lizey bey großen Versammlungen, bey Volksfesten, beym Eisgange der Newa. Vorsicht bey der Versen- dung der Arzneyen. -- Merkwürdige Form bey der Bekanntmachung der Gesetze.
Unter allen politischen Einrichtungen und Ver- fassungen hat keine nähern Bezug auf das Wohlseyn und die Zufriedenheit jedes Einzel- nen, als die Polizey. Die ehrwürdigen Zwecke dieses Theils der Staatsverwaltung: Sicherheit und Bequemlichkeit, vereinigen sich in dem großen Begriff von bürgerlicher Glück- seligkeit, ohne welche sich keine Staatsglückse- ligkeit denken läßt. Die Verhältnisse der aus- wärtigen Macht, des Staatsreichthums, ja selbst der politischen Freyheit haben einen weit entferntern Bezug auf die Glückseligkeit der In- dividuen, weil sie mehr die ganze Masse der Nation treffen, da die Ausübung der Polizey es gerade mit solchen Pflichten zu thun hat, die den Menschen in seinen feinsten und zarte- sten Verhältnissen, als Bürger, Geschäftsmann, Gatten und Vater, berühren. Es giebt Län- der, in denen der Bürger bey der größten
lizey bey großen Verſammlungen, bey Volksfeſten, beym Eisgange der Newa. Vorſicht bey der Verſen- dung der Arzneyen. — Merkwürdige Form bey der Bekanntmachung der Geſetze.
Unter allen politiſchen Einrichtungen und Ver- faſſungen hat keine naͤhern Bezug auf das Wohlſeyn und die Zufriedenheit jedes Einzel- nen, als die Polizey. Die ehrwuͤrdigen Zwecke dieſes Theils der Staatsverwaltung: Sicherheit und Bequemlichkeit, vereinigen ſich in dem großen Begriff von buͤrgerlicher Gluͤck- ſeligkeit, ohne welche ſich keine Staatsgluͤckſe- ligkeit denken laͤßt. Die Verhaͤltniſſe der aus- waͤrtigen Macht, des Staatsreichthums, ja ſelbſt der politiſchen Freyheit haben einen weit entferntern Bezug auf die Gluͤckſeligkeit der In- dividuen, weil ſie mehr die ganze Maſſe der Nation treffen, da die Ausuͤbung der Polizey es gerade mit ſolchen Pflichten zu thun hat, die den Menſchen in ſeinen feinſten und zarte- ſten Verhaͤltniſſen, als Buͤrger, Geſchaͤftsmann, Gatten und Vater, beruͤhren. Es giebt Laͤn- der, in denen der Buͤrger bey der groͤßten
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lizey bey großen Verſammlungen, bey Volksfeſten,
beym Eisgange der Newa. Vorſicht bey der Verſen-
dung der Arzneyen. — Merkwürdige Form bey der
Bekanntmachung der Geſetze.
Unter allen politiſchen Einrichtungen und Ver-
faſſungen hat keine naͤhern Bezug auf das
Wohlſeyn und die Zufriedenheit jedes Einzel-
nen, als die Polizey. Die ehrwuͤrdigen
Zwecke dieſes Theils der Staatsverwaltung:
Sicherheit und Bequemlichkeit, vereinigen ſich
in dem großen Begriff von buͤrgerlicher Gluͤck-
ſeligkeit, ohne welche ſich keine Staatsgluͤckſe-
ligkeit denken laͤßt. Die Verhaͤltniſſe der aus-
waͤrtigen Macht, des Staatsreichthums, ja
ſelbſt der politiſchen Freyheit haben einen weit
entferntern Bezug auf die Gluͤckſeligkeit der In-
dividuen, weil ſie mehr die ganze Maſſe der
Nation treffen, da die Ausuͤbung der Polizey
es gerade mit ſolchen Pflichten zu thun hat,
die den Menſchen in ſeinen feinſten und zarte-
ſten Verhaͤltniſſen, als Buͤrger, Geſchaͤftsmann,
Gatten und Vater, beruͤhren. Es giebt Laͤn-
der, in denen der Buͤrger bey der groͤßten
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/191>, abgerufen am 03.12.2024.
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