töllner, der thätige Gehorsam Christi untersucht. 1768.
14)Wegscheider, §. 199.
1) Vgl. über das Folgende besonders die Briefe über den Rat. S. 372 ff. Wegscheider, §§. 128. 133. 140.
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Schluſsabhandlung. §. 143.
thätige, da er diesen als Mensch für sich selbst schon zu
leisten schuldig war 13).
In Betreff des königlichen Amtes Christi trat die
Hoffnung auf seine einstige Wiederkunft zum Gericht im
Bewuſstsein der Gemeinde in dem Maaſse zurück, als die
Ansicht von einer gleich nach dem Tode jedes Einzelnen
vollständig eintretenden Vergeltung erstarkte, wodurch
jener allgemeine Gerichtsakt als überflüssig erscheinen
muſste 14).
§. 143.
Die Christologie des Rationalismus.
An die Stelle des kirchlichen Dogma von Christus,
seiner Person und seiner Wirksamkeit, welches sie als in
sich widersprechendes, nuzloses, ja der wahren morali-
schen Religiosität schädliches verwarfen, sezten nun die
Rationalisten eine Lehre, welche, mit Vermeidung jener
Widersprüche, Jesum doch noch als eine in gewissem
Sinne göttliche Erscheinung festhalten, ja, recht erwogen,
ihn weit erhabener hinstellen, und dabei die kräftigsten
Antriebe zu praktischer Frömmigkeit enthalten sollte 1).
Ein göttlicher Gesandter, ein besonderer Liebling und
Pflegling der Gottheit, sollte Jesus bleiben, sofern er
durch die Veranstaltung der Vorsehung mit einem ausge-
zeichneten Maaſse geistiger Vorzüge ausgerüstet, unter ein
Volk und in ein Zeitalter versezt, und sein Lebensgang so
geleitet wurde, wie es seiner Entwicklung zu dem, was
er werden sollte, am günstigsten war; sofern namentlich
gerade diejenige Todesart über ihn herbeigeführt wurde,
welche die Wiederbelebung, von der das Gedeihen seines
13) Töllner, der thätige Gehorsam Christi untersucht. 1768.
14) Wegscheider, §. 199.
1) Vgl. über das Folgende besonders die Briefe über den Rat.
S. 372 ff. Wegscheider, §§. 128. 133. 140.
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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 2. Tübingen, 1836, S. 707. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus02_1836/726>, abgerufen am 19.11.2024.
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