2. Daß die vorgebrachten Argumenta des Cardinals nicht vera sondern nur appa- rentia gewesen, welche Qualität er ihnen in seinem an dem Mons. Tellier geschrie- benen Brieff selbst beyleget: und dieses letz- tere ist auch wahr, massen wohl nimmer- mehr zu praesupponiren, daß ein Röm. Deutscher Kayser mit der Königlichen Spanischen oder Frantzösischen Monarchie, so wenig, als etwan ein dürfftiger Cardinal seinen eminenten Stand mit einem rei- chen Bischoffthum, oder ein nicht allzu- mächtiger Churfürst, seine Churfürstliche Praerogative mit einem mächtigern Für- sten als er ist, vertauschen werde. Daß aber einem Kayser, zugleich nebst dem Kay- serthum, der Besitz von Spanien oder Franckreich wohl anstehen: oder auch Spanien oder Franckreich gerne sehen möchten, nebst ihrem Königreichen die Kay- ser-Würde und Praeeminentz zu besitzen, wer wolte daran zweifeln?
§. 20.
Als man nun etwan in der fünfften und sechsten Conferentz, die Heuraths-Articul abge- handelt, so waren die beyden Herren Plenipoten- tiarii besorget,
1. Mit
Europaͤiſches
Heurath der Infantin auf Spanien zu re- nunciren.
2. Daß die vorgebrachten Argumenta des Cardinals nicht vera ſondern nur appa- rentia geweſen, welche Qualitaͤt er ihnen in ſeinem an dem Monſ. Tellier geſchrie- benen Brieff ſelbſt beyleget: und dieſes letz- tere iſt auch wahr, maſſen wohl nimmer- mehr zu præſupponiren, daß ein Roͤm. Deutſcher Kayſer mit der Koͤniglichen Spaniſchen oder Frantzoͤſiſchen Monarchie, ſo wenig, als etwan ein duͤrfftiger Cardinal ſeinen eminenten Stand mit einem rei- chen Biſchoffthum, oder ein nicht allzu- maͤchtiger Churfuͤrſt, ſeine Churfuͤrſtliche Prærogative mit einem maͤchtigern Fuͤr- ſten als er iſt, vertauſchen werde. Daß aber einem Kayſer, zugleich nebſt dem Kay- ſerthum, der Beſitz von Spanien oder Franckreich wohl anſtehen: oder auch Spanien oder Franckreich gerne ſehen moͤchten, nebſt ihrem Koͤnigreichen die Kay- ſer-Wuͤrde und Præeminentz zu beſitzen, wer wolte daran zweifeln?
§. 20.
Als man nun etwan in der fuͤnfften und ſechſten Conferentz, die Heuraths-Articul abge- handelt, ſo waren die beyden Herren Plenipoten- tiarii beſorget,
1. Mit
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Europaͤiſches
Heurath der Infantin auf Spanien zu re-
nunciren.
2. Daß die vorgebrachten Argumenta des
Cardinals nicht vera ſondern nur appa-
rentia geweſen, welche Qualitaͤt er ihnen
in ſeinem an dem Monſ. Tellier geſchrie-
benen Brieff ſelbſt beyleget: und dieſes letz-
tere iſt auch wahr, maſſen wohl nimmer-
mehr zu præſupponiren, daß ein Roͤm.
Deutſcher Kayſer mit der Koͤniglichen
Spaniſchen oder Frantzoͤſiſchen Monarchie,
ſo wenig, als etwan ein duͤrfftiger Cardinal
ſeinen eminenten Stand mit einem rei-
chen Biſchoffthum, oder ein nicht allzu-
maͤchtiger Churfuͤrſt, ſeine Churfuͤrſtliche
Prærogative mit einem maͤchtigern Fuͤr-
ſten als er iſt, vertauſchen werde. Daß
aber einem Kayſer, zugleich nebſt dem Kay-
ſerthum, der Beſitz von Spanien oder
Franckreich wohl anſtehen: oder auch
Spanien oder Franckreich gerne ſehen
moͤchten, nebſt ihrem Koͤnigreichen die Kay-
ſer-Wuͤrde und Præeminentz zu beſitzen,
wer wolte daran zweifeln?
§. 20.Als man nun etwan in der fuͤnfften und
ſechſten Conferentz, die Heuraths-Articul abge-
handelt, ſo waren die beyden Herren Plenipoten-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/454>, abgerufen am 25.11.2024.
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