den König von Franckreich dahin zu dispo- niren, und respective zu obligiren, dem Hertzog von Lothringen die Passeports, und in selbigen den ihme gebührenden Titul zu ertheilen; zu dem Ende sie das Exempel des Königes von Schweden, und Bischoffs zu Straßburg, anführeten: darunter der erste- re, ob er gleich in diesem Kriege einige seiner Provintzien verlohren, dennoch selbige in seiner Titulatur führe, und behalten, auch darüber von niemanden biß dato Anstoß gelitten: Der andere aber, wäre durch Käyserl. Majestät und das Reich seines Bißthums entsetzet worden, und also nicht mehr in dem Besitz desselben, dennoch habe Kayserl. Majestät, aus Liebe zum Frieden, seinen Ministern, die Passeports bey dem Frieden erscheinen und negotiren zu können, in gebührenden Terminis er- theilet. Hierauf wurde endlich der König in Franckreich durch gethane Remonstration des Königes von Engelland dahin gebracht, daß er dem Hertzog von Lothringen durch die Hand des Mediatoris die Passeports, in verlangter und gebührender Form, zustel- len ließ: jedoch mit einer beygelegten Prote- station, daß ihm solches an seiner Praeten- sion auf Lothringen nicht praejudicirlich seyn solle.
2. Ver-
J i
Hoff-Ceremoniel.
den Koͤnig von Franckreich dahin zu diſpo- niren, und reſpective zu obligiren, dem Hertzog von Lothringen die Paſſeports, und in ſelbigen den ihme gebuͤhrenden Titul zu ertheilen; zu dem Ende ſie das Exempel des Koͤniges von Schweden, und Biſchoffs zu Straßburg, anfuͤhreten: darunter der erſte- re, ob er gleich in dieſem Kriege einige ſeiner Provintzien verlohren, dennoch ſelbige in ſeiner Titulatur fuͤhre, und behalten, auch daruͤber von niemanden biß dato Anſtoß gelitten: Der andere aber, waͤre durch Kaͤyſerl. Majeſtaͤt und das Reich ſeines Bißthums entſetzet worden, und alſo nicht mehr in dem Beſitz deſſelben, dennoch habe Kayſerl. Majeſtaͤt, aus Liebe zum Frieden, ſeinen Miniſtern, die Paſſeports bey dem Frieden erſcheinen und negotiren zu koͤnnen, in gebuͤhrenden Terminis er- theilet. Hierauf wurde endlich der Koͤnig in Franckreich durch gethane Remonſtration des Koͤniges von Engelland dahin gebracht, daß er dem Hertzog von Lothringen durch die Hand des Mediatoris die Paſſeports, in verlangter und gebuͤhrender Form, zuſtel- len ließ: jedoch mit einer beygelegten Prote- ſtation, daß ihm ſolches an ſeiner Præten- ſion auf Lothringen nicht præjudicirlich ſeyn ſolle.
2. Ver-
J i
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0525"n="497"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Hoff-<hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></hi></fw><lb/>
den Koͤnig von Franckreich dahin zu <hirendition="#aq">diſpo-<lb/>
ni</hi>ren, und <hirendition="#aq">reſpective</hi> zu <hirendition="#aq">obligi</hi>ren, dem<lb/>
Hertzog von Lothringen die <hirendition="#aq">Paſſeports,</hi> und<lb/>
in ſelbigen den ihme gebuͤhrenden Titul zu<lb/>
ertheilen; zu dem Ende ſie das Exempel des<lb/>
Koͤniges von Schweden, und Biſchoffs zu<lb/>
Straßburg, anfuͤhreten: darunter der erſte-<lb/>
re, ob er gleich in dieſem Kriege einige ſeiner<lb/>
Provintzien verlohren, dennoch ſelbige in<lb/>ſeiner <hirendition="#aq">Titula</hi>tur fuͤhre, und behalten, auch<lb/>
daruͤber von niemanden biß <hirendition="#aq">dato</hi> Anſtoß<lb/>
gelitten: Der andere aber, waͤre durch<lb/>
Kaͤyſerl. Majeſtaͤt und das Reich ſeines<lb/>
Bißthums entſetzet worden, und alſo nicht<lb/>
mehr in dem Beſitz deſſelben, dennoch<lb/>
habe Kayſerl. Majeſtaͤt, aus Liebe zum<lb/>
Frieden, ſeinen Miniſtern, die <hirendition="#aq">Paſſeports</hi><lb/>
bey dem Frieden erſcheinen und <hirendition="#aq">negoti</hi>ren<lb/>
zu koͤnnen, in gebuͤhrenden <hirendition="#aq">Terminis</hi> er-<lb/>
theilet. Hierauf wurde endlich der Koͤnig in<lb/>
Franckreich durch gethane <hirendition="#aq">Remonſtrati</hi>on<lb/>
des Koͤniges von Engelland dahin gebracht,<lb/>
daß er dem Hertzog von Lothringen durch<lb/>
die Hand des <hirendition="#aq">Mediatoris</hi> die <hirendition="#aq">Paſſeports,</hi><lb/>
in verlangter und gebuͤhrender Form, zuſtel-<lb/>
len ließ: jedoch mit einer beygelegten <hirendition="#aq">Prote-<lb/>ſtati</hi>on, daß ihm ſolches an ſeiner <hirendition="#aq">Præten-<lb/>ſi</hi>on auf Lothringen nicht <hirendition="#aq">præjudicir</hi>lich<lb/>ſeyn ſolle.</item></list><lb/><fwplace="bottom"type="sig">J i</fw><fwplace="bottom"type="catch">2. Ver-</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[497/0525]
Hoff-Ceremoniel.
den Koͤnig von Franckreich dahin zu diſpo-
niren, und reſpective zu obligiren, dem
Hertzog von Lothringen die Paſſeports, und
in ſelbigen den ihme gebuͤhrenden Titul zu
ertheilen; zu dem Ende ſie das Exempel des
Koͤniges von Schweden, und Biſchoffs zu
Straßburg, anfuͤhreten: darunter der erſte-
re, ob er gleich in dieſem Kriege einige ſeiner
Provintzien verlohren, dennoch ſelbige in
ſeiner Titulatur fuͤhre, und behalten, auch
daruͤber von niemanden biß dato Anſtoß
gelitten: Der andere aber, waͤre durch
Kaͤyſerl. Majeſtaͤt und das Reich ſeines
Bißthums entſetzet worden, und alſo nicht
mehr in dem Beſitz deſſelben, dennoch
habe Kayſerl. Majeſtaͤt, aus Liebe zum
Frieden, ſeinen Miniſtern, die Paſſeports
bey dem Frieden erſcheinen und negotiren
zu koͤnnen, in gebuͤhrenden Terminis er-
theilet. Hierauf wurde endlich der Koͤnig in
Franckreich durch gethane Remonſtration
des Koͤniges von Engelland dahin gebracht,
daß er dem Hertzog von Lothringen durch
die Hand des Mediatoris die Paſſeports,
in verlangter und gebuͤhrender Form, zuſtel-
len ließ: jedoch mit einer beygelegten Prote-
ſtation, daß ihm ſolches an ſeiner Præten-
ſion auf Lothringen nicht præjudicirlich
ſeyn ſolle.
2. Ver-
J i
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 497. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/525>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.