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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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politischen Rechte statt. Unter den heutigen Staaten hat der
eine mehr, der andere weniger jenen Gleichheitsgrundsatz
durchgeführt.

Die Ständemonarchie (so will Ich das absolute König¬
thum, die Zeit der Könige vor der Revolution, nennen) erhielt
den Einzelnen in Abhängigkeit von lauter kleinen Monarchien.
Dieß waren Genossenschaften (Gesellschaften), wie die Zünfte,
der Adelstand, Priesterstand, Bürgerstand, Städte, Gemeinden
u. s. w. Ueberall mußte der Einzelne sich zuerst als ein
Glied dieser kleinen Gesellschaft ansehen und dem Geiste der¬
selben, dem esprit de corps, als seinem Monarchen unbeding¬
ten Gehorsam leisten. Mehr als der einzelne Adlige z. B.
sich selbst, muß ihm seine Familie, die Ehre seines Stammes,
gelten. Nur mittelst seiner Corporation, seines Standes,
bezog sich der Einzelne auf die größere Corporation, den Staat;
wie im Katholicismus der Einzelne erst durch den Priester sich
mit Gott vermittelt. Dem machte nun der dritte Stand, in¬
dem er den Muth bewies, sich als Stand zu negiren, ein
Ende. Er entschloß sich, nicht mehr ein Stand neben an¬
dern Ständen zu sein und zu heißen, sondern zur "Nation"
sich zu verklären und verallgemeinern. Dadurch erschuf er eine
viel vollkommnere und absolutere Monarchie, und das ganze
vorher herrschende Princip der Stände, das Princip der
kleinen Monarchien innerhalb der großen, ging zu Grunde.
Man kann daher nicht sagen, die Revolution habe den beiden
ersten privilegirten Ständen gegolten, sondern sie galt den
kleinen ständischen Monarchien überhaupt. Waren aber die
Stände und ihre Zwingherrschaft gebrochen (auch der König
war ja nur ein Ständekönig, kein Bürgerkönig), so blieben
die aus der Standesungleichheit befreiten Individuen übrig.

politiſchen Rechte ſtatt. Unter den heutigen Staaten hat der
eine mehr, der andere weniger jenen Gleichheitsgrundſatz
durchgeführt.

Die Ständemonarchie (ſo will Ich das abſolute König¬
thum, die Zeit der Könige vor der Revolution, nennen) erhielt
den Einzelnen in Abhängigkeit von lauter kleinen Monarchien.
Dieß waren Genoſſenſchaften (Geſellſchaften), wie die Zünfte,
der Adelſtand, Prieſterſtand, Bürgerſtand, Städte, Gemeinden
u. ſ. w. Ueberall mußte der Einzelne ſich zuerſt als ein
Glied dieſer kleinen Geſellſchaft anſehen und dem Geiſte der¬
ſelben, dem esprit de corps, als ſeinem Monarchen unbeding¬
ten Gehorſam leiſten. Mehr als der einzelne Adlige z. B.
ſich ſelbſt, muß ihm ſeine Familie, die Ehre ſeines Stammes,
gelten. Nur mittelſt ſeiner Corporation, ſeines Standes,
bezog ſich der Einzelne auf die größere Corporation, den Staat;
wie im Katholicismus der Einzelne erſt durch den Prieſter ſich
mit Gott vermittelt. Dem machte nun der dritte Stand, in¬
dem er den Muth bewies, ſich als Stand zu negiren, ein
Ende. Er entſchloß ſich, nicht mehr ein Stand neben an¬
dern Ständen zu ſein und zu heißen, ſondern zur „Nation
ſich zu verklären und verallgemeinern. Dadurch erſchuf er eine
viel vollkommnere und abſolutere Monarchie, und das ganze
vorher herrſchende Princip der Stände, das Princip der
kleinen Monarchien innerhalb der großen, ging zu Grunde.
Man kann daher nicht ſagen, die Revolution habe den beiden
erſten privilegirten Ständen gegolten, ſondern ſie galt den
kleinen ſtändiſchen Monarchien überhaupt. Waren aber die
Stände und ihre Zwingherrſchaft gebrochen (auch der König
war ja nur ein Ständekönig, kein Bürgerkönig), ſo blieben
die aus der Standesungleichheit befreiten Individuen übrig.

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[136/0144] politiſchen Rechte ſtatt. Unter den heutigen Staaten hat der eine mehr, der andere weniger jenen Gleichheitsgrundſatz durchgeführt. Die Ständemonarchie (ſo will Ich das abſolute König¬ thum, die Zeit der Könige vor der Revolution, nennen) erhielt den Einzelnen in Abhängigkeit von lauter kleinen Monarchien. Dieß waren Genoſſenſchaften (Geſellſchaften), wie die Zünfte, der Adelſtand, Prieſterſtand, Bürgerſtand, Städte, Gemeinden u. ſ. w. Ueberall mußte der Einzelne ſich zuerſt als ein Glied dieſer kleinen Geſellſchaft anſehen und dem Geiſte der¬ ſelben, dem esprit de corps, als ſeinem Monarchen unbeding¬ ten Gehorſam leiſten. Mehr als der einzelne Adlige z. B. ſich ſelbſt, muß ihm ſeine Familie, die Ehre ſeines Stammes, gelten. Nur mittelſt ſeiner Corporation, ſeines Standes, bezog ſich der Einzelne auf die größere Corporation, den Staat; wie im Katholicismus der Einzelne erſt durch den Prieſter ſich mit Gott vermittelt. Dem machte nun der dritte Stand, in¬ dem er den Muth bewies, ſich als Stand zu negiren, ein Ende. Er entſchloß ſich, nicht mehr ein Stand neben an¬ dern Ständen zu ſein und zu heißen, ſondern zur „Nation“ ſich zu verklären und verallgemeinern. Dadurch erſchuf er eine viel vollkommnere und abſolutere Monarchie, und das ganze vorher herrſchende Princip der Stände, das Princip der kleinen Monarchien innerhalb der großen, ging zu Grunde. Man kann daher nicht ſagen, die Revolution habe den beiden erſten privilegirten Ständen gegolten, ſondern ſie galt den kleinen ſtändiſchen Monarchien überhaupt. Waren aber die Stände und ihre Zwingherrſchaft gebrochen (auch der König war ja nur ein Ständekönig, kein Bürgerkönig), ſo blieben die aus der Standesungleichheit befreiten Individuen übrig.

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/144>, abgerufen am 27.11.2024.