Dergleichen specialissima argumen ta, wie etwan Römische Kayserliche Majestät, Franckreich, Spanien, und Engelland, zu allegi- ren pflegen, finden sich zwar bey selbigem nicht, sondern sie beruhen in generalibus und darinnen,
1. Daß er das allerälteste Königreich in Europa, nehmlich das Gothische beherrsche, dessen Jn- wohner älter, oder auch berühmter als alle andere.
2. Ein viel weitläufftigeres Territorium habe als andere,
3. Viel Cronen trage,
4. Nunmehro von An. 1544. ein Erb-Herr, und von An. 1682. ein souverainer Regente ge- worden, so daß er nicht nur summa sondern auch plenissima Majestate regiere.
5. Potentissimus wäre, und viele Potentaten mehr bey ihme, als er bey andern Alliance su- cheten.
§. 3.
Ein noch gantz besonderes, und sonst un- ter Potentaten noch nicht gewöhnliches Argu- ment, die Praecedentz damahlen für Franckreich zu behaupten, suchte Christina An. 1648. herfür. Denn als ihr der Frantzösische Ministre Mons. Chanut vorstellete, wie zuträglich es bißhero den beyden Cronen Franckreich und Schweden ge- wesen, daß sie in Alliance mit einander gestan- den, und demnach für Schweden ins besondere ferner vortheilhafftig ausschlagen würde, wenn
die
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Hoff-Ceremoniel.
§. 2.
Dergleichen ſpecialiſſima argumen ta, wie etwan Roͤmiſche Kayſerliche Majeſtaͤt, Franckreich, Spanien, und Engelland, zu allegi- ren pflegen, finden ſich zwar bey ſelbigem nicht, ſondern ſie beruhen in generalibus und darinnen,
1. Daß er das alleraͤlteſte Koͤnigreich in Europa, nehmlich das Gothiſche beherrſche, deſſen Jn- wohner aͤlter, oder auch beruͤhmter als alle andere.
2. Ein viel weitlaͤufftigeres Territorium habe als andere,
3. Viel Cronen trage,
4. Nunmehro von An. 1544. ein Erb-Herr, und von An. 1682. ein ſouverainer Regente ge- worden, ſo daß er nicht nur ſumma ſondern auch plenisſima Majeſtate regiere.
5. Potentisſimus waͤre, und viele Potentaten mehr bey ihme, als er bey andern Alliance ſu- cheten.
§. 3.
Ein noch gantz beſonderes, und ſonſt un- ter Potentaten noch nicht gewoͤhnliches Argu- ment, die Præcedentz damahlen fuͤr Franckreich zu behaupten, ſuchte Chriſtina An. 1648. herfuͤr. Denn als ihr der Frantzoͤſiſche Miniſtre Monſ. Chanut vorſtellete, wie zutraͤglich es bißhero den beyden Cronen Franckreich und Schweden ge- weſen, daß ſie in Alliance mit einander geſtan- den, und demnach fuͤr Schweden ins beſondere ferner vortheilhafftig ausſchlagen wuͤrde, wenn
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Hoff-Ceremoniel.
§. 2. Dergleichen ſpecialiſſima argumen
ta, wie etwan Roͤmiſche Kayſerliche Majeſtaͤt,
Franckreich, Spanien, und Engelland, zu allegi-
ren pflegen, finden ſich zwar bey ſelbigem nicht,
ſondern ſie beruhen in generalibus und darinnen,
1. Daß er das alleraͤlteſte Koͤnigreich in Europa,
nehmlich das Gothiſche beherrſche, deſſen Jn-
wohner aͤlter, oder auch beruͤhmter als alle
andere.
2. Ein viel weitlaͤufftigeres Territorium habe
als andere,
3. Viel Cronen trage,
4. Nunmehro von An. 1544. ein Erb-Herr, und
von An. 1682. ein ſouverainer Regente ge-
worden, ſo daß er nicht nur ſumma ſondern
auch plenisſima Majeſtate regiere.
5. Potentisſimus waͤre, und viele Potentaten
mehr bey ihme, als er bey andern Alliance ſu-
cheten.
§. 3. Ein noch gantz beſonderes, und ſonſt un-
ter Potentaten noch nicht gewoͤhnliches Argu-
ment, die Præcedentz damahlen fuͤr Franckreich
zu behaupten, ſuchte Chriſtina An. 1648. herfuͤr.
Denn als ihr der Frantzoͤſiſche Miniſtre Monſ.
Chanut vorſtellete, wie zutraͤglich es bißhero den
beyden Cronen Franckreich und Schweden ge-
weſen, daß ſie in Alliance mit einander geſtan-
den, und demnach fuͤr Schweden ins beſondere
ferner vortheilhafftig ausſchlagen wuͤrde, wenn
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/147>, abgerufen am 25.11.2024.
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