wie zu Münster und Riemägen geschehen, in dem Saale, in welchem das verfertigte Friedens-In- strument solte unterschrieben werden, sich zuerst einfinden: und auf die Kayserlichen nur wenige Zeit warten solten; Allein die Frantzosen schlugen sol- ches beständig ab: und demnach wurde der Schluß gefasset, daß man sich von beyden Theilen ohne alle Ceremonien in den Saal des Mediatoris begeben, und daselbst die Friedens-Articul unter- schreiben wolle, wobey es auch bliebe; massen die Kayserl. und Frantzös. jeder durch seine Thüre in des Mediatoris Zimmer kamen: denn auch ein jeder Theil auf derselben Seiten, wo er in das Zimmer kommen, sich an eine ovale Taffel: der Mediator aber unten an setzte; aus egard, daß diese Zusam- menkunfft in seinem Zimmer geschehe, in welchem er Wirth wäre.
§. 57.
Noch eine andere Competentz errege- te sich, und zwar darüber: daß man nicht einig werden kunte, welche unter denen Hohen Alliirten, ihren mit Franckreich getroffenen Frieden, am er- sten unterzeichnen solten. Man machte zwar fol- gendes Argument: daß derjenige, welcher am ersten seinen Frieden mit Franckreich zu Stande gebracht, selbigen auch am ersten unterschreiben und besiegeln solte. Nun aber waren die Spanier dißfalls die ersteren; allein die Frantzosen refusi- reten den Frieden mit Spanien zu unterzeichnen, bevor die Engelländer und Holländer, die mit
Franck-
Hoff-Ceremoniel.
wie zu Muͤnſter und Riemaͤgen geſchehen, in dem Saale, in welchem das verfertigte Friedens-In- ſtrument ſolte unterſchrieben werden, ſich zuerſt einfinden: und auf die Kayſerlichen nur wenige Zeit warten ſolten; Allein die Frantzoſen ſchlugen ſol- ches beſtaͤndig ab: und demnach wuꝛde deꝛ Schluß gefaſſet, daß man ſich von beyden Theilen ohne alle Ceremonien in den Saal des Mediatoris begeben, und daſelbſt die Friedens-Articul unter- ſchreiben wolle, wobey es auch bliebe; maſſen die Kayſerl. und Frantzoͤſ. jeder durch ſeine Thuͤre in des Mediatoris Zimmer kamen: deñ auch ein jeder Theil auf derſelben Seiten, wo er in das Zimmer kommen, ſich an eine ovale Taffel: der Mediator aber unten an ſetzte; aus egard, daß dieſe Zuſam- menkunfft in ſeinem Zimmer geſchehe, in welchem er Wirth waͤre.
§. 57.
Noch eine andere Competentz errege- te ſich, und zwar daruͤber: daß man nicht einig werden kunte, welche unter denen Hohen Alliirten, ihren mit Franckreich getroffenen Frieden, am er- ſten unterzeichnen ſolten. Man machte zwar fol- gendes Argument: daß derjenige, welcher am erſten ſeinen Frieden mit Franckreich zu Stande gebracht, ſelbigen auch am erſten unterſchreiben und beſiegeln ſolte. Nun aber waren die Spanier dißfalls die erſteren; allein die Frantzoſen refuſi- reten den Frieden mit Spanien zu unterzeichnen, bevor die Engellaͤnder und Hollaͤnder, die mit
Franck-
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Hoff-Ceremoniel.
wie zu Muͤnſter und Riemaͤgen geſchehen, in dem
Saale, in welchem das verfertigte Friedens-In-
ſtrument ſolte unterſchrieben werden, ſich zuerſt
einfinden: und auf die Kayſerlichen nur wenige Zeit
warten ſolten; Allein die Frantzoſen ſchlugen ſol-
ches beſtaͤndig ab: und demnach wuꝛde deꝛ Schluß
gefaſſet, daß man ſich von beyden Theilen ohne
alle Ceremonien in den Saal des Mediatoris
begeben, und daſelbſt die Friedens-Articul unter-
ſchreiben wolle, wobey es auch bliebe; maſſen die
Kayſerl. und Frantzoͤſ. jeder durch ſeine Thuͤre in
des Mediatoris Zimmer kamen: deñ auch ein jeder
Theil auf derſelben Seiten, wo er in das Zimmer
kommen, ſich an eine ovale Taffel: der Mediator
aber unten an ſetzte; aus egard, daß dieſe Zuſam-
menkunfft in ſeinem Zimmer geſchehe, in welchem
er Wirth waͤre.
§. 57.
Noch eine andere Competentz errege-
te ſich, und zwar daruͤber: daß man nicht einig
werden kunte, welche unter denen Hohen Alliirten,
ihren mit Franckreich getroffenen Frieden, am er-
ſten unterzeichnen ſolten. Man machte zwar fol-
gendes Argument: daß derjenige, welcher am
erſten ſeinen Frieden mit Franckreich zu Stande
gebracht, ſelbigen auch am erſten unterſchreiben
und beſiegeln ſolte. Nun aber waren die Spanier
dißfalls die erſteren; allein die Frantzoſen refuſi-
reten den Frieden mit Spanien zu unterzeichnen,
bevor die Engellaͤnder und Hollaͤnder, die mit
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 655. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/683>, abgerufen am 22.11.2024.
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