Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846.Gulden. Diese Schulden aber stammten aus der Zeit Erzherzog Ferdinands, des Stifters der Ambraser Sammlung, der einmal seine treuen Stände und nicht ohne Erfolg gebeten hatte, zur Erleichterung seiner betrübten Umstände 1,600,000 fl. landesfürstliche Schulden auf ständische Rechnung zu übernehmen. Seit diesen Tagen waren sie immer lästiger angewachsen. Nebst dem Rechte der Selbstbesteuerung sprachen die Stände auch den Beirath zur Gesetzgebung in Justiz- und Polizeisachen an, hatten ihn auch zeitweise sehr kräftig geltend gemacht, aber die Regierung wollte ihnen später in diesen Dingen ebensowenig eine Mitwirkung gestatten, als sie ihre Beistimmung zu Krieg und Frieden einholte, während man auch dieses Recht aus einer Stelle des alten Landlibells und einem Vertrage mit Kaiser Max ableiten zu können vermeinte. Eine Magna Charta welche sämmtliche Rechte der Stände bestimmt hätte, bestand nicht; sie beruhten auf dem Herkommen, der Gepflogenheit, und auf landesherrlichen Reversen und Freiheitsbriefen. Dieß war in allgemeinen Umrissen die alte ständische Verfassung von Tirol. Sie hatte sich oft sehr zweckmäßig gezeigt im Widerstand gegen landesfürstliche Geldforderungen wie gegen äußere Feinde, und viel höher war ihr in den letzten Zeiten die Aufgabe nicht gestellt. Maximilian von Bayern hat sie am 1 Mai 1808 aufgehoben, indem er dem engern Ausschuß vermelden ließ, er gedenke seinem Reiche eine neue Constitution zu geben, dabei auch eine allgemeine Nationalrepräsentation erstehen zu lassen, und demnach sey es sein Wille, daß die Provinziallandschaften aufgelöst würden. Man hat behauptet, es habe diese Verfügung in Tirol wenig Aufregung verursacht: so viel ist richtig, daß sie ein Jahr darnach desto emsiger ausgebeutet wurde. Die Krone Bayern hatte im Preßburger Frieden die gefürstete Grafschaft übernommen mit allen Freiheiten, Rechten und Titeln, wie sie der Kaiser von Deutschland und Oesterreich besessen hatte, et pas autrement, und nicht anders. Diese Worte wurden von den Leitern des Aufstandes gern und oft wiederholt. Gulden. Diese Schulden aber stammten aus der Zeit Erzherzog Ferdinands, des Stifters der Ambraser Sammlung, der einmal seine treuen Stände und nicht ohne Erfolg gebeten hatte, zur Erleichterung seiner betrübten Umstände 1,600,000 fl. landesfürstliche Schulden auf ständische Rechnung zu übernehmen. Seit diesen Tagen waren sie immer lästiger angewachsen. Nebst dem Rechte der Selbstbesteuerung sprachen die Stände auch den Beirath zur Gesetzgebung in Justiz- und Polizeisachen an, hatten ihn auch zeitweise sehr kräftig geltend gemacht, aber die Regierung wollte ihnen später in diesen Dingen ebensowenig eine Mitwirkung gestatten, als sie ihre Beistimmung zu Krieg und Frieden einholte, während man auch dieses Recht aus einer Stelle des alten Landlibells und einem Vertrage mit Kaiser Max ableiten zu können vermeinte. Eine Magna Charta welche sämmtliche Rechte der Stände bestimmt hätte, bestand nicht; sie beruhten auf dem Herkommen, der Gepflogenheit, und auf landesherrlichen Reversen und Freiheitsbriefen. Dieß war in allgemeinen Umrissen die alte ständische Verfassung von Tirol. Sie hatte sich oft sehr zweckmäßig gezeigt im Widerstand gegen landesfürstliche Geldforderungen wie gegen äußere Feinde, und viel höher war ihr in den letzten Zeiten die Aufgabe nicht gestellt. Maximilian von Bayern hat sie am 1 Mai 1808 aufgehoben, indem er dem engern Ausschuß vermelden ließ, er gedenke seinem Reiche eine neue Constitution zu geben, dabei auch eine allgemeine Nationalrepräsentation erstehen zu lassen, und demnach sey es sein Wille, daß die Provinziallandschaften aufgelöst würden. Man hat behauptet, es habe diese Verfügung in Tirol wenig Aufregung verursacht: so viel ist richtig, daß