Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794."Alle jetzige und künftige Volks- und Dieser kurze Auszug wird hinreichend seyn, Zweiter Theil. O
„Alle jetzige und kuͤnftige Volks- und Dieſer kurze Auszug wird hinreichend ſeyn, Zweiter Theil. O
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0225" n="209"/> <p>„Alle jetzige und kuͤnftige Volks- und<lb/> Hausſchulen ſind von der <hi rendition="#g">Oberdirektion<lb/> der Schulen</hi> im ruſſiſchen Reiche abhaͤngig.<lb/> Dieſe ſteht unmittelbar unter <hi rendition="#g">Ihro Kaiſer-<lb/> lichen Majeſtaͤt</hi> und traͤgt <hi rendition="#g">Ihrer Maje-<lb/> ſtaͤt</hi> ſelbſt die Schulangelegenheiten vor.<lb/> (Solche Oberdirektion iſt von <hi rendition="#g">Ihrer Maje-<lb/> ſtaͤt</hi> der fuͤr die Schulen im Reich errichteten<lb/><hi rendition="#g">Kommiſſion</hi> anvertraut worden.) Sie ver-<lb/> ſammelt ſich an geſetzten Tagen, um uͤber al-<lb/> les, was zum Nutzen und zum beſſern Fort-<lb/> gange des Unterrichts in den Schulen dienen<lb/> kann, zu rathſchlagen und zu entſcheiden; muß<lb/> aber auch fuͤr die Befolgung der Schulord-<lb/> nung in ihrem ganzen Umfange wachen.“</p><lb/> <p>Dieſer kurze Auszug wird hinreichend ſeyn,<lb/> einen Begriff von der Einrichtung und Ver-<lb/> faſſung des Schulweſens zu geben. Jetzt<lb/> wollen wir uns mit dem zweyten Hauptgegen-<lb/> ſtande deſſelben, mit den <hi rendition="#g">Lehrbuͤchern,</hi> be-<lb/> kannt zu machen ſuchen. Ein genaues Detail,<lb/> ſo intereſſant es auch fuͤr jeden Leſer ſeyn<lb/> moͤchte, der Sinn fuͤr dieſe unbeſchreiblich<lb/> wichtige Staats- und Menſchenangelegenheit<lb/> hat, iſt auch hier unmoͤglich, wenn wir nicht<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Zweiter Theil. O</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [209/0225]
„Alle jetzige und kuͤnftige Volks- und
Hausſchulen ſind von der Oberdirektion
der Schulen im ruſſiſchen Reiche abhaͤngig.
Dieſe ſteht unmittelbar unter Ihro Kaiſer-
lichen Majeſtaͤt und traͤgt Ihrer Maje-
ſtaͤt ſelbſt die Schulangelegenheiten vor.
(Solche Oberdirektion iſt von Ihrer Maje-
ſtaͤt der fuͤr die Schulen im Reich errichteten
Kommiſſion anvertraut worden.) Sie ver-
ſammelt ſich an geſetzten Tagen, um uͤber al-
les, was zum Nutzen und zum beſſern Fort-
gange des Unterrichts in den Schulen dienen
kann, zu rathſchlagen und zu entſcheiden; muß
aber auch fuͤr die Befolgung der Schulord-
nung in ihrem ganzen Umfange wachen.“
Dieſer kurze Auszug wird hinreichend ſeyn,
einen Begriff von der Einrichtung und Ver-
faſſung des Schulweſens zu geben. Jetzt
wollen wir uns mit dem zweyten Hauptgegen-
ſtande deſſelben, mit den Lehrbuͤchern, be-
kannt zu machen ſuchen. Ein genaues Detail,
ſo intereſſant es auch fuͤr jeden Leſer ſeyn
moͤchte, der Sinn fuͤr dieſe unbeſchreiblich
wichtige Staats- und Menſchenangelegenheit
hat, iſt auch hier unmoͤglich, wenn wir nicht
Zweiter Theil. O
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