Den andern Punct, oder die Policey und Ceremoniels-Einrichtung betreffende, durch welche man aller, wegen des Ceremoniel und Auf- führung zubesorgender Wiederwärtigkeit vorzu- beugen gedachte; so publicirete der Mediator, An. 1697. den 29. May, jedoch nicht sonder viele vorhergehende Contestationes der umb die Praerogativa streitenden Parteyen, folgendes Reglement.
1. Daß alle Intimationes der Ankunfft der Herren Ambassadeurs, wie auch die sonst gewöhnlichen Visiten und Revisiten, ja überhaupt alles, welches zu dem Ceremoniel zu rechnen, negligiret, und einem jeden freygestellet bleiben solte, wenn, und auf was für eine Art ein Ambassadeur den an- dern besuchen wolle; ja es wurde Verfü- gung gethan, daß man diese Visites d' honneur nicht als eine Schuldigkeit von einander praetendiren, oder auch was et- wan dißfals geschehen oder unterlassen wür- de, ins künfftige zu einem Praejuditz und Consequentz allegiren solte. Allein es wurde dieser Principal-Punct so wenig als die zehen Geboth gehalten, massen einer oder der andere der Herren Ambassadeurs nicht unterließ, einigen Vortheil in der Prae- rogativa und Rang für seinen Herrn
Prin-
Europaͤiſches
§. 9.
Den andern Punct, oder die Policey und Ceremoniels-Einrichtung betreffende, durch welche man aller, wegen des Ceremoniel und Auf- fuͤhrung zubeſorgender Wiederwaͤrtigkeit vorzu- beugen gedachte; ſo publicirete der Mediator, An. 1697. den 29. May, jedoch nicht ſonder viele vorhergehende Conteſtationes der umb die Prærogativa ſtreitenden Parteyen, folgendes Reglement.
1. Daß alle Intimationes der Ankunfft der Herren Ambaſſadeurs, wie auch die ſonſt gewoͤhnlichen Viſiten und Reviſiten, ja uͤberhaupt alles, welches zu dem Ceremoniel zu rechnen, negligiret, und einem jeden freygeſtellet bleiben ſolte, wenn, und auf was fuͤr eine Art ein Ambaſſadeur den an- dern beſuchen wolle; ja es wurde Verfuͤ- gung gethan, daß man dieſe Viſites d’ honneur nicht als eine Schuldigkeit von einander prætendiren, oder auch was et- wan dißfals geſchehen oder unteꝛlaſſen wuͤꝛ- de, ins kuͤnfftige zu einem Præjuditz und Conſequentz allegiren ſolte. Allein es wurde dieſer Principal-Punct ſo wenig als die zehen Geboth gehalten, maſſen einer oder der andere der Herren Ambaſſadeurs nicht unterließ, einigen Vortheil in der Præ- rogativa und Rang fuͤr ſeinen Herrn
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Europaͤiſches
§. 9. Den andern Punct, oder die Policey
und Ceremoniels-Einrichtung betreffende, durch
welche man aller, wegen des Ceremoniel und Auf-
fuͤhrung zubeſorgender Wiederwaͤrtigkeit vorzu-
beugen gedachte; ſo publicirete der Mediator,
An. 1697. den 29. May, jedoch nicht ſonder viele
vorhergehende Conteſtationes der umb die
Prærogativa ſtreitenden Parteyen, folgendes
Reglement.
1. Daß alle Intimationes der Ankunfft der
Herren Ambaſſadeurs, wie auch die ſonſt
gewoͤhnlichen Viſiten und Reviſiten, ja
uͤberhaupt alles, welches zu dem Ceremoniel
zu rechnen, negligiret, und einem jeden
freygeſtellet bleiben ſolte, wenn, und auf
was fuͤr eine Art ein Ambaſſadeur den an-
dern beſuchen wolle; ja es wurde Verfuͤ-
gung gethan, daß man dieſe Viſites d’
honneur nicht als eine Schuldigkeit von
einander prætendiren, oder auch was et-
wan dißfals geſchehen oder unteꝛlaſſen wuͤꝛ-
de, ins kuͤnfftige zu einem Præjuditz und
Conſequentz allegiren ſolte. Allein es
wurde dieſer Principal-Punct ſo wenig als
die zehen Geboth gehalten, maſſen einer
oder der andere der Herren Ambaſſadeurs
nicht unterließ, einigen Vortheil in der Præ-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 540. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/568>, abgerufen am 25.11.2024.
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