Stifter, Adalbert: Bunte Steine. Bd. 1. Pest u. a., 1853.aufzufodern, der etwa Kenntniß haben könnte; aber Die Summe, welche nach der Versteigerung der Von der Lebensweise und den Schiksalen des aufzufodern, der etwa Kenntniß haben könnte; aber Die Summe, welche nach der Verſteigerung der Von der Lebensweiſe und den Schikſalen des <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0275" n="262"/> aufzufodern, der etwa Kenntniß haben könnte; aber<lb/> es erfolgte keine Antwort. Das Vermögen des armen<lb/> Mädchens, wenn noch eines vorhanden war, mußte<lb/> alſo verloren gegeben werden.</p><lb/> <p>Die Summe, welche nach der Verſteigerung der<lb/> Geräthe und andern Dinge, die der Rentherr in<lb/> ſeiner Wohnung auf dem Sanct Petersplaze zurük<lb/> gelaſſen hatte, und nach der Bezahlung der Schuld<lb/> an den Hausbeſizer noch übrig geblieben, und in die<lb/> Verwahrung der Gerichte gegeben worden war, wurde<lb/> meinem Gatten für das Mädchen eingehändigt.<lb/> Sie war durch die Zinſen während einer Reihe von<lb/> Jahren nicht unbeträchtlich angewachſen.</p><lb/> <p>Von der Lebensweiſe und den Schikſalen des<lb/> Verſtorbenen ſeit ſeiner Abreiſe von Wien konnte mein<lb/> Gatte nichts Beſtimmtes erfahren. Nur, da er alle<lb/> Wege zur Ermittlung des Lebenslaufes des Verſtor¬<lb/> benen und in Folge deſſen zur Ermittlung des Schik¬<lb/> ſales des Vermögens des Mädchens einſchlug, war<lb/> das Eine zu ſeiner Kenntniß gekommen, daß ein<lb/> Mann, deſſen Beſchreibung ganz auf den Verſtorbenen<lb/> paßte, in den Vorſtädten, welche ſehr weit von der<lb/> Wohnung des Verſtorbenen entfernt waren, oft<lb/> geſehen worden war, daß er mit ſeiner Flöte in<lb/> Gaſthäuſern in Gärten und an öffentlichen Orten<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [262/0275]
aufzufodern, der etwa Kenntniß haben könnte; aber
es erfolgte keine Antwort. Das Vermögen des armen
Mädchens, wenn noch eines vorhanden war, mußte
alſo verloren gegeben werden.
Die Summe, welche nach der Verſteigerung der
Geräthe und andern Dinge, die der Rentherr in
ſeiner Wohnung auf dem Sanct Petersplaze zurük
gelaſſen hatte, und nach der Bezahlung der Schuld
an den Hausbeſizer noch übrig geblieben, und in die
Verwahrung der Gerichte gegeben worden war, wurde
meinem Gatten für das Mädchen eingehändigt.
Sie war durch die Zinſen während einer Reihe von
Jahren nicht unbeträchtlich angewachſen.
Von der Lebensweiſe und den Schikſalen des
Verſtorbenen ſeit ſeiner Abreiſe von Wien konnte mein
Gatte nichts Beſtimmtes erfahren. Nur, da er alle
Wege zur Ermittlung des Lebenslaufes des Verſtor¬
benen und in Folge deſſen zur Ermittlung des Schik¬
ſales des Vermögens des Mädchens einſchlug, war
das Eine zu ſeiner Kenntniß gekommen, daß ein
Mann, deſſen Beſchreibung ganz auf den Verſtorbenen
paßte, in den Vorſtädten, welche ſehr weit von der
Wohnung des Verſtorbenen entfernt waren, oft
geſehen worden war, daß er mit ſeiner Flöte in
Gaſthäuſern in Gärten und an öffentlichen Orten
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