Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.Die Register vom Jahr 1789 führen nur So billig und sogar unbeträchtlich die Ab- setzt ist, die schon im Jahr 1784 über hunderttausend Men- schen begriff; und sich bis auf die folgenden Abschnitte zu gedulden, in denen die nähere Karakteristik einiger der hier angeführten Tribunäte ihnen wahrscheinlich durch ein größeres Interesse die Trockenheit dieser kurzen und zur Vollständigkeit des Ganzen nothwendigen Darstellung ver- güten wird. J 3
Die Regiſter vom Jahr 1789 fuͤhren nur So billig und ſogar unbetraͤchtlich die Ab- ſetzt iſt, die ſchon im Jahr 1784 über hunderttauſend Men- ſchen begriff; und ſich bis auf die folgenden Abſchnitte zu gedulden, in denen die nähere Karakteriſtik einiger der hier angeführten Tribunäte ihnen wahrſcheinlich durch ein größeres Intereſſe die Trockenheit dieſer kurzen und zur Vollſtändigkeit des Ganzen nothwendigen Darſtellung ver- güten wird. J 3
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Die Regiſter vom Jahr 1789 fuͤhren nur
1747 Gildeverwandte an, unter denen ſich 12
namhafte und 169 Buͤrger und Gaͤſte der erſten
Gilde befanden. In eben dieſem Jahr waren
3583 Meiſter bey den Zunftgenoſſen verzeich-
net. Dieſe geringen Angaben beweiſen, daß
der bey weitem groͤßere Theil der gewerbtrei-
benden Einwohner außer dieſen Verbindungen
lebt, und ſind ein auffallendes Beyſpiel von
der ſeltnen politiſchen Toleranz der Regierung.
So billig und ſogar unbetraͤchtlich die Ab-
gaben in Vergleichung mit den Hauptſtaͤdten
anderer Laͤnder ſind, ſo wichtig ſind dennoch
die Einkuͤnfte, welche der Staat aus den
Gewerben der Reſidenz erhebt. Im Jahr
1790 betrug die Vermoͤgenſteuer der Gilden
43,104 R. — Im Jahr 1787 belief ſich die
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*) ſetzt iſt, die ſchon im Jahr 1784 über hunderttauſend Men-
ſchen begriff; und ſich bis auf die folgenden Abſchnitte zu
gedulden, in denen die nähere Karakteriſtik einiger der
hier angeführten Tribunäte ihnen wahrſcheinlich durch ein
größeres Intereſſe die Trockenheit dieſer kurzen und zur
Vollſtändigkeit des Ganzen nothwendigen Darſtellung ver-
güten wird.
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