dergleichen Anstalt, wie ehemahlen zu Niemägen geschehen, gemacht werden: denn daselbst setzte der Rath einen ziemlich billigen Preiß, auf die den Herren Ambassadeurs zur Vermiethung ersehe- ne Häuser; Allein in dem Haag wolte sich ein gleiches nicht practiciren lassen. Denn weil die alldort befindlichen Palais, meistens Personen von Condition oder Capitalisten zuständig, und die Meubles derselben sehr kostbar: so war kein Rath über dergleichen Häuser eine gerichtliche und billi- ge Miethungs-Taxa zu machen; weil die Besitzer derselbigen lieber ihre Palais ledig stehen, als selbi- ge schätzen lassen wolten. Wurden demnach eini- ge der Herren Ambassadeurs genöthiget, eine ex- cessive Miethungs-Pension für ihre eingenomme- ne Quartiere zu erlegen. Jhro Excell. der Kayserl. Premier-Gesandte, hatte schon bey guter Zeit, und noch für Anfang des dahin verlegten Frie- dens-Congresses, das Waldeckische Hauß für einen, nach Art des Orts, ziemlich guten Preiß, nemlich für 1500. Rthlr. gemiethet: welches Mie- thungs-Pretium, als hernach Haag zu dem Frie- dens-Congress war denominiret worden, man ihm gerne auf das alterum tantum versteigert; Allein er blieb bey seinem ersteren Contract, und gabe forthin nichts mehreres. Der Chur-Mayn- tzische muste monathlich 1800. der Chur-Sächsi- sche 1300. Gulden: und andere, nach Gelegenheit und Bequemlichkeit des eingenommenen Hauses,
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Hoff-Ceremoniel.
deꝛgleichen Anſtalt, wie ehemahlen zu Niemaͤgen geſchehen, gemacht weꝛden: denn daſelbſt ſetzte der Rath einen ziemlich billigen Preiß, auf die den Herren Ambaſſadeurs zur Vermiethung erſehe- ne Haͤuſer; Allein in dem Haag wolte ſich ein gleiches nicht practiciren laſſen. Denn weil die alldort befindlichen Palais, meiſtens Peꝛſonen von Condition oder Capitaliſten zuſtaͤndig, und die Meubles derſelben ſehr koſtbar: ſo war kein Rath uͤber dergleichen Haͤuſer eine gerichtliche und billi- ge Miethungs-Taxa zu machen; weil die Beſitzer derſelbigen lieber ihre Palais ledig ſtehen, als ſelbi- ge ſchaͤtzen laſſen wolten. Wurden demnach eini- ge der Herren Ambaſſadeurs genoͤthiget, eine ex- ceſſive Miethungs-Penſion fuͤr ihre eingenom̃e- ne Quartiere zu erlegen. Jhro Excell. der Kayſerl. Premier-Geſandte, hatte ſchon bey guter Zeit, und noch fuͤr Anfang des dahin verlegten Frie- dens-Congreſſes, das Waldeckiſche Hauß fuͤr einen, nach Art des Orts, ziemlich guten Preiß, nemlich fuͤr 1500. Rthlꝛ. gemiethet: welches Mie- thungs-Pretium, als hernach Haag zu dem Frie- dens-Congreſs war denominiret worden, man ihm gerne auf das alterum tantum verſteigert; Allein er blieb bey ſeinem erſteren Contract, und gabe forthin nichts mehreres. Der Chur-Mayn- tziſche muſte monathlich 1800. der Chur-Saͤchſi- ſche 1300. Gulden: und andere, nach Gelegenheit und Bequemlichkeit des eingenommenen Hauſes,
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Hoff-Ceremoniel.
deꝛgleichen Anſtalt, wie ehemahlen zu Niemaͤgen
geſchehen, gemacht weꝛden: denn daſelbſt ſetzte der
Rath einen ziemlich billigen Preiß, auf die den
Herren Ambaſſadeurs zur Vermiethung erſehe-
ne Haͤuſer; Allein in dem Haag wolte ſich ein
gleiches nicht practiciren laſſen. Denn weil die
alldort befindlichen Palais, meiſtens Peꝛſonen von
Condition oder Capitaliſten zuſtaͤndig, und die
Meubles derſelben ſehr koſtbar: ſo war kein Rath
uͤber dergleichen Haͤuſer eine gerichtliche und billi-
ge Miethungs-Taxa zu machen; weil die Beſitzer
derſelbigen lieber ihre Palais ledig ſtehen, als ſelbi-
ge ſchaͤtzen laſſen wolten. Wurden demnach eini-
ge der Herren Ambaſſadeurs genoͤthiget, eine ex-
ceſſive Miethungs-Penſion fuͤr ihre eingenom̃e-
ne Quartiere zu erlegen. Jhro Excell. der Kayſerl.
Premier-Geſandte, hatte ſchon bey guter Zeit,
und noch fuͤr Anfang des dahin verlegten Frie-
dens-Congreſſes, das Waldeckiſche Hauß fuͤr
einen, nach Art des Orts, ziemlich guten Preiß,
nemlich fuͤr 1500. Rthlꝛ. gemiethet: welches Mie-
thungs-Pretium, als hernach Haag zu dem Frie-
dens-Congreſs war denominiret worden, man
ihm gerne auf das alterum tantum verſteigert;
Allein er blieb bey ſeinem erſteren Contract, und
gabe forthin nichts mehreres. Der Chur-Mayn-
tziſche muſte monathlich 1800. der Chur-Saͤchſi-
ſche 1300. Gulden: und andere, nach Gelegenheit
und Bequemlichkeit des eingenommenen Hauſes,
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 651. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/679>, abgerufen am 16.02.2025.
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