jedem Sterbefall 2 Rubel zahlen, wogegen die Erben eine Summe von 1000 Rubeln er- halten.
Ich beschließe diese Rubrik mit der An- zeige zweyer der wichtigsten Anstalten zur Unterstützung und Bequemlchkeit des Publikums. Diese sind der Lombard und die Leihebank für den Adel und die Städte.
Der Lombard ist eine mit dem Findel- hause verbundene und von der Kaiserinn ga- rantirte Einrichtung, deren Verfassung im Wesentlichen mit denen in andern Ländern über- einkommt. Diese Anstalt leiht auf Gold und Silber drey Viertheile des Werths, auf un- edle Metalle die Hälfte, und auf ächte Stei- ne, Kleider, Pelzereyen, u. s. w. so viel als nach Maaßgabe der Umstände gut gefunden wird, doch nie unter zehn und über tausend Rubel. Der Werth der eingebrachten Sachen wird durch beeidigte Taxatoren bestimmt. Die Gelder werden auf drey, sechs oder neun Mo- nate, höchstens auf ein Jahr, aber nie auf eine längere Zeit ausgegeben. Den Verpfän- dern wird zur Einlösung nur eine dreywöchent-
jedem Sterbefall 2 Rubel zahlen, wogegen die Erben eine Summe von 1000 Rubeln er- halten.
Ich beſchließe dieſe Rubrik mit der An- zeige zweyer der wichtigſten Anſtalten zur Unterſtuͤtzung und Bequemlchkeit des Publikums. Dieſe ſind der Lombard und die Leihebank fuͤr den Adel und die Staͤdte.
Der Lombard iſt eine mit dem Findel- hauſe verbundene und von der Kaiſerinn ga- rantirte Einrichtung, deren Verfaſſung im Weſentlichen mit denen in andern Laͤndern uͤber- einkommt. Dieſe Anſtalt leiht auf Gold und Silber drey Viertheile des Werths, auf un- edle Metalle die Haͤlfte, und auf aͤchte Stei- ne, Kleider, Pelzereyen, u. ſ. w. ſo viel als nach Maaßgabe der Umſtaͤnde gut gefunden wird, doch nie unter zehn und uͤber tauſend Rubel. Der Werth der eingebrachten Sachen wird durch beeidigte Taxatoren beſtimmt. Die Gelder werden auf drey, ſechs oder neun Mo- nate, hoͤchſtens auf ein Jahr, aber nie auf eine laͤngere Zeit ausgegeben. Den Verpfaͤn- dern wird zur Einloͤſung nur eine dreywoͤchent-
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jedem Sterbefall 2 Rubel zahlen, wogegen
die Erben eine Summe von 1000 Rubeln er-
halten.
Ich beſchließe dieſe Rubrik mit der An-
zeige zweyer der wichtigſten Anſtalten zur
Unterſtuͤtzung und Bequemlchkeit des
Publikums. Dieſe ſind der Lombard
und die Leihebank fuͤr den Adel und
die Staͤdte.
Der Lombard iſt eine mit dem Findel-
hauſe verbundene und von der Kaiſerinn ga-
rantirte Einrichtung, deren Verfaſſung im
Weſentlichen mit denen in andern Laͤndern uͤber-
einkommt. Dieſe Anſtalt leiht auf Gold und
Silber drey Viertheile des Werths, auf un-
edle Metalle die Haͤlfte, und auf aͤchte Stei-
ne, Kleider, Pelzereyen, u. ſ. w. ſo viel
als nach Maaßgabe der Umſtaͤnde gut gefunden
wird, doch nie unter zehn und uͤber tauſend
Rubel. Der Werth der eingebrachten Sachen
wird durch beeidigte Taxatoren beſtimmt. Die
Gelder werden auf drey, ſechs oder neun Mo-
nate, hoͤchſtens auf ein Jahr, aber nie auf
eine laͤngere Zeit ausgegeben. Den Verpfaͤn-
dern wird zur Einloͤſung nur eine dreywoͤchent-
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/306>, abgerufen am 22.11.2024.
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