Kayserl. eine Schrifft überreicheten, solten sich die Königl. denen Kayserl. wieder vorse- tzen, und dißfalls die egalite zwischen den Majestäten observiret werden. Man wolte auch, daß die so genennte Cortesia oder Unter- schrifft, in denen zu übergebenden Schrifften, von keinem Secretario, sondern von dem Principal selbsten, so wohl was den Nahmen, als die übrigen Ehren-Bezeugungen anbelan- gete, solten unterzeichnet werden. Endlich fing man auch an, wegen der Materie, auf welcher die Ratificationes geschrieben werden solten, einige Ceremonien zu praetendiren: son- derlich bezeugete sich Oxenstirn auf Bayern unwillig, daß dieser Churfürst seine Ratifica- tion nur auf einen eintzigen schlechten Bogen Papier extendiret, und meinete, es gehöre sich dergleichen authentische Schrifft, gleichwie die andern Churfürsten gethan, auf Perga- ment schreiben zu lassen; allein der Kayserl. Mi- nister Jsaac von Vollmar machte einen Schertz daraus, gegen den Oxenstirna sagende: man wäre mit dem armen Hertzoge von Bayern bey jüngstem Einfall so übel verfahren, daß er kaum so viel übrig behalten, ein Pergament zu bezahlen: welcher Schertz zwar ein Gelächter verursachte, aber gleich wohl der Sache glück- licher abholffe, als wenn man selbige serieus tractiret hätte.
§. 13. Es
B b 2
Hoff-Ceremoniel.
Kayſerl. eine Schrifft uͤberreicheten, ſolten ſich die Koͤnigl. denen Kayſerl. wieder vorſe- tzen, und dißfalls die egalité zwiſchen den Majeſtaͤten obſerviret werden. Man wolte auch, daß die ſo genennte Corteſia oder Unter- ſchrifft, in denen zu uͤbergebenden Schrifften, von keinem Secretario, ſondern von dem Principal ſelbſten, ſo wohl was den Nahmen, als die uͤbrigen Ehren-Bezeugungen anbelan- gete, ſolten unterzeichnet werden. Endlich fing man auch an, wegen der Materie, auf welcher die Ratificationes geſchrieben werden ſolten, einige Ceremonien zu prætendiren: ſon- derlich bezeugete ſich Oxenſtirn auf Bayern unwillig, daß dieſer Churfuͤrſt ſeine Ratifica- tion nur auf einen eintzigen ſchlechten Bogen Papier extendiret, und meinete, es gehoͤre ſich dergleichen authentiſche Schrifft, gleichwie die andern Churfuͤrſten gethan, auf Perga- ment ſchreiben zu laſſen; allein der Kayſerl. Mi- niſter Jſaac von Vollmar machte einen Scheꝛtz daraus, gegen den Oxenſtirna ſagende: man waͤre mit dem armen Hertzoge von Bayern bey juͤngſtem Einfall ſo uͤbel verfahren, daß er kaum ſo viel uͤbrig behalten, ein Pergament zu bezahlen: welcher Schertz zwar ein Gelaͤchter verurſachte, aber gleich wohl der Sache gluͤck- licher abholffe, als wenn man ſelbige ſerieus tractiret haͤtte.
