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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.

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gewesen, auferlegt, und in der court roll aufgezeichnet oder die der
customary court, als nach dem custom zum common law erhoben, an-
erkannt hatte. Natürlich waren diese Verpflichtungen und Leistungen
sehr verschieden; gemeinschaftlich aber war ihnen allen, daß sie mit dem
öffentlichen Recht des Grundherrn gar nichts zu thun hatten. Die
zweite Form waren die tithes, die Zehnten, welche die Bauern als
Glieder der Kirchengemeinde an die Kirche zu entrichten hatten.

Schon im vorigen Jahrhundert beginnt nun eine Bewegung, welche
sich auch gegen diese Reste der alten Unfreiheit wendet. Diese Bewegung
aber, da jene Reste keine öffentlichen Rechte des Grundherrn enthalten,
ist keine politische. Sie geht vielmehr von der Nationalökonomie
aus und fordert im Namen der Gesetze der Arbeit und des Werthes,
daß beide Arten der Leistungen aufgehoben werden. Der Hauptvertreter
dieser Auffassung war Adam Smith, und es war wohl nicht der letzte
Grund seines Einflusses, daß er sich an die Spitze jener, dem gesunden
Sinne des volkswirthschaftlich gebildeten englischen Volkes so leicht ver-
ständlichen Forderung stellte. Adam Smith ist in der That der erste,
der das ganze Verhältniß des abhängigen Bauernstandes mit derselben
einfachen Klarheit in der Nationalökonomie behandelte, mit der Black-
stone es für die Jurisprudenz darstellte. Man sollte über die Literatur
des vorigen Jahrhunderts in England nie sprechen, ohne diese beiden
hoch bedeutenden Männer neben einander zu stellen. Adam Smith
machte darauf aufmerksam, daß nicht nur die niedere Klasse des Volkes
in höchst ungerechter Weise durch die höhere ausgebeutet werde, sondern
wies auch darauf hin, daß dieß Verhältniß, das ein zum Theil höchst
drückendes für den Landmann war (metayers und das Urtheil über
dieselben im Bd. II.), für das ganze Volk verderblich sei. Er wird dabei
bitter und oft ungerecht -- "All for ourselves and nothing for other
people, seems in every age of the world to have been the vile
maxim of the masters of mankind"
-- und mit Recht bekämpft Eden
bei aller Hochachtung, die er für Adam Smith hat, diese zu weit grei-
fende Verurtheilung. In der That konnte sich England wohl in jener
Zeit vor allen Ländern Europas zu seinen inneren Zuständen Glück
wünschen; aber der Gedanke haftete doch, daß jene Lasten einen tiefen
Widerspruch mit der ganzen volkswirthschaftlichen Entwicklung enthielten
(vgl. unter anderm Macculloch II. 269). Und so sehen wir denn
England, zum Theil unter dem gewaltigen Eindruck der französischen
Revolution und ihrer gänzlichen Beseitigung aller Feudalreste, mit dem
Anfang unseres Jahrhunderts an die Arbeit der Ablösung gehen, welche
wie gesagt, das Entlastungswesen in England vertreten.

Blackstone erzählt, daß schon James II. den Gedanken gehabt

geweſen, auferlegt, und in der court roll aufgezeichnet oder die der
customary court, als nach dem custom zum common law erhoben, an-
erkannt hatte. Natürlich waren dieſe Verpflichtungen und Leiſtungen
ſehr verſchieden; gemeinſchaftlich aber war ihnen allen, daß ſie mit dem
öffentlichen Recht des Grundherrn gar nichts zu thun hatten. Die
zweite Form waren die tithes, die Zehnten, welche die Bauern als
Glieder der Kirchengemeinde an die Kirche zu entrichten hatten.

