frau heißt die Geldjungfer "Arbeit", denn "Arbeit" ist der Name des Mannes. Sie ist ein Besitz des Mannes.
Um dieß Bild zu Ende zu bringen, so ist das Kind von Arbeit und Geld wteder ein Mädchen, ein unverehelichtes, also Geld, aber mit der gewissen Abstammung von der Arbeit, seinem Vater. Die Gesichtsform, das "Bild", trägt ein anderes Gepräge.
Was schließlich noch einmal die Concurrenz betrifft, so hat sie gerade dadurch Bestand, daß nicht Alle sich ihrer Sache annehmen und sich über sie mit einander verständi¬ gen. Brod ist z. B. das Bedürfniß aller Einwohner einer Stadt; deshalb könnten sie leicht übereinkommen, eine öffent¬ liche Bäckerei einzurichten. Statt dessen überlassen sie die Lie¬ ferung des Bedarfs den concurrirenden Bäckern. Ebenso Fleisch den Fleischern, Wein den Weinhändlern u s. w.
Die Concurrenz aufheben heißt nicht so viel als die Zunft begünstigen. Der Unterschied ist dieser: In der Zunft ist das Backen u. s. w. Sache der Zünftigen; in der Concurrenz Sache der beliebig Wetteifernden; im Verein Derer, welche Gebackenes brauchen, also meine, deine Sache, weder Sache des zünftigen noch des concessionirten Bäckers, sondern Sache der Vereinten.
Wenn Ich Mich nicht um meine Sache bekümmere, so muß Ich mit dem vorlieb nehmen, was Andern Mir zu gewähren beliebt. Brod zu haben, ist meine Sache, mein Wunsch und Begehren, und doch überläßt man das den Bäckern, und hofft höchstens durch ihren Hader, ihr Rangablaufen, ih¬ ren Wetteifer, kurz ihre Concurrenz einen Vortheil zu erlangen, auf welchen man bei den Zünftigen, die gänzlich und al¬ lein im Eigenthum der Backgerechtigkeit saßen, nicht rechnen konnte. -- Was Jeder braucht, an dessen Herbeischaffung und
frau heißt die Geldjungfer „Arbeit“, denn „Arbeit“ iſt der Name des Mannes. Sie iſt ein Beſitz des Mannes.
Um dieß Bild zu Ende zu bringen, ſo iſt das Kind von Arbeit und Geld wteder ein Mädchen, ein unverehelichtes, alſo Geld, aber mit der gewiſſen Abſtammung von der Arbeit, ſeinem Vater. Die Geſichtsform, das „Bild“, trägt ein anderes Gepräge.
Was ſchließlich noch einmal die Concurrenz betrifft, ſo hat ſie gerade dadurch Beſtand, daß nicht Alle ſich ihrer Sache annehmen und ſich über ſie mit einander verſtändi¬ gen. Brod iſt z. B. das Bedürfniß aller Einwohner einer Stadt; deshalb könnten ſie leicht übereinkommen, eine öffent¬ liche Bäckerei einzurichten. Statt deſſen überlaſſen ſie die Lie¬ ferung des Bedarfs den concurrirenden Bäckern. Ebenſo Fleiſch den Fleiſchern, Wein den Weinhändlern u ſ. w.
Die Concurrenz aufheben heißt nicht ſo viel als die Zunft begünſtigen. Der Unterſchied iſt dieſer: In der Zunft iſt das Backen u. ſ. w. Sache der Zünftigen; in der Concurrenz Sache der beliebig Wetteifernden; im Verein Derer, welche Gebackenes brauchen, alſo meine, deine Sache, weder Sache des zünftigen noch des conceſſionirten Bäckers, ſondern Sache der Vereinten.
