Massen derer nicht mehr als die Hertzoglich-Wür- tembergischen: die von der Gräflichen Wetterau- ischen Banck: die Städtischen Augspurgischen und Franckfurthischen unterschrieben; Von den übrigen aber, siehet man keine Unterschrifft oder Signatur, dessen Ursache war: Daß man den 4ten Articul dieses Friedens Franckreich zugestanden: und nicht, gleichwie der Mediator darzu anfäng- lich Hoffnung gemacht, redressiret hatte. Weil nun dieses, nicht nur als eine dem Westphälischen Frieden, sondern auch denen Instructionen der Protestirenden Churfürsten, Fürsten und Stände Ministrorum, zuwieder lauffende Sache ange- geben wurde; so entschuldigten sich diese der pro- testirenden Stände Ministri, daß man von ihnen nicht begehren könne noch solle, etwas zu unter- schreiben, welches ihrer Instruction Schnur- stracks zuwieder lieffe. Daß aber Hr. von Culpis, und Herr von Hespen, Hertzoglich Würtembergi- sche Ministri, und nebst ihnen noch einige umb den Rhein gelegene der protestirenden Religion zugethane Stände, gleichwohl unterschrieben, ge- schahe deswegen; weil sie besorgeten, daß wenn der Friede gleichwohl ohne ihre Signatur von Kayserlicher Majestät und dem Reich geschlossen, würde: sie aber von demselbigen ausgeschlossen blieben; Franckreich hernach die Territoria ihrer Herren Principalen überfallen, und in gäntzlichen Ruin bringen möchte. Und obgleich der Hol-
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Europaͤiſches
Maſſen deꝛer nicht mehr als die Heꝛtzoglich-Wuͤꝛ- tembergiſchen: die von der Graͤflichen Wetterau- iſchen Banck: die Staͤdtiſchen Augſpurgiſchen und Franckfurthiſchen unterſchrieben; Von den uͤbrigen aber, ſiehet man keine Unterſchrifft oder Signatur, deſſen Urſache war: Daß man den 4ten Articul dieſes Friedens Franckreich zugeſtanden: und nicht, gleichwie der Mediator darzu anfaͤng- lich Hoffnung gemacht, redresſiret hatte. Weil nun dieſes, nicht nur als eine dem Weſtphaͤliſchen Frieden, ſondern auch denen Inſtructionen der Proteſtirenden Churfuͤrſten, Fuͤrſten und Staͤnde Miniſtrorum, zuwieder lauffende Sache ange- geben wurde; ſo entſchuldigten ſich dieſe der pro- teſtirenden Staͤnde Miniſtri, daß man von ihnen nicht begehren koͤnne noch ſolle, etwas zu unter- ſchreiben, welches ihrer Inſtruction Schnur- ſtracks zuwieder lieffe. Daß aber Hr. von Culpis, und Herr von Heſpen, Hertzoglich Wuͤrtembergi- ſche Miniſtri, und nebſt ihnen noch einige umb den Rhein gelegene der proteſtirenden Religion zugethane Staͤnde, gleichwohl unterſchrieben, ge- ſchahe deswegen; weil ſie beſorgeten, daß wenn der Friede gleichwohl ohne ihre Signatur von Kayſerlicher Majeſtaͤt und dem Reich geſchloſſen, wuͤrde: ſie aber von demſelbigen ausgeſchloſſen blieben; Franckreich hernach die Territoria ihrer Herren Principalen uͤberfallen, und in gaͤntzlichen Ruin bringen moͤchte. Und obgleich der Hol-
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Europaͤiſches
Maſſen deꝛer nicht mehr als die Heꝛtzoglich-Wuͤꝛ-
tembergiſchen: die von der Graͤflichen Wetterau-
iſchen Banck: die Staͤdtiſchen Augſpurgiſchen
und Franckfurthiſchen unterſchrieben; Von den
uͤbrigen aber, ſiehet man keine Unterſchrifft oder
Signatur, deſſen Urſache war: Daß man den 4ten
Articul dieſes Friedens Franckreich zugeſtanden:
und nicht, gleichwie der Mediator darzu anfaͤng-
lich Hoffnung gemacht, redresſiret hatte. Weil
nun dieſes, nicht nur als eine dem Weſtphaͤliſchen
Frieden, ſondern auch denen Inſtructionen der
Proteſtirenden Churfuͤrſten, Fuͤrſten und Staͤnde
Miniſtrorum, zuwieder lauffende Sache ange-
geben wurde; ſo entſchuldigten ſich dieſe der pro-
teſtirenden Staͤnde Miniſtri, daß man von ihnen
nicht begehren koͤnne noch ſolle, etwas zu unter-
ſchreiben, welches ihrer Inſtruction Schnur-
ſtracks zuwieder lieffe. Daß aber Hr. von Culpis,
und Herr von Heſpen, Hertzoglich Wuͤrtembergi-
ſche Miniſtri, und nebſt ihnen noch einige umb
den Rhein gelegene der proteſtirenden Religion
zugethane Staͤnde, gleichwohl unterſchrieben, ge-
ſchahe deswegen; weil ſie beſorgeten, daß wenn
der Friede gleichwohl ohne ihre Signatur von
Kayſerlicher Majeſtaͤt und dem Reich geſchloſſen,
wuͤrde: ſie aber von demſelbigen ausgeſchloſſen
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 662. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/690>, abgerufen am 28.07.2024.
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