§. 13. Es
B b 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0415"n="387"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Hoff-</hi><hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></fw><lb/>
Kayſerl. eine Schrifft uͤberreicheten, ſolten<lb/>ſich die Koͤnigl. denen Kayſerl. wieder vorſe-<lb/>
tzen, und dißfalls die <hirendition="#aq">egalité</hi> zwiſchen den<lb/>
Majeſtaͤten <hirendition="#aq">obſervi</hi>ret werden. Man wolte<lb/>
auch, daß die ſo genennte <hirendition="#aq">Corteſia</hi> oder Unter-<lb/>ſchrifft, in denen zu uͤbergebenden Schrifften,<lb/>
von keinem <hirendition="#aq">Secretario,</hi>ſondern von dem<lb/>
Principal ſelbſten, ſo wohl was den Nahmen,<lb/>
als die uͤbrigen Ehren-Bezeugungen anbelan-<lb/>
gete, ſolten unterzeichnet werden. Endlich<lb/>
fing man auch an, wegen der Materie, auf<lb/>
welcher die <hirendition="#aq">Ratificationes</hi> geſchrieben werden<lb/>ſolten, einige Ceremonien zu <hirendition="#aq">prætendi</hi>ren: ſon-<lb/>
derlich bezeugete ſich Oxenſtirn auf Bayern<lb/>
unwillig, daß dieſer Churfuͤrſt ſeine <hirendition="#aq">Ratifica-<lb/>
ti</hi>on nur auf einen eintzigen ſchlechten Bogen<lb/>
Papier <hirendition="#aq">extendi</hi>ret, und meinete, es gehoͤre ſich<lb/>
dergleichen <hirendition="#aq">authenti</hi>ſche Schrifft, gleichwie<lb/>
die andern Churfuͤrſten gethan, auf Perga-<lb/>
ment ſchreiben zu laſſen; allein der Kayſerl. Mi-<lb/>
niſter Jſaac von Vollmar machte einen Scheꝛtz<lb/>
daraus, gegen den Oxenſtirna ſagende: man<lb/>
waͤre mit dem armen Hertzoge von Bayern<lb/>
bey juͤngſtem Einfall ſo uͤbel verfahren, daß er<lb/>
kaum ſo viel uͤbrig behalten, ein Pergament zu<lb/>
bezahlen: welcher Schertz zwar ein Gelaͤchter<lb/>
verurſachte, aber gleich wohl der Sache gluͤck-<lb/>
licher abholffe, als wenn man ſelbige <hirendition="#aq">ſeri</hi>eus<lb/><hirendition="#aq">tracti</hi>ret haͤtte.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="sig">B b 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">§. 13. Es</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[387/0415]
Hoff-Ceremoniel.
Kayſerl. eine Schrifft uͤberreicheten, ſolten
ſich die Koͤnigl. denen Kayſerl. wieder vorſe-
tzen, und dißfalls die egalité zwiſchen den
Majeſtaͤten obſerviret werden. Man wolte
auch, daß die ſo genennte Corteſia oder Unter-
ſchrifft, in denen zu uͤbergebenden Schrifften,
von keinem Secretario, ſondern von dem
Principal ſelbſten, ſo wohl was den Nahmen,
als die uͤbrigen Ehren-Bezeugungen anbelan-
gete, ſolten unterzeichnet werden. Endlich
fing man auch an, wegen der Materie, auf
welcher die Ratificationes geſchrieben werden
ſolten, einige Ceremonien zu prætendiren: ſon-
derlich bezeugete ſich Oxenſtirn auf Bayern
unwillig, daß dieſer Churfuͤrſt ſeine Ratifica-
tion nur auf einen eintzigen ſchlechten Bogen
Papier extendiret, und meinete, es gehoͤre ſich
dergleichen authentiſche Schrifft, gleichwie
die andern Churfuͤrſten gethan, auf Perga-
ment ſchreiben zu laſſen; allein der Kayſerl. Mi-
niſter Jſaac von Vollmar machte einen Scheꝛtz
daraus, gegen den Oxenſtirna ſagende: man
waͤre mit dem armen Hertzoge von Bayern
bey juͤngſtem Einfall ſo uͤbel verfahren, daß er
kaum ſo viel uͤbrig behalten, ein Pergament zu
bezahlen: welcher Schertz zwar ein Gelaͤchter
verurſachte, aber gleich wohl der Sache gluͤck-
licher abholffe, als wenn man ſelbige ſerieus
tractiret haͤtte.
§. 13. Es
B b 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 387. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/415>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.