sie ein Jahr darnach desto emsiger ausgebeutet wurde. Die Krone Bayern hatte im Preßburger Frieden die gefürstete Grafschaft übernommen mit allen Freiheiten, Rechten und Titeln, wie sie der Kaiser von Deutschland und Oesterreich besessen hatte, et pas autrement, und nicht anders. Diese Worte wurden von den Leitern des Aufstandes gern und oft wiederholt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0621" n="617"/> Gulden. Diese Schulden aber stammten aus der Zeit Erzherzog Ferdinands, des Stifters der Ambraser Sammlung, der einmal seine treuen Stände und nicht ohne Erfolg gebeten hatte, zur Erleichterung seiner betrübten Umstände 1,600,000 fl. landesfürstliche Schulden auf ständische Rechnung zu übernehmen. Seit diesen Tagen waren sie immer lästiger angewachsen. Nebst dem Rechte der Selbstbesteuerung sprachen die Stände auch den Beirath zur Gesetzgebung in Justiz- und Polizeisachen an, hatten ihn auch zeitweise sehr kräftig geltend gemacht, aber die Regierung wollte ihnen später in diesen Dingen ebensowenig eine Mitwirkung gestatten, als sie ihre Beistimmung zu Krieg und Frieden einholte, während man auch dieses Recht aus einer Stelle des alten Landlibells und einem Vertrage mit Kaiser Max ableiten zu können vermeinte. 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Die Krone Bayern hatte im Preßburger Frieden die gefürstete Grafschaft übernommen mit allen Freiheiten, Rechten und Titeln, wie sie der Kaiser von Deutschland und Oesterreich besessen hatte, <hi rendition="#aq">et pas autrement</hi>, und <hi rendition="#g">nicht anders</hi>. Diese Worte wurden von den Leitern des Aufstandes gern und oft wiederholt.</p> </div> </body> </text> </TEI> [617/0621]
Gulden. Diese Schulden aber stammten aus der Zeit Erzherzog Ferdinands, des Stifters der Ambraser Sammlung, der einmal seine treuen Stände und nicht ohne Erfolg gebeten hatte, zur Erleichterung seiner betrübten Umstände 1,600,000 fl. landesfürstliche Schulden auf ständische Rechnung zu übernehmen. Seit diesen Tagen waren sie immer lästiger angewachsen. Nebst dem Rechte der Selbstbesteuerung sprachen die Stände auch den Beirath zur Gesetzgebung in Justiz- und Polizeisachen an, hatten ihn auch zeitweise sehr kräftig geltend gemacht, aber die Regierung wollte ihnen später in diesen Dingen ebensowenig eine Mitwirkung gestatten, als sie ihre Beistimmung zu Krieg und Frieden einholte, während man auch dieses Recht aus einer Stelle des alten Landlibells und einem Vertrage mit Kaiser Max ableiten zu können vermeinte. Eine Magna Charta welche sämmtliche Rechte der Stände bestimmt hätte, bestand nicht; sie beruhten auf dem Herkommen, der Gepflogenheit, und auf landesherrlichen Reversen und Freiheitsbriefen.
Dieß war in allgemeinen Umrissen die alte ständische Verfassung von Tirol. Sie hatte sich oft sehr zweckmäßig gezeigt im Widerstand gegen landesfürstliche Geldforderungen wie gegen äußere Feinde, und viel höher war ihr in den letzten Zeiten die Aufgabe nicht gestellt. Maximilian von Bayern hat sie am 1 Mai 1808 aufgehoben, indem er dem engern Ausschuß vermelden ließ, er gedenke seinem Reiche eine neue Constitution zu geben, dabei auch eine allgemeine Nationalrepräsentation erstehen zu lassen, und demnach sey es sein Wille, daß die Provinziallandschaften aufgelöst würden. Man hat behauptet, es habe diese Verfügung in Tirol wenig Aufregung verursacht: so viel ist richtig, daß sie ein Jahr darnach desto emsiger ausgebeutet wurde. Die Krone Bayern hatte im Preßburger Frieden die gefürstete Grafschaft übernommen mit allen Freiheiten, Rechten und Titeln, wie sie der Kaiser von Deutschland und Oesterreich besessen hatte, et pas autrement, und nicht anders. Diese Worte wurden von den Leitern des Aufstandes gern und oft wiederholt.
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