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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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Ist ferner das Princip dieß, daß nur die Sache den
Menschen beherrschen soll, nämlich die Sache der Sittlichkeit,
die Sache der Gesetzlichkeit u. s. w., so darf auch keinerlei
persönliche Verkürzung des Einen durch den Andern autori¬
sirt werden (wie früher z. B. der Bürgerliche um die Adels¬
ämter verkürzt wurde, der Adelige um bürgerliches Handwerk
u. s. w.), d. h. es muß freie Concurrenz stattfinden. Nur
durch die Sache kann Einer den Andern verkürzen (der Reiche
z. B. den Unbemittelten durch das Geld, eine Sache), als
Person nicht. Es gilt fortan nur Eine Herrschaft, die Herr¬
schaft des Staats; persönlich ist Keiner mehr ein Herr des
Andern. Schon bei der Geburt gehören die Kinder dem
Staate und den Aeltern nur im Namen des Staates, der
z. B. den Kindermord nicht duldet, die Taufe derselben for¬
dert u. s. w.

Aber dem Staate gelten auch alle seine Kinder ganz
gleich ("bürgerliche oder politische Gleichheit"), und sie mögen
selbst zusehen, wie sie mit einander fertig weiden: sie mögen
concurriren.

Freie Concurrenz bedeutet nichts Anderes, als daß Jeder
gegen den Andern auftreten, sich geltend machen, kämpfen kann.
Dagegen sperrte sich natürlich die feudale Partei, da ihre
Existenz vom Nichtconcurriren abhängt. Die Kämpfe in der
Restaurationszeit Frankreichs hatten keinen andern Inhalt, als
den, daß die Bourgeoisie nach freier Concurrenz rang, und die
Feudalen die Zünftigkeit zurückzubringen suchten.

Nun, die freie Concurrenz hat gesiegt und mußte gegen
die Zünftigkeit siegen. (Das Weitere siehe unten.)

Verlief sich die Revolution in eine Reaction, so kam da¬
durch nur zu Tage, was die Revolution eigentlich war.

Iſt ferner das Princip dieß, daß nur die Sache den
Menſchen beherrſchen ſoll, nämlich die Sache der Sittlichkeit,
die Sache der Geſetzlichkeit u. ſ. w., ſo darf auch keinerlei
perſönliche Verkürzung des Einen durch den Andern autori¬
ſirt werden (wie früher z. B. der Bürgerliche um die Adels¬
ämter verkürzt wurde, der Adelige um bürgerliches Handwerk
u. ſ. w.), d. h. es muß freie Concurrenz ſtattfinden. Nur
durch die Sache kann Einer den Andern verkürzen (der Reiche
z. B. den Unbemittelten durch das Geld, eine Sache), als
Perſon nicht. Es gilt fortan nur Eine Herrſchaft, die Herr¬
ſchaft des Staats; perſönlich iſt Keiner mehr ein Herr des
Andern. Schon bei der Geburt gehören die Kinder dem
Staate und den Aeltern nur im Namen des Staates, der
z. B. den Kindermord nicht duldet, die Taufe derſelben for¬
dert u. ſ. w.

Aber dem Staate gelten auch alle ſeine Kinder ganz
gleich („bürgerliche oder politiſche Gleichheit“), und ſie mögen
ſelbſt zuſehen, wie ſie mit einander fertig weiden: ſie mögen
concurriren.

Freie Concurrenz bedeutet nichts Anderes, als daß Jeder
gegen den Andern auftreten, ſich geltend machen, kämpfen kann.
Dagegen ſperrte ſich natürlich die feudale Partei, da ihre
Exiſtenz vom Nichtconcurriren abhängt. Die Kämpfe in der
Reſtaurationszeit Frankreichs hatten keinen andern Inhalt, als
den, daß die Bourgeoiſie nach freier Concurrenz rang, und die
Feudalen die Zünftigkeit zurückzubringen ſuchten.

Nun, die freie Concurrenz hat geſiegt und mußte gegen
die Zünftigkeit ſiegen. (Das Weitere ſiehe unten.)

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durch nur zu Tage, was die Revolution eigentlich war.

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[144/0152] Iſt ferner das Princip dieß, daß nur die Sache den Menſchen beherrſchen ſoll, nämlich die Sache der Sittlichkeit, die Sache der Geſetzlichkeit u. ſ. w., ſo darf auch keinerlei perſönliche Verkürzung des Einen durch den Andern autori¬ ſirt werden (wie früher z. B. der Bürgerliche um die Adels¬ ämter verkürzt wurde, der Adelige um bürgerliches Handwerk u. ſ. w.), d. h. es muß freie Concurrenz ſtattfinden. Nur durch die Sache kann Einer den Andern verkürzen (der Reiche z. B. den Unbemittelten durch das Geld, eine Sache), als Perſon nicht. Es gilt fortan nur Eine Herrſchaft, die Herr¬ ſchaft des Staats; perſönlich iſt Keiner mehr ein Herr des Andern. Schon bei der Geburt gehören die Kinder dem Staate und den Aeltern nur im Namen des Staates, der z. B. den Kindermord nicht duldet, die Taufe derſelben for¬ dert u. ſ. w. Aber dem Staate gelten auch alle ſeine Kinder ganz gleich („bürgerliche oder politiſche Gleichheit“), und ſie mögen ſelbſt zuſehen, wie ſie mit einander fertig weiden: ſie mögen concurriren. Freie Concurrenz bedeutet nichts Anderes, als daß Jeder gegen den Andern auftreten, ſich geltend machen, kämpfen kann. Dagegen ſperrte ſich natürlich die feudale Partei, da ihre Exiſtenz vom Nichtconcurriren abhängt. Die Kämpfe in der Reſtaurationszeit Frankreichs hatten keinen andern Inhalt, als den, daß die Bourgeoiſie nach freier Concurrenz rang, und die Feudalen die Zünftigkeit zurückzubringen ſuchten. Nun, die freie Concurrenz hat geſiegt und mußte gegen die Zünftigkeit ſiegen. (Das Weitere ſiehe unten.) Verlief ſich die Revolution in eine Reaction, ſo kam da¬ durch nur zu Tage, was die Revolution eigentlich war.

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/152>, abgerufen am 23.11.2024.