Dritter Theil. Von Absendung und Zusammen- kunfft der Gesandten und Abgesandten.
Prooemium.
§. 1.
WEil es rar, und vielmahl unmöglich, (sonderlich was die Souverainen Re- publiqven betrifft) daß die Majestäten, und ihnen gleichende Personen zusammen kommen können, so werden die unter ihnen abzustattende Visiten und vorfallende Negotia durch Gesandschafften verrichtet.
§. 2.
Diese nun werden gesendet, entweder
1. An einen Hoff eines Souverainen, oder
2. Jn locum tertium, welches meistens auff den Frieden-Schlüssen, heut zu Tage gar selten auf Conciliis geschiehet,
§. 3.
Wie selbige an diesem oder jenem Hoffe angenommen werden, oder wie sie sich selbsten unter einander zu empfangen pflegen, werden wir in folgenden Capiteln hören, zuvor aber, was ein Gesandter, und wie viel Arten derselben sind, auch was sonsten zu dieser Function gehörig, verneh- men müssen.
Erstes
Europaͤiſches
Dritter Theil. Von Abſendung und Zuſammen- kunfft der Geſandten und Abgeſandten.
Proœmium.
§. 1.
WEil es rar, und vielmahl unmoͤglich, (ſonderlich was die Souverainen Re- publiqven betrifft) daß die Majeſtaͤten, und ihnen gleichende Perſonen zuſammen kommen koͤnnen, ſo werden die unter ihnen abzuſtattende Viſiten und vorfallende Negotia durch Geſandſchafften verrichtet.
§. 2.
Dieſe nun werden geſendet, entweder
1. An einen Hoff eines Souverainen, oder
2. Jn locum tertium, welches meiſtens auff den Frieden-Schluͤſſen, heut zu Tage gar ſelten auf Conciliis geſchiehet,
§. 3.
Wie ſelbige an dieſem oder jenem Hoffe angenommen werden, oder wie ſie ſich ſelbſten unter einander zu empfangen pflegen, werden wir in folgenden Capiteln hoͤren, zuvor aber, was ein Geſandter, und wie viel Arten derſelben ſind, auch was ſonſten zu dieſer Function gehoͤrig, verneh- men muͤſſen.
Erſtes
<TEI><text><body><pbfacs="#f0216"n="188"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Europaͤiſches</hi></fw><lb/><divn="1"><head><hirendition="#b">Dritter Theil.<lb/>
Von Abſendung und Zuſammen-<lb/>
kunfft der Geſandten und<lb/>
Abgeſandten.</hi></head><lb/><divn="2"><head><hirendition="#aq">Proœmium.</hi></head><lb/><divn="3"><head>§. 1.</head><p><hirendition="#in">W</hi>Eil es rar, und vielmahl unmoͤglich,<lb/>
(ſonderlich was die <hirendition="#aq">Souverain</hi>en Re-<lb/>
publiqven betrifft) daß die Majeſtaͤten, und ihnen<lb/>
gleichende Perſonen zuſammen kommen koͤnnen,<lb/>ſo werden die unter ihnen abzuſtattende Viſiten<lb/>
und vorfallende <hirendition="#aq">Negotia</hi> durch Geſandſchafften<lb/>
verrichtet.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 2.</head><p>Dieſe nun werden geſendet, entweder</p><lb/><list><item>1. An einen Hoff eines <hirendition="#aq">Souverain</hi>en, oder</item><lb/><item>2. Jn <hirendition="#aq">locum tertium,</hi> welches meiſtens auff<lb/>
den Frieden-Schluͤſſen, heut zu Tage gar<lb/>ſelten auf <hirendition="#aq">Conciliis</hi> geſchiehet,</item></list></div><lb/><divn="3"><head>§. 3.</head><p>Wie ſelbige an dieſem oder jenem Hoffe<lb/>
angenommen werden, oder wie ſie ſich ſelbſten<lb/>
unter einander zu empfangen pflegen, werden wir<lb/>
in folgenden Capiteln hoͤren, zuvor aber, was ein<lb/>
Geſandter, und wie viel Arten derſelben ſind, auch<lb/>
was ſonſten zu dieſer <hirendition="#aq">Functi</hi>on gehoͤrig, verneh-<lb/>
men muͤſſen.</p></div></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#b">Erſtes</hi></fw><lb/></div></body></text></TEI>
[188/0216]
Europaͤiſches
Dritter Theil.
Von Abſendung und Zuſammen-
kunfft der Geſandten und
Abgeſandten.
Proœmium.
§. 1. WEil es rar, und vielmahl unmoͤglich,
(ſonderlich was die Souverainen Re-
publiqven betrifft) daß die Majeſtaͤten, und ihnen
gleichende Perſonen zuſammen kommen koͤnnen,
ſo werden die unter ihnen abzuſtattende Viſiten
und vorfallende Negotia durch Geſandſchafften
verrichtet.
§. 2. Dieſe nun werden geſendet, entweder
1. An einen Hoff eines Souverainen, oder
2. Jn locum tertium, welches meiſtens auff
den Frieden-Schluͤſſen, heut zu Tage gar
ſelten auf Conciliis geſchiehet,
§. 3. Wie ſelbige an dieſem oder jenem Hoffe
angenommen werden, oder wie ſie ſich ſelbſten
unter einander zu empfangen pflegen, werden wir
in folgenden Capiteln hoͤren, zuvor aber, was ein
Geſandter, und wie viel Arten derſelben ſind, auch
was ſonſten zu dieſer Function gehoͤrig, verneh-
men muͤſſen.
Erſtes
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/216>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.