Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.selbständige Aufsätze in der Volksschule zu verfassen. Das große leitende Die Freiheit in der Berufsbildung liegt einerseits in der Entwicklung Die Freiheit der allgemeinen Bildung endlich ist ausgedrückt in Die systematische Entwicklung des Bildungswesens erscheint Bei der Berufsbildung tritt dieselbe zunächst auf in der strengen ſelbſtändige Aufſätze in der Volksſchule zu verfaſſen. Das große leitende Die Freiheit in der Berufsbildung liegt einerſeits in der Entwicklung Die Freiheit der allgemeinen Bildung endlich iſt ausgedrückt in Die ſyſtematiſche Entwicklung des Bildungsweſens erſcheint Bei der Berufsbildung tritt dieſelbe zunächſt auf in der ſtrengen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0063" n="35"/> ſelbſtändige Aufſätze in der Volksſchule zu verfaſſen. Das große leitende<lb/> Princip des Volksſchulweſens dieſer Epoche iſt es, die Volksſchule nicht<lb/> mehr wie früher als ein auch geſellſchaftlich geſchiedenes Element der<lb/> Bildung, ſondern als die organiſche Geſtalt der <hi rendition="#g">Vorbildung für das<lb/> ganze geiſtige Leben</hi>, als die Einführung in <hi rendition="#g">alle</hi> Bildung hinzu-<lb/> ſtellen. Die Volksſchule wird daher jetzt auch innerlich ein <hi rendition="#g">Syſtem</hi>,<lb/> und dieß Syſtem iſt ausgedrückt in den <hi rendition="#g">Klaſſen</hi> derſelben, eine Er-<lb/> ſcheinung, die unſerm Jahrhundert eigenthümlich, in ihrer Verbindung<lb/> mit den wichtigſten Elementen des Fortſchrittes gedacht werden muß.</p><lb/> <p>Die Freiheit in der Berufsbildung liegt einerſeits in der Entwicklung<lb/> der Realbildungsanſtalten zu einem allgemeinen Syſtem, in dem wieder<lb/> neben dem rein gewerblichen Zwecke die allgemeine Bildung in Geographie,<lb/> Geſchichte und den Elementen der Staatswiſſenſchaft ihren geſicherten<lb/> Platz bekommt; andrerſeits in der freien Bildung von Unternehmungen<lb/> für dieſelben, während auf den Univerſitäten die philoſophiſchen Facul-<lb/> täten und die Verpflichtung der Studirenden wenigſtens die Elemente<lb/> der ſelbſtthätigen philoſophiſchen Bildung in ſich aufzunehmen, die Träger<lb/> dieſer Richtung ſind; endlich aber in dem großen Princip der <hi rendition="#g">Lern</hi>-<lb/> und <hi rendition="#g">Lehrfreiheit</hi>, deren Form eine beſtrittene, deren Grundgedanke<lb/> aber in allen Formen der iſt, daß der Einzelne nicht durch mechaniſche<lb/> Aneignung des Gelehrten, ſondern nur durch Selbſtthätigkeit in Wahl<lb/> des Stoffes und der eignen Arbeit die wahre Berufsbildung erreichen<lb/> kann — ein Geſichtspunkt, den die formalſte Behandlung der Frage<lb/> nie hat vergeſſen können.</p><lb/> <p>Die Freiheit der allgemeinen Bildung endlich iſt ausgedrückt in<lb/> dem, allerdings nicht ganz vollzogenen Uebergange vom alten Preßweſen<lb/> zum Rechte der gerichtlichen Verantwortlichkeit der Preſſe.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">ſyſtematiſche Entwicklung</hi> des Bildungsweſens erſcheint<lb/> bei der Volksſchule formell in dem <hi rendition="#g">Klaſſenſyſtem</hi> derſelben, ſowie<lb/> in der Ausbreitung ihrer ſpecifiſchen Function über das Kindesalter<lb/> hinaus in dem Sonntagsſchulweſen, in der Aufſtellung von eigenthüm-<lb/> lichen Specialelementarſchulen, Taubſtummen- und Blindenſchulen, dann<lb/> aber in der Aufnahme der Elementarbildung in die eigentliche Kinderzeit<lb/> bei den Warteſchulen; alles als Ein Ganzes für die Vorbereitung zur<lb/> höhern Bildung arbeitend.</p><lb/> <p>Bei der Berufsbildung tritt dieſelbe zunächſt auf in der ſtrengen<lb/> Scheidung der <hi rendition="#g">Vorb</hi>ildungsanſtalten von der eigentlichen <hi rendition="#g">Fachb</hi>ildung,<lb/> der hohen Schulen von den Univerſitäten; dann in der Uebertragung<lb/> dieſes organiſchen Unterſchiedes auf die ganze Realbildung; dann in dem<lb/> ſtrengen Syſtem der <hi rendition="#g">Klaſſen</hi> mit ihren Aufnahms- und Uebergangs-<lb/> prüfungen und den fachmäßigen Studienordnungen an den Univerſitäten;<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [35/0063]
ſelbſtändige Aufſätze in der Volksſchule zu verfaſſen. Das große leitende
Princip des Volksſchulweſens dieſer Epoche iſt es, die Volksſchule nicht
mehr wie früher als ein auch geſellſchaftlich geſchiedenes Element der
Bildung, ſondern als die organiſche Geſtalt der Vorbildung für das
ganze geiſtige Leben, als die Einführung in alle Bildung hinzu-
ſtellen. Die Volksſchule wird daher jetzt auch innerlich ein Syſtem,
und dieß Syſtem iſt ausgedrückt in den Klaſſen derſelben, eine Er-
ſcheinung, die unſerm Jahrhundert eigenthümlich, in ihrer Verbindung
mit den wichtigſten Elementen des Fortſchrittes gedacht werden muß.
Die Freiheit in der Berufsbildung liegt einerſeits in der Entwicklung
der Realbildungsanſtalten zu einem allgemeinen Syſtem, in dem wieder
neben dem rein gewerblichen Zwecke die allgemeine Bildung in Geographie,
Geſchichte und den Elementen der Staatswiſſenſchaft ihren geſicherten
Platz bekommt; andrerſeits in der freien Bildung von Unternehmungen
für dieſelben, während auf den Univerſitäten die philoſophiſchen Facul-
täten und die Verpflichtung der Studirenden wenigſtens die