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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794.

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"Alle jetzige und künftige Volks- und
Hausschulen sind von der Oberdirektion
der Schulen
im russischen Reiche abhängig.
Diese steht unmittelbar unter Ihro Kaiser-
lichen Majestät
und trägt Ihrer Maje-
stät
selbst die Schulangelegenheiten vor.
(Solche Oberdirektion ist von Ihrer Maje-
stät
der für die Schulen im Reich errichteten
Kommission anvertraut worden.) Sie ver-
sammelt sich an gesetzten Tagen, um über al-
les, was zum Nutzen und zum bessern Fort-
gange des Unterrichts in den Schulen dienen
kann, zu rathschlagen und zu entscheiden; muß
aber auch für die Befolgung der Schulord-
nung in ihrem ganzen Umfange wachen."

Dieser kurze Auszug wird hinreichend seyn,
einen Begriff von der Einrichtung und Ver-
fassung des Schulwesens zu geben. Jetzt
wollen wir uns mit dem zweyten Hauptgegen-
stande desselben, mit den Lehrbüchern, be-
kannt zu machen suchen. Ein genaues Detail,
so interessant es auch für jeden Leser seyn
möchte, der Sinn für diese unbeschreiblich
wichtige Staats- und Menschenangelegenheit
hat, ist auch hier unmöglich, wenn wir nicht

Zweiter Theil. O

„Alle jetzige und kuͤnftige Volks- und
Hausſchulen ſind von der Oberdirektion
der Schulen
im ruſſiſchen Reiche abhaͤngig.
Dieſe ſteht unmittelbar unter Ihro Kaiſer-
lichen Majeſtaͤt
und traͤgt Ihrer Maje-
ſtaͤt
ſelbſt die Schulangelegenheiten vor.
(Solche Oberdirektion iſt von Ihrer Maje-
ſtaͤt
der fuͤr die Schulen im Reich errichteten
Kommiſſion anvertraut worden.) Sie ver-
ſammelt ſich an geſetzten Tagen, um uͤber al-
les, was zum Nutzen und zum beſſern Fort-
gange des Unterrichts in den Schulen dienen
kann, zu rathſchlagen und zu entſcheiden; muß
aber auch fuͤr die Befolgung der Schulord-
nung in ihrem ganzen Umfange wachen.“

Dieſer kurze Auszug wird hinreichend ſeyn,
einen Begriff von der Einrichtung und Ver-
faſſung des Schulweſens zu geben. Jetzt
wollen wir uns mit dem zweyten Hauptgegen-
ſtande deſſelben, mit den Lehrbuͤchern, be-
kannt zu machen ſuchen. Ein genaues Detail,
ſo intereſſant es auch fuͤr jeden Leſer ſeyn
moͤchte, der Sinn fuͤr dieſe unbeſchreiblich
wichtige Staats- und Menſchenangelegenheit
hat, iſt auch hier unmoͤglich, wenn wir nicht

Zweiter Theil. O
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[209/0225] „Alle jetzige und kuͤnftige Volks- und Hausſchulen ſind von der Oberdirektion der Schulen im ruſſiſchen Reiche abhaͤngig. Dieſe ſteht unmittelbar unter Ihro Kaiſer- lichen Majeſtaͤt und traͤgt Ihrer Maje- ſtaͤt ſelbſt die Schulangelegenheiten vor. (Solche Oberdirektion iſt von Ihrer Maje- ſtaͤt der fuͤr die Schulen im Reich errichteten Kommiſſion anvertraut worden.) Sie ver- ſammelt ſich an geſetzten Tagen, um uͤber al- les, was zum Nutzen und zum beſſern Fort- gange des Unterrichts in den Schulen dienen kann, zu rathſchlagen und zu entſcheiden; muß aber auch fuͤr die Befolgung der Schulord- nung in ihrem ganzen Umfange wachen.“ Dieſer kurze Auszug wird hinreichend ſeyn, einen Begriff von der Einrichtung und Ver- faſſung des Schulweſens zu geben. Jetzt wollen wir uns mit dem zweyten Hauptgegen- ſtande deſſelben, mit den Lehrbuͤchern, be- kannt zu machen ſuchen. Ein genaues Detail, ſo intereſſant es auch fuͤr jeden Leſer ſeyn moͤchte, der Sinn fuͤr dieſe unbeſchreiblich wichtige Staats- und Menſchenangelegenheit hat, iſt auch hier unmoͤglich, wenn wir nicht Zweiter Theil. O

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Zitationshilfe: Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg02_1794/225>, abgerufen am 23.11.2024.