Deputatione aus, und die Kayserliche Remon- stration wurde nicht von allen Reichs-Ständen befolget, sondern geschlossen eine Deputation von dem Reiche nach dem Haag abzusenden. Die- sem gleichwohl ungeachtet, entstunden fast unab- lehnliche Schwierigkeiten, offt gemeldte Deputa- tion in Richtigkeit zu bringen. Denn
1. Wolten diejenigen Churfürsten und Für- sten des Reichs, welche der Hannoverischen oder neundten Chur entgegen waren, sich nicht zu Rathe begeben: und die dieser Chur contrairen Churfürstl. Gesandten, wolten den Hannoverischen zu Regenspurg nicht in ihr Collegium admittiren, drohende, daß im fall der Hannoverische Minister etwan de facto in selbiges einträte, sie davon ge- hen wolten. Weil nun Hannover nicht mehr in das Fürstl. Collegium gehen wol- te, in das Churfürstl. aber nicht dürffte; so gabe dieses der Reichs-Deputation einen gewaltigen Stoß: und sahe man lange Zeit kein Mittel dieser Competentz abzuhelffen, biß endlich der Chur-Sächsische Gesandte, die sämtlichen zu Regenspurg versammle- ten Ministros der Reichs-Stände er- mahnete, umb dieser Differentz willen die Reichs-Deputation nicht zu negligiren: und sich letztens Hannover beqvemete sein Votum an Zelle zu übergeben.
2. Ent-
Hoff-Ceremoniel.
Deputatione aus, und die Kayſerliche Remon- ſtration wurde nicht von allen Reichs-Staͤnden befolget, ſondern geſchloſſen eine Deputation von dem Reiche nach dem Haag abzuſenden. Die- ſem gleichwohl ungeachtet, entſtunden faſt unab- lehnliche Schwierigkeiten, offt gemeldte Deputa- tion in Richtigkeit zu bringen. Denn
1. Wolten diejenigen Churfuͤrſten und Fuͤr- ſten des Reichs, welche der Hannoveriſchen oder neundten Chur entgegen waren, ſich nicht zu Rathe begeben: und die dieſer Chur contrairen Churfuͤrſtl. Geſandten, wolten den Hannoveriſchen zu Regenſpurg nicht in ihr Collegium admittiren, drohende, daß im fall der Hannoveriſche Miniſter etwan de facto in ſelbiges eintraͤte, ſie davon ge- hen wolten. Weil nun Hannover nicht mehr in das Fuͤrſtl. Collegium gehen wol- te, in das Churfuͤrſtl. aber nicht duͤrffte; ſo gabe dieſes der Reichs-Deputation einen gewaltigen Stoß: und ſahe man lange Zeit kein Mittel dieſer Competentz abzuhelffen, biß endlich der Chur-Saͤchſiſche Geſandte, die ſaͤmtlichen zu Regenſpurg verſammle- ten Miniſtros der Reichs-Staͤnde er- mahnete, umb dieſer Differentz willen die Reichs-Deputation nicht zu negligiren: und ſich letztens Hannover beqvemete ſein Votum an Zelle zu uͤbergeben.
2. Ent-
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Hoff-Ceremoniel.
Deputatione aus, und die Kayſerliche Remon-
ſtration wurde nicht von allen Reichs-Staͤnden
befolget, ſondern geſchloſſen eine Deputation von
dem Reiche nach dem Haag abzuſenden. Die-
ſem gleichwohl ungeachtet, entſtunden faſt unab-
lehnliche Schwierigkeiten, offt gemeldte Deputa-
tion in Richtigkeit zu bringen. Denn
1. Wolten diejenigen Churfuͤrſten und Fuͤr-
ſten des Reichs, welche der Hannoveriſchen
oder neundten Chur entgegen waren, ſich
nicht zu Rathe begeben: und die dieſer Chur
contrairen Churfuͤrſtl. Geſandten, wolten
den Hannoveriſchen zu Regenſpurg nicht in
ihr Collegium admittiren, drohende, daß
im fall der Hannoveriſche Miniſter etwan
de facto in ſelbiges eintraͤte, ſie davon ge-
hen wolten. Weil nun Hannover nicht
mehr in das Fuͤrſtl. Collegium gehen wol-
te, in das Churfuͤrſtl. aber nicht duͤrffte; ſo
gabe dieſes der Reichs-Deputation einen
gewaltigen Stoß: und ſahe man lange Zeit
kein Mittel dieſer Competentz abzuhelffen,
biß endlich der Chur-Saͤchſiſche Geſandte,
die ſaͤmtlichen zu Regenſpurg verſammle-
ten Miniſtros der Reichs-Staͤnde er-
mahnete, umb dieſer Differentz willen die
Reichs-Deputation nicht zu negligiren:
und ſich letztens Hannover beqvemete ſein
Votum an Zelle zu uͤbergeben.
2. Ent-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 573. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/601>, abgerufen am 25.11.2024.
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