Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.dieß Capital zur Produktion von Gütern verwendet wird. Durch Die zweite Form ist die, welche wir als die Creditanstalten Die dritte Form endlich ist die, welche wir in allen ihren verschie- Dieß sind nun diejenigen Begriffe und Verhältnisse, welche als dieß Capital zur Produktion von Gütern verwendet wird. Durch Die zweite Form iſt die, welche wir als die Creditanſtalten Die dritte Form endlich iſt die, welche wir in allen ihren verſchie- Dieß ſind nun diejenigen Begriffe und Verhältniſſe, welche als <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0076" n="58"/> dieß Capital zur <hi rendition="#g">Produktion</hi> von Gütern verwendet wird. Durch<lb/> dieſe Aufgabe, eine Güterproduktion mit dem Geſellſchaftscapital her-<lb/> vorzurufen, unterſcheidet ſich die eigentliche Erwerbsgeſellſchaft von den<lb/> übrigen Erwerbsvereinen. Daß die Grundform des Beitrages in der<lb/> Aktie beſteht, iſt richtig, aber nicht abſolut weſentlich (Kuxe, Com-<lb/> manditen). Die Einzahlung auf die betreffenden Aktien iſt aber in<lb/> der That ein Unternehmungscredit, den das Mitglied der Unterneh-<lb/> mung gibt, und den wir deßhalb auch an einem andern Orte (Syſtem<lb/> der Volkswirthſchaft S. 217) den induſtriellen Credit genannt haben.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">zweite</hi> Form iſt die, welche wir als die <hi rendition="#g">Creditanſtalten</hi><lb/> oder <hi rendition="#g">Creditinſtitute</hi> (<hi rendition="#aq">crédit mobilier</hi>) bezeichnen. Hier wird in ganz<lb/> gleicher Weiſe ein Unternehmungscapital zuſammen gebracht; die Credit-<lb/> anſtalten aber unterſcheiden ſich weſentlich von den Erwerbsgeſellſchaften<lb/> dadurch, daß ihr Zweck nicht mehr die Produktion von Gütern, ſon-<lb/> dern ein Erwerb durch <hi rendition="#g">Gewährung von Credit</hi> iſt. Dieſer Credit<lb/> iſt nun allerdings eben ſo gut wie bei der Bank ein Zahlungscredit,<lb/> aber er iſt das weder nothwendigerweiſe, noch iſt er darauf geſetzlich<lb/><hi rendition="#g">beſchränkt</hi>, wie bei der Bank. Im Gegentheil iſt es eine der Haupt-<lb/> aufgaben der Creditanſtalten, Unternehmungscredit zu geben, und ſich<lb/> ſelbſt bei Unternehmungen zu betheiligen. Auf <hi rendition="#g">dieſem</hi> Moment be-<lb/> ruht der große, das ganze Recht derſelben beherrſchende Unterſchied<lb/> zwiſchen Banken und Creditanſtalten, wie das von uns dargelegt iſt;<lb/> und hier beginnt die Aufgabe der Verwaltungslehre neben der der Na-<lb/> tionalökonomie.</p><lb/> <p>Die dritte Form endlich iſt die, welche wir in allen ihren verſchie-<lb/> denen Geſtalten als die der <hi rendition="#g">Vorſchußkaſſen</hi> oder <hi rendition="#g">Volksbanken</hi> zu<lb/> bezeichnen haben. Auch ſie ſind zugleich für Unternehmungs- und<lb/> Zahlungscredit beſtimmt. Ihre Organiſation kann eine ſehr verſchie-<lb/> dene ſein. Sie können entweder auf einem Aktiencapital, oder auf<lb/> einer gegenſeitigen Haftung, oder auf beiden zugleich, oder auf Ein-<lb/> lagen, oder auf Pfändern beruhen, wonach natürlich die Organe und<lb/> innere Ordnung weſentlich modificirt erſcheinen. Immer aber iſt die<lb/> Organiſation des Credits für das vorwiegend <hi rendition="#g">perſönliche Ca-<lb/> pital</hi>, während die beiden obigen Formen weſentlich auf dem Vor-<lb/> handenſein von Gütern und Werthcapital beruhen. Und das iſt es,<lb/> was ihnen ihre eigentlich ſociale Stellung gibt. Es liegt wohl außer-<lb/> halb unſrer Aufgabe, dieß hier weiter zu verfolgen. Uns muß es<lb/> genügen, dieß hochwichtige Gebiet hier charakteriſirt und in ſeine<lb/> organiſche Stellung zur Organiſation des Credits überhaupt gebracht<lb/> zu haben. Die weitere Ausführung gehört dann der beſondern Arbeit.