Schon im vorigen Jahrhundert beginnt nun eine Bewegung, welche
ſich auch gegen dieſe Reſte der alten Unfreiheit wendet. Dieſe Bewegung
aber, da jene Reſte keine öffentlichen Rechte des Grundherrn enthalten,
iſt keine politiſche. Sie geht vielmehr von der Nationalökonomie
aus und fordert im Namen der Geſetze der Arbeit und des Werthes,
daß beide Arten der Leiſtungen aufgehoben werden. Der Hauptvertreter
dieſer Auffaſſung war Adam Smith, und es war wohl nicht der letzte
Grund ſeines Einfluſſes, daß er ſich an die Spitze jener, dem geſunden
Sinne des volkswirthſchaftlich gebildeten engliſchen Volkes ſo leicht ver-
ſtändlichen Forderung ſtellte. Adam Smith iſt in der That der erſte,
der das ganze Verhältniß des abhängigen Bauernſtandes mit derſelben
einfachen Klarheit in der Nationalökonomie behandelte, mit der Black-
ſtone es für die Jurisprudenz darſtellte. Man ſollte über die Literatur
des vorigen Jahrhunderts in England nie ſprechen, ohne dieſe beiden
hoch bedeutenden Männer neben einander zu ſtellen. Adam Smith
machte darauf aufmerkſam, daß nicht nur die niedere Klaſſe des Volkes
in höchſt ungerechter Weiſe durch die höhere ausgebeutet werde, ſondern
wies auch darauf hin, daß dieß Verhältniß, das ein zum Theil höchſt
drückendes für den Landmann war (metayers und das Urtheil über
dieſelben im Bd. II.), für das ganze Volk verderblich ſei. Er wird dabei
bitter und oft ungerecht — „All for ourselves and nothing for other
people, seems in every age of the world to have been the vile
maxim of the masters of mankind“
— und mit Recht bekämpft Eden
bei aller Hochachtung, die er für Adam Smith hat, dieſe zu weit grei-
fende Verurtheilung. In der That konnte ſich England wohl in jener
Zeit vor allen Ländern Europas zu ſeinen inneren Zuſtänden Glück
wünſchen; aber der Gedanke haftete doch, daß jene Laſten einen tiefen
Widerſpruch mit der ganzen volkswirthſchaftlichen Entwicklung enthielten
(vgl. unter anderm Macculloch II. 269). Und ſo ſehen wir denn
England, zum Theil unter dem gewaltigen Eindruck der franzöſiſchen
Revolution und ihrer gänzlichen Beſeitigung aller Feudalreſte, mit dem
Anfang unſeres Jahrhunderts an die Arbeit der Ablöſung gehen, welche
wie geſagt, das Entlaſtungsweſen in England vertreten.

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[135/0153] geweſen, auferlegt, und in der court roll aufgezeichnet oder die der customary court, als nach dem custom zum common law erhoben, an- erkannt hatte. Natürlich waren dieſe Verpflichtungen und Leiſtungen ſehr verſchieden; gemeinſchaftlich aber war ihnen allen, daß ſie mit dem öffentlichen Recht des Grundherrn gar nichts zu thun hatten. Die zweite Form waren die tithes, die Zehnten, welche die Bauern als Glieder der Kirchengemeinde an die Kirche zu entrichten hatten. Schon im vorigen Jahrhundert beginnt nun eine Bewegung, welche ſich auch gegen dieſe Reſte der alten Unfreiheit wendet. Dieſe Bewegung aber, da jene Reſte keine öffentlichen Rechte des Grundherrn enthalten, iſt keine politiſche. Sie geht vielmehr von der Nationalökonomie aus und fordert im Namen der Geſetze der Arbeit und des Werthes, daß beide Arten der Leiſtungen aufgehoben werden. Der Hauptvertreter dieſer Auffaſſung war Adam Smith, und es war wohl nicht der letzte Grund ſeines Einfluſſes, daß er ſich an die Spitze jener, dem geſunden Sinne des volkswirthſchaftlich gebildeten engliſchen Volkes ſo leicht ver- ſtändlichen Forderung ſtellte. Adam Smith iſt in der That der erſte, der das ganze Verhältniß des abhängigen Bauernſtandes mit derſelben einfachen Klarheit in der Nationalökonomie behandelte, mit der Black- ſtone es für die Jurisprudenz darſtellte. Man ſollte über die Literatur des vorigen Jahrhunderts in England nie ſprechen, ohne dieſe beiden hoch bedeutenden Männer neben einander zu ſtellen. Adam Smith machte darauf aufmerkſam, daß nicht nur die niedere Klaſſe des Volkes in höchſt ungerechter Weiſe durch die höhere ausgebeutet werde, ſondern wies auch darauf hin, daß dieß Verhältniß, das ein zum Theil höchſt drückendes für den Landmann war (metayers und das Urtheil über dieſelben im Bd. II.), für das ganze Volk verderblich ſei. Er wird dabei bitter und oft ungerecht — „All for ourselves and nothing for other people, seems in every age of the world to have been the vile maxim of the masters of mankind“ — und mit Recht bekämpft Eden bei aller Hochachtung, die er für Adam Smith hat, dieſe zu weit grei- fende Verurtheilung. In der That konnte ſich England wohl in jener Zeit vor allen Ländern Europas zu ſeinen inneren Zuſtänden Glück wünſchen; aber der Gedanke haftete doch, daß jene Laſten einen tiefen Widerſpruch mit der ganzen volkswirthſchaftlichen Entwicklung enthielten (vgl. unter anderm Macculloch II. 269). Und ſo ſehen wir denn England, zum Theil unter dem gewaltigen Eindruck der franzöſiſchen Revolution und ihrer gänzlichen Beſeitigung aller Feudalreſte, mit dem Anfang unſeres Jahrhunderts an die Arbeit der Ablöſung gehen, welche wie geſagt, das Entlaſtungsweſen in England vertreten. Blackſtone erzählt, daß ſchon James II. den Gedanken gehabt

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre07_1868/153>, abgerufen am 22.11.2024.