übel aufnahmen und aufzunehmen hatten, ent- stunde ebenfalls in Ansehung dieses Fürsten von Fürstenberg; Selbiger war, wie bereits gemel- det worden, nicht nur ein Erb-Unterthaner des Kaysers, sondern auch ein Gefangener, und nun- mehro schon gar Inquisite: gleichwohl aber sen- dete Carolus II. von Engelland den Sieur Du- cker, welchen er hauptschächlich an höchstge- dachte Käyserl. Majestät abgeordnet, auch zu- gleich an diesen Gefangenen nach Neustadt. Weil dieses nun eine gantz ungewöhnliche und unerhörte Sache war; massen ja ein Unterthan und Gefangener weder des Juris mittendi noch recipiendi Ablegatos fähig seyn kan; so ware dieses einer Käyserl. Majestät höchstnachtheiliges Verfahren, und deliberirete man an dem Kay- serl. Hofe, den Sieur Ducker, welcher ohne dem nicht ein unter Engelland stehender, sondern ein Officiant des Churfürsten von Cölln, nemlich sein Rath und General-Krieges-Commissarius war, ohne den Fürsten von Fürstenberg zu Neu- stadt gesehen oder gesprochen zu haben, zurück zu senden. Jedoch als man genungsame Erwe- gung gemacht, wie hinderlich dieses dem Friedens- Negotio seyn möchte: und anbey befande, daß Sieur Ducker nicht als ein Envoye, sondern nur als ein Gentil. homme, und blosser Uberbringer der vom Könige von Engelland abgesendeten Schreiben zu regardiren wäre: auch die Confe-
rentz
Hoff-Ceremoniel.
uͤbel aufnahmen und aufzunehmen hatten, ent- ſtunde ebenfalls in Anſehung dieſes Fuͤrſten von Fuͤrſtenberg; Selbiger war, wie bereits gemel- det worden, nicht nur ein Erb-Unterthaner des Kayſers, ſondern auch ein Gefangener, und nun- mehro ſchon gar Inquiſite: gleichwohl aber ſen- dete Carolus II. von Engelland den Sieur Du- cker, welchen er hauptſchaͤchlich an hoͤchſtge- dachte Kaͤyſerl. Majeſtaͤt abgeordnet, auch zu- gleich an dieſen Gefangenen nach Neuſtadt. Weil dieſes nun eine gantz ungewoͤhnliche und unerhoͤrte Sache war; maſſen ja ein Unterthan und Gefangener weder des Juris mittendi noch recipiendi Ablegatos faͤhig ſeyn kan; ſo ware dieſes einer Kaͤyſerl. Majeſtaͤt hoͤchſtnachtheiliges Verfahren, und deliberirete man an dem Kay- ſerl. Hofe, den Sieur Ducker, welcher ohne dem nicht ein unter Engelland ſtehender, ſondern ein Officiant des Churfuͤrſten von Coͤlln, nemlich ſein Rath und General-Krieges-Commiſſarius war, ohne den Fuͤrſten von Fuͤrſtenberg zu Neu- ſtadt geſehen oder geſprochen zu haben, zuruͤck zu ſenden. Jedoch als man genungſame Erwe- gung gemacht, wie hinderlich dieſes dem Friedens- Negotio ſeyn moͤchte: und anbey befande, daß Sieur Ducker nicht als ein Envoyé, ſondern nur als ein Gentil. homme, und bloſſer Uberbringer der vom Koͤnige von Engelland abgeſendeten Schreiben zu regardiren waͤre: auch die Confe-
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Hoff-Ceremoniel.
uͤbel aufnahmen und aufzunehmen hatten, ent-
ſtunde ebenfalls in Anſehung dieſes Fuͤrſten von
Fuͤrſtenberg; Selbiger war, wie bereits gemel-
det worden, nicht nur ein Erb-Unterthaner des
Kayſers, ſondern auch ein Gefangener, und nun-
mehro ſchon gar Inquiſite: gleichwohl aber ſen-
dete Carolus II. von Engelland den Sieur Du-
cker, welchen er hauptſchaͤchlich an hoͤchſtge-
dachte Kaͤyſerl. Majeſtaͤt abgeordnet, auch zu-
gleich an dieſen Gefangenen nach Neuſtadt.
Weil dieſes nun eine gantz ungewoͤhnliche und
unerhoͤrte Sache war; maſſen ja ein Unterthan
und Gefangener weder des Juris mittendi noch
recipiendi Ablegatos faͤhig ſeyn kan; ſo ware
dieſes einer Kaͤyſerl. Majeſtaͤt hoͤchſtnachtheiliges
Verfahren, und deliberirete man an dem Kay-
ſerl. Hofe, den Sieur Ducker, welcher ohne dem
nicht ein unter Engelland ſtehender, ſondern ein
Officiant des Churfuͤrſten von Coͤlln, nemlich
ſein Rath und General-Krieges-Commiſſarius
war, ohne den Fuͤrſten von Fuͤrſtenberg zu Neu-
ſtadt geſehen oder geſprochen zu haben, zuruͤck
zu ſenden. Jedoch als man genungſame Erwe-
gung gemacht, wie hinderlich dieſes dem Friedens-
Negotio ſeyn moͤchte: und anbey befande, daß
Sieur Ducker nicht als ein Envoyé, ſondern nur
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 493. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/521>, abgerufen am 28.07.2024.
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