Erstes Kapitel. Verhältniss Jesu zu der Idee eines lei- denden und sterbenden Messias; seine Reden von Tod, Auferstehung und Wiederkunft.
§. 107. Ob Jesus sein Leiden und seinen Tod in bestimmten Zügen vorhergesagt habe?
Den Evangelien zufolge hat Jesus seinen Jüngern mehr als Einmal, und schon geraume Zeit vor dem Erfolg 1), vorausgesagt, dass ihm Leiden und gewaltsamer Tod be- vorstehe. Und zwar blieb er, wenn wir den synoptischen Nachrichten trauen, nicht bei Voraussagung dieses Schick- sals im Allgemeinen stehen, sondern bestimmte den Ort seines Leidens vorher, nämlich Jerusalem; die Zeit dessel- ben: dass eben auf dieser Festreise ihn sein Schicksal er- eilen würde; die Subjekte, von welchen er zu leiden ha- ben würde (arkhiereis, grammateis, ethne); die wesentliche Form seines Leidens: Kreuzigung in Folge eines Richter- spruchs; auch Nebenzüge sagte er voraus: dass es an Geis- selhieben, Spott und Verspeien nicht fehlen würde (Matth. 16, 21. 17, 12. 22 f. 20, 17 ff. 26, 12. mit den Parall., Luc. 13, 33.). -- Zwischen den Synoptikern und dem Ver- fasser des vierten Evangeliums findet hier ein dreifacher
1) Was er ganz in der Nähe des Erfolgs, in den lezten Tagen seines Lebens, noch von einzelnen Umständen seines Lei- dens vorhersagte, kann erst weiter unten, in der Geschichte jener Tage, in Betrachtung kommen.
Erstes Kapitel. Verhältniss Jesu zu der Idee eines lei- denden und sterbenden Messias; seine Reden von Tod, Auferstehung und Wiederkunft.
§. 107. Ob Jesus sein Leiden und seinen Tod in bestimmten Zügen vorhergesagt habe?
Den Evangelien zufolge hat Jesus seinen Jüngern mehr als Einmal, und schon geraume Zeit vor dem Erfolg 1), vorausgesagt, daſs ihm Leiden und gewaltsamer Tod be- vorstehe. Und zwar blieb er, wenn wir den synoptischen Nachrichten trauen, nicht bei Voraussagung dieses Schick- sals im Allgemeinen stehen, sondern bestimmte den Ort seines Leidens vorher, nämlich Jerusalem; die Zeit dessel- ben: daſs eben auf dieser Festreise ihn sein Schicksal er- eilen würde; die Subjekte, von welchen er zu leiden ha- ben würde (ἀρχιερεῖς, γραμματεῖς, ἔϑνη); die wesentliche Form seines Leidens: Kreuzigung in Folge eines Richter- spruchs; auch Nebenzüge sagte er voraus: daſs es an Geis- selhieben, Spott und Verspeien nicht fehlen würde (Matth. 16, 21. 17, 12. 22 f. 20, 17 ff. 26, 12. mit den Parall., Luc. 13, 33.). — Zwischen den Synoptikern und dem Ver- fasser des vierten Evangeliums findet hier ein dreifacher
1) Was er ganz in der Nähe des Erfolgs, in den lezten Tagen seines Lebens, noch von einzelnen Umständen seines Lei- dens vorhersagte, kann erst weiter unten, in der Geschichte jener Tage, in Betrachtung kommen.
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Erstes Kapitel.
Verhältniss Jesu zu der Idee eines lei-
denden und sterbenden Messias; seine
Reden von Tod, Auferstehung und
Wiederkunft.
§. 107.
Ob Jesus sein Leiden und seinen Tod in bestimmten Zügen
vorhergesagt habe?
Den Evangelien zufolge hat Jesus seinen Jüngern mehr
als Einmal, und schon geraume Zeit vor dem Erfolg 1),
vorausgesagt, daſs ihm Leiden und gewaltsamer Tod be-
vorstehe. Und zwar blieb er, wenn wir den synoptischen
Nachrichten trauen, nicht bei Voraussagung dieses Schick-
sals im Allgemeinen stehen, sondern bestimmte den Ort
seines Leidens vorher, nämlich Jerusalem; die Zeit dessel-
ben: daſs eben auf dieser Festreise ihn sein Schicksal er-
eilen würde; die Subjekte, von welchen er zu leiden ha-
ben würde (ἀρχιερεῖς, γραμματεῖς, ἔϑνη); die wesentliche
Form seines Leidens: Kreuzigung in Folge eines Richter-
spruchs; auch Nebenzüge sagte er voraus: daſs es an Geis-
selhieben, Spott und Verspeien nicht fehlen würde (Matth.
16, 21. 17, 12. 22 f. 20, 17 ff. 26, 12. mit den Parall.,
Luc. 13, 33.). — Zwischen den Synoptikern und dem Ver-
fasser des vierten Evangeliums findet hier ein dreifacher
1) Was er ganz in der Nähe des Erfolgs, in den lezten Tagen
seines Lebens, noch von einzelnen Umständen seines Lei-
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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 2. Tübingen, 1836, S. [303]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus02_1836/322>, abgerufen am 22.12.2024.
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