freches und ärgerliches Leben führen. -- Ver- brecher dieser Art werden entweder auf das Urtheil eines Gerichtshofes, oder auf die Bit- te der Eltern, Vorgesetzten oder Hausherren, wiewol nicht ohne Zeugniß, warum? ins Zuchthaus gesetzt. Auch hier müssen Privat- leute, wie im Arbeitshause, ein geringes Kostgeld bezahlen. Das männliche Geschlecht ist vom weiblichen abgesondert und jeder Zücht- ling darf nur bey seinem Taufnamen genannt werden. Die Widerspenstigen kann der Ober- aufseher zur Zeit mit Ruthen, oder mit Ein- sperrung auf Wasser und Brod bestrafen. Die jährliche Anzahl der Züchtlinge ist zwischen sie- ben und neunhundert.
Diese Anstalten, in welchen sich die Re- sidenz, wie in einem Behälter, aller faulen, unreinen und ansteckenden Theile entledigt, ste- hen in so genauer Verbindung mit den Ver- wahrungsörtern der Gerechtigkeit, daß ich es am schicklichsten finde, ihrer hier sogleich zu erwähnen.
Das neue Stadtgefängniß, welches, so viel es thunlich war, nach Howard's
freches und aͤrgerliches Leben fuͤhren. — Ver- brecher dieſer Art werden entweder auf das Urtheil eines Gerichtshofes, oder auf die Bit- te der Eltern, Vorgeſetzten oder Hausherren, wiewol nicht ohne Zeugniß, warum? ins Zuchthaus geſetzt. Auch hier muͤſſen Privat- leute, wie im Arbeitshauſe, ein geringes Koſtgeld bezahlen. Das maͤnnliche Geſchlecht iſt vom weiblichen abgeſondert und jeder Zuͤcht- ling darf nur bey ſeinem Taufnamen genannt werden. Die Widerſpenſtigen kann der Ober- aufſeher zur Zeit mit Ruthen, oder mit Ein- ſperrung auf Waſſer und Brod beſtrafen. Die jaͤhrliche Anzahl der Zuͤchtlinge iſt zwiſchen ſie- ben und neunhundert.
Dieſe Anſtalten, in welchen ſich die Re- ſidenz, wie in einem Behaͤlter, aller faulen, unreinen und anſteckenden Theile entledigt, ſte- hen in ſo genauer Verbindung mit den Ver- wahrungsoͤrtern der Gerechtigkeit, daß ich es am ſchicklichſten finde, ihrer hier ſogleich zu erwaͤhnen.
Das neue Stadtgefaͤngniß, welches, ſo viel es thunlich war, nach Howard’s
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freches und aͤrgerliches Leben fuͤhren. — Ver-
brecher dieſer Art werden entweder auf das
Urtheil eines Gerichtshofes, oder auf die Bit-
te der Eltern, Vorgeſetzten oder Hausherren,
wiewol nicht ohne Zeugniß, warum? ins
Zuchthaus geſetzt. Auch hier muͤſſen Privat-
leute, wie im Arbeitshauſe, ein geringes
Koſtgeld bezahlen. Das maͤnnliche Geſchlecht
iſt vom weiblichen abgeſondert und jeder Zuͤcht-
ling darf nur bey ſeinem Taufnamen genannt
werden. Die Widerſpenſtigen kann der Ober-
aufſeher zur Zeit mit Ruthen, oder mit Ein-
ſperrung auf Waſſer und Brod beſtrafen. Die
jaͤhrliche Anzahl der Zuͤchtlinge iſt zwiſchen ſie-
ben und neunhundert.
Dieſe Anſtalten, in welchen ſich die Re-
ſidenz, wie in einem Behaͤlter, aller faulen,
unreinen und anſteckenden Theile entledigt, ſte-
hen in ſo genauer Verbindung mit den Ver-
wahrungsoͤrtern der Gerechtigkeit, daß ich es
am ſchicklichſten finde, ihrer hier ſogleich zu
erwaͤhnen.
Das neue Stadtgefaͤngniß, welches,
ſo viel es thunlich war, nach Howard’s
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/225>, abgerufen am 25.11.2024.
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