Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868.sich vollkommen frei bewegen; jene unterliegen daher vielfach den Ein- Das System der Akademien in den verschiedenen Ländern, ſich vollkommen frei bewegen; jene unterliegen daher vielfach den Ein- Das Syſtem der Akademien in den verſchiedenen Ländern, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0050" n="34"/> ſich vollkommen frei bewegen; jene unterliegen daher vielfach den Ein-<lb/> flüſſen der Regierung, dieſe dagegen ſtehen regelmäßig unter der Herr-<lb/> ſchaft des geiſtigen Bedürfniſſes. Es iſt kein Zweifel, daß die letztern<lb/> daher auch weit mehr wirken und daß man ganz guten Grund hat,<lb/> den Werth der Akademien von ihren <hi rendition="#g">Leiſtungen im Lehrfach</hi> ab-<lb/> hängig zu machen, während mit der Zeit an ihre Stelle das Princip<lb/> der Unterſtützung der Geſellſchaften, aber nur für <hi rendition="#g">einzelne</hi> beſtimmte<lb/> Aufgaben derſelben zu treten haben wird.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Das <hi rendition="#g">Syſtem der Akademien</hi> in den verſchiedenen Ländern,<lb/> namentlich auch das Verhältniß zur Verwaltung iſt ſehr intereſſant und<lb/> belehrend. Das <hi rendition="#g">franzöſiſche</hi> beruht auf dem Unterſchiede zwiſchen<lb/> dem durch Geſetz vom 3 <hi rendition="#aq">Brumaire an IV</hi> aus der alten Akademie<lb/> hervorgegangenen <hi rendition="#aq">Institut de France</hi> mit ſeinen fünf <hi rendition="#aq">Académies (fran-<lb/> çaise, inscriptions et belles lettres, sciences, beaux arts et sciences<lb/> morales et politiques</hi> (ſeit Verordnung vom 26. Oktober 1832) — und<lb/> der <hi rendition="#aq">Académie de médicine,</hi> der <hi rendition="#aq">Académie de musique,</hi> und den ſog.<lb/><hi rendition="#aq">Académies universitaires.</hi> Die erſten beiden ſind mehr oder weniger<lb/> Berufsbildungsanſtalten, die letzten ſind Verwaltungsorgane der <hi rendition="#aq">Uni-<lb/> versité</hi> (ſ. oben). Das Inſtitut dagegen iſt eine eigentliche Akademie<lb/> der Wiſſenſchaften, deren Beruf es iſt, die höchſte <hi rendition="#g">Einheit</hi> aller Wiſſen-<lb/> ſchaften, welche die franzöſiſchen <hi rendition="#aq">Facultés</hi> der <hi rendition="#aq">Université</hi> eben nicht<lb/> geben können, zu vertreten. In dem <hi rendition="#aq">Institut de France</hi> iſt die wiſſen-<lb/> ſchaftliche Idee der deutſchen Univerſitäten, in den <hi rendition="#aq">Facultés</hi> iſt ihre<lb/> dogmatiſche Thätigkeit geſchieden und zum großen Nachtheil des höhern<lb/> geiſtigen Lebens <hi rendition="#g">getrennt</hi>. In Deutſchland iſt eine ſolche Akademie<lb/> der Wiſſenſchaften glücklicherweiſe unmöglich. Dagegen beſteht der Grund-<lb/> charakter des <hi rendition="#g">deutſchen</hi> Akademieweſens darin, daß die Akademien der<lb/><hi rendition="#g">Wiſſenſchaften</hi> rein theoretiſche, die Akademien der <hi rendition="#g">Künſte</hi> dagegen<lb/> weſentlich praktiſche, für das Kunſtbildungsweſen beſtimmte Anſtalten<lb/> ſind. Dieſer Grundzug findet ſich in allen deutſchen Staaten wieder,<lb/> ſo weit es Akademien gibt. <hi rendition="#g">Preußen</hi> hat <hi rendition="#g">zwei</hi> Arten der Akademien;<lb/> die Akademie der <hi rendition="#g">Wiſſenſchaften</hi> ſeit 1700 iſt eben eine reine Aka-<lb/> demie im obigen Sinn (neueſtes Statut vom 31. März 1838), die Aka-<lb/> demie der <hi rendition="#g">Künſte</hi> dagegen (1699), die vielmehr eine höchſte Organi-<lb/> ſation der Kunſtlehre iſt (ſ. oben) und die Kunſtſchulen des Königreichs<lb/> leitet (<hi rendition="#g">Rönne</hi> <hi rendition="#aq">II,</hi> §. 