Collegen sich auch einfinden würden, bege- ben solten, scil. daselbst die Reparation zu thun.
6. Daß diese Staatische Herren Plenipoten- tiarii, sie, die Frantzösischen, im Namen ihrer Herren Principalen versichern solten: daß der Graf Rechtern niemahlen Ordre von ihnen erhalten, welche dessen Conduite authorisiret hätte: Und daß sie selbige miß- billigen, und ihren Gram darüber bezeigen solten: daß Seine Majestät wäre zu glau- ben bewogen worden, daß ihre Intention gewesen, ihme den ihm gebührenden Re- spect zu weigern.
7. Daß der König über dieses alles verlange: Daß man den Graf Rechtern von seiner Charge rappelliren, und einen andern an seine Stelle setzen solle; weil es seinem Ple- nipotentiariis unmöglich: ferner mit einem Minister, welcher wider das Völcker-Recht gehandelt, zu negotiren.
8. Daß dieses die eintzige Satisfaction wäre, welche seine Majestät verlangte und zuge- stünde: und daß seine Plenipotentiarii kei- ne andere annehmen würden.
§. 8.
Als nun der Herr Graf Rechtern sahe, wie hoch der König die Laqvayen-Affaire spanne- te; kam er der praetendireten Satisfaction da-
durch
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Hoff-Ceremoniel.
Collegen ſich auch einfinden wuͤrden, bege- ben ſolten, ſcil. daſelbſt die Reparation zu thun.
6. Daß dieſe Staatiſche Herren Plenipoten- tiarii, ſie, die Fꝛantzoͤſiſchen, im Namen ihrer Herren Principalen verſichern ſolten: daß der Graf Rechtern niemahlen Ordre von ihnen erhalten, welche deſſen Conduite authoriſiret haͤtte: Und daß ſie ſelbige miß- billigen, und ihren Gram daruͤber bezeigen ſolten: daß Seine Majeſtaͤt waͤre zu glau- ben bewogen worden, daß ihre Intention geweſen, ihme den ihm gebuͤhrenden Re- ſpect zu weigern.
7. Daß der Koͤnig uͤber dieſes alles verlange: Daß man den Graf Rechtern von ſeiner Charge rappelliren, und einen andern an ſeine Stelle ſetzen ſolle; weil es ſeinem Ple- nipotentiariis unmoͤglich: ferner mit einem Miniſter, welcher wider das Voͤlckeꝛ-Recht gehandelt, zu negotiren.
8. Daß dieſes die eintzige Satisfaction waͤre, welche ſeine Majeſtaͤt verlangte und zuge- ſtuͤnde: und daß ſeine Plenipotentiarii kei- ne andere annehmen wuͤrden.
§. 8.
Als nun der Herr Graf Rechtern ſahe, wie hoch der Koͤnig die Laqvayen-Affaire ſpanne- te; kam er der prætendireten Satisfaction da-
durch
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Hoff-Ceremoniel.
Collegen ſich auch einfinden wuͤrden, bege-
ben ſolten, ſcil. daſelbſt die Reparation zu
thun.
6. Daß dieſe Staatiſche Herren Plenipoten-
tiarii, ſie, die Fꝛantzoͤſiſchen, im Namen ihrer
Herren Principalen verſichern ſolten: daß
der Graf Rechtern niemahlen Ordre
von ihnen erhalten, welche deſſen Conduite
authoriſiret haͤtte: Und daß ſie ſelbige miß-
billigen, und ihren Gram daruͤber bezeigen
ſolten: daß Seine Majeſtaͤt waͤre zu glau-
ben bewogen worden, daß ihre Intention
geweſen, ihme den ihm gebuͤhrenden Re-
ſpect zu weigern.
7. Daß der Koͤnig uͤber dieſes alles verlange:
Daß man den Graf Rechtern von ſeiner
Charge rappelliren, und einen andern an
ſeine Stelle ſetzen ſolle; weil es ſeinem Ple-
nipotentiariis unmoͤglich: ferner mit einem
Miniſter, welcher wider das Voͤlckeꝛ-Recht
gehandelt, zu negotiren.
8. Daß dieſes die eintzige Satisfaction waͤre,
welche ſeine Majeſtaͤt verlangte und zuge-
ſtuͤnde: und daß ſeine Plenipotentiarii kei-
ne andere annehmen wuͤrden.
§. 8.
Als nun der Herr Graf Rechtern ſahe,
wie hoch der Koͤnig die Laqvayen-Affaire ſpanne-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 679. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/707>, abgerufen am 25.11.2024.
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