</p><lb/> <p>Dieß ſind nun diejenigen Begriffe und Verhältniſſe, welche als<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [58/0076]
dieß Capital zur Produktion von Gütern verwendet wird. Durch
dieſe Aufgabe, eine Güterproduktion mit dem Geſellſchaftscapital her-
vorzurufen, unterſcheidet ſich die eigentliche Erwerbsgeſellſchaft von den
übrigen Erwerbsvereinen. Daß die Grundform des Beitrages in der
Aktie beſteht, iſt richtig, aber nicht abſolut weſentlich (Kuxe, Com-
manditen). Die Einzahlung auf die betreffenden Aktien iſt aber in
der That ein Unternehmungscredit, den das Mitglied der Unterneh-
mung gibt, und den wir deßhalb auch an einem andern Orte (Syſtem
der Volkswirthſchaft S. 217) den induſtriellen Credit genannt haben.
Die zweite Form iſt die, welche wir als die Creditanſtalten
oder Creditinſtitute (crédit mobilier) bezeichnen. Hier wird in ganz
gleicher Weiſe ein Unternehmungscapital zuſammen gebracht; die Credit-
anſtalten aber unterſcheiden ſich weſentlich von den Erwerbsgeſellſchaften
dadurch, daß ihr Zweck nicht mehr die Produktion von Gütern, ſon-
dern ein Erwerb durch Gewährung von Credit iſt. Dieſer Credit
iſt nun allerdings eben ſo gut wie bei der Bank ein Zahlungscredit,
aber er iſt das weder nothwendigerweiſe, noch iſt er darauf geſetzlich
beſchränkt, wie bei der Bank. Im Gegentheil iſt es eine der Haupt-
aufgaben der Creditanſtalten, Unternehmungscredit zu geben, und ſich
ſelbſt bei Unternehmungen zu betheiligen. Auf dieſem Moment be-
ruht der große, das ganze Recht derſelben beherrſchende Unterſchied
zwiſchen Banken und Creditanſtalten, wie das von uns dargelegt iſt;
und hier beginnt die Aufgabe der Verwaltungslehre neben der der Na-
tionalökonomie.
Die dritte Form endlich iſt die, welche wir in allen ihren verſchie-
denen Geſtalten als die der Vorſchußkaſſen oder Volksbanken zu
bezeichnen haben. Auch ſie ſind zugleich für Unternehmungs- und
Zahlungscredit beſtimmt. Ihre Organiſation kann eine ſehr verſchie-
dene ſein. Sie können entweder auf einem Aktiencapital, oder auf
einer gegenſeitigen Haftung, oder auf beiden zugleich, oder auf Ein-
lagen, oder auf Pfändern beruhen, wonach natürlich die Organe und
innere Ordnung weſentlich modificirt erſcheinen. Immer aber iſt die
Organiſation des Credits für das vorwiegend perſönliche Ca-
pital, während die beiden obigen Formen weſentlich auf dem Vor-
handenſein von Gütern und Werthcapital beruhen. Und das iſt es,
was ihnen ihre eigentlich ſociale Stellung gibt. Es liegt wohl außer-
halb unſrer Aufgabe, dieß hier weiter zu verfolgen. Uns muß es
genügen, dieß hochwichtige Gebiet hier charakteriſirt und in ſeine
organiſche Stellung zur Organiſation des Credits überhaupt gebracht
zu haben. Die weitere Ausführung gehört dann der beſondern Arbeit.
Dieß ſind nun diejenigen Begriffe und Verhältniſſe, welche als
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