231 und 436). — Das Syſtem <hi rendition="#g">Oeſterreichs</hi><lb/> beruht auf ähnlichen Grundlagen. Die Akademie der <hi rendition="#g">Wiſſenſchaften</hi><lb/> (Statut vom 14. Mai 1847, Organiſation bei <hi rendition="#g">Stubenrauch</hi> <hi rendition="#aq">II,</hi> 423)<lb/> iſt für die reine Theorie beſtimmt, ohne eine ins Leben eingreifende<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [34/0050]
ſich vollkommen frei bewegen; jene unterliegen daher vielfach den Ein-
flüſſen der Regierung, dieſe dagegen ſtehen regelmäßig unter der Herr-
ſchaft des geiſtigen Bedürfniſſes. Es iſt kein Zweifel, daß die letztern
daher auch weit mehr wirken und daß man ganz guten Grund hat,
den Werth der Akademien von ihren Leiſtungen im Lehrfach ab-
hängig zu machen, während mit der Zeit an ihre Stelle das Princip
der Unterſtützung der Geſellſchaften, aber nur für einzelne beſtimmte
Aufgaben derſelben zu treten haben wird.
Das Syſtem der Akademien in den verſchiedenen Ländern,
namentlich auch das Verhältniß zur Verwaltung iſt ſehr intereſſant und
belehrend. Das franzöſiſche beruht auf dem Unterſchiede zwiſchen
dem durch Geſetz vom 3 Brumaire an IV aus der alten Akademie
hervorgegangenen Institut de France mit ſeinen fünf Académies (fran-
çaise, inscriptions et belles lettres, sciences, beaux arts et sciences
morales et politiques (ſeit Verordnung vom 26. Oktober 1832) — und
der Académie de médicine, der Académie de musique, und den ſog.
Académies universitaires. Die erſten beiden ſind mehr oder weniger
Berufsbildungsanſtalten, die letzten ſind Verwaltungsorgane der Uni-
versité (ſ. oben). Das Inſtitut dagegen iſt eine eigentliche Akademie
der Wiſſenſchaften, deren Beruf es iſt, die höchſte Einheit aller Wiſſen-
ſchaften, welche die franzöſiſchen Facultés der Université eben nicht
geben können, zu vertreten. In dem Institut de France iſt die wiſſen-
ſchaftliche Idee der deutſchen Univerſitäten, in den Facultés iſt ihre
dogmatiſche Thätigkeit geſchieden und zum großen Nachtheil des höhern
geiſtigen Lebens getrennt. In Deutſchland iſt eine ſolche Akademie
der Wiſſenſchaften glücklicherweiſe unmöglich. Dagegen beſteht der Grund-
charakter des deutſchen Akademieweſens darin, daß die Akademien der
Wiſſenſchaften rein theoretiſche, die Akademien der Künſte dagegen
weſentlich praktiſche, für das Kunſtbildungsweſen beſtimmte Anſtalten
ſind. Dieſer Grundzug findet ſich in allen deutſchen Staaten wieder,
ſo weit es Akademien gibt. Preußen hat zwei Arten der Akademien;
die Akademie der Wiſſenſchaften ſeit 1700 iſt eben eine reine Aka-
demie im obigen Sinn (neueſtes Statut vom 31. März 1838), die Aka-
demie der Künſte dagegen (1699), die vielmehr eine höchſte Organi-
ſation der Kunſtlehre iſt (ſ. oben) und die Kunſtſchulen des Königreichs
leitet (Rönne II, §. 231 und 436). — Das Syſtem Oeſterreichs
beruht auf ähnlichen Grundlagen. Die Akademie der Wiſſenſchaften
(Statut vom 14. Mai 1847, Organiſation bei Stubenrauch II, 423)
iſt für die reine Theorie beſtimmt, ohne eine ins Leben eingreifende
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