Wenn Ich Mich nicht um meine Sache bekümmere, ſo muß Ich mit dem vorlieb nehmen, was Andern Mir zu gewähren beliebt. Brod zu haben, iſt meine Sache, mein Wunſch und Begehren, und doch überläßt man das den Bäckern, und hofft höchſtens durch ihren Hader, ihr Rangablaufen, ih¬ ren Wetteifer, kurz ihre Concurrenz einen Vortheil zu erlangen, auf welchen man bei den Zünftigen, die gänzlich und al¬ lein im Eigenthum der Backgerechtigkeit ſaßen, nicht rechnen konnte. — Was Jeder braucht, an deſſen Herbeiſchaffung und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0373"n="365"/>
frau heißt die Geldjungfer „Arbeit“, denn „Arbeit“ iſt der<lb/>
Name des Mannes. Sie iſt ein Beſitz des Mannes.</p><lb/><p>Um dieß Bild zu Ende zu bringen, ſo iſt das Kind von<lb/>
Arbeit und Geld wteder ein Mädchen, ein unverehelichtes, alſo<lb/>
Geld, aber mit der gewiſſen Abſtammung von der Arbeit, ſeinem<lb/>
Vater. Die Geſichtsform, das „Bild“, trägt ein anderes Gepräge.</p><lb/><p>Was ſchließlich noch einmal die Concurrenz betrifft, ſo<lb/>
hat ſie gerade dadurch Beſtand, daß nicht Alle ſich <hirendition="#g">ihrer<lb/>
Sache</hi> annehmen und ſich über ſie mit einander <hirendition="#g">verſtändi¬<lb/>
gen</hi>. Brod iſt z. B. das Bedürfniß aller Einwohner einer<lb/>
Stadt; deshalb könnten ſie leicht übereinkommen, eine öffent¬<lb/>
liche Bäckerei einzurichten. Statt deſſen überlaſſen ſie die Lie¬<lb/>
ferung des Bedarfs den concurrirenden Bäckern. Ebenſo Fleiſch<lb/>
den Fleiſchern, Wein den Weinhändlern u ſ. w.</p><lb/><p>Die Concurrenz aufheben heißt nicht ſo viel als die Zunft<lb/>
begünſtigen. Der Unterſchied iſt dieſer: In der <hirendition="#g">Zunft</hi> iſt das<lb/>
Backen u. ſ. w. Sache der Zünftigen; in der <hirendition="#g">Concurrenz</hi><lb/>
Sache der beliebig Wetteifernden; im <hirendition="#g">Verein</hi> Derer, welche<lb/>
Gebackenes brauchen, alſo meine, deine Sache, weder Sache<lb/>
des zünftigen noch des conceſſionirten Bäckers, ſondern Sache<lb/>
der <hirendition="#g">Vereinten</hi>.</p><lb/><p>Wenn Ich Mich nicht um <hirendition="#g">meine</hi> Sache bekümmere, ſo<lb/>
muß Ich mit dem <hirendition="#g">vorlieb</hi> nehmen, was Andern Mir zu<lb/>
gewähren beliebt. Brod zu haben, iſt meine Sache, mein<lb/>
Wunſch und Begehren, und doch überläßt man das den Bäckern,<lb/>
und hofft höchſtens durch ihren Hader, ihr Rangablaufen, ih¬<lb/>
ren Wetteifer, kurz ihre Concurrenz einen Vortheil zu erlangen,<lb/>
auf welchen man bei den Zünftigen, die <hirendition="#g">gänzlich und al¬<lb/>
lein</hi> im Eigenthum der Backgerechtigkeit ſaßen, nicht rechnen<lb/>
konnte. — Was Jeder braucht, an deſſen Herbeiſchaffung und<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[365/0373]
frau heißt die Geldjungfer „Arbeit“, denn „Arbeit“ iſt der
Name des Mannes. Sie iſt ein Beſitz des Mannes.
Um dieß Bild zu Ende zu bringen, ſo iſt das Kind von
Arbeit und Geld wteder ein Mädchen, ein unverehelichtes, alſo
Geld, aber mit der gewiſſen Abſtammung von der Arbeit, ſeinem
Vater. Die Geſichtsform, das „Bild“, trägt ein anderes Gepräge.
Was ſchließlich noch einmal die Concurrenz betrifft, ſo
hat ſie gerade dadurch Beſtand, daß nicht Alle ſich ihrer
Sache annehmen und ſich über ſie mit einander verſtändi¬
gen. Brod iſt z. B. das Bedürfniß aller Einwohner einer
Stadt; deshalb könnten ſie leicht übereinkommen, eine öffent¬
liche Bäckerei einzurichten. Statt deſſen überlaſſen ſie die Lie¬
ferung des Bedarfs den concurrirenden Bäckern. Ebenſo Fleiſch
den Fleiſchern, Wein den Weinhändlern u ſ. w.
Die Concurrenz aufheben heißt nicht ſo viel als die Zunft
begünſtigen. Der Unterſchied iſt dieſer: In der Zunft iſt das
Backen u. ſ. w. Sache der Zünftigen; in der Concurrenz
Sache der beliebig Wetteifernden; im Verein Derer, welche
Gebackenes brauchen, alſo meine, deine Sache, weder Sache
des zünftigen noch des conceſſionirten Bäckers, ſondern Sache
der Vereinten.
Wenn Ich Mich nicht um meine Sache bekümmere, ſo
muß Ich mit dem vorlieb nehmen, was Andern Mir zu
gewähren beliebt. Brod zu haben, iſt meine Sache, mein
Wunſch und Begehren, und doch überläßt man das den Bäckern,
und hofft höchſtens durch ihren Hader, ihr Rangablaufen, ih¬
ren Wetteifer, kurz ihre Concurrenz einen Vortheil zu erlangen,
auf welchen man bei den Zünftigen, die gänzlich und al¬
lein im Eigenthum der Backgerechtigkeit ſaßen, nicht rechnen
konnte. — Was Jeder braucht, an deſſen Herbeiſchaffung und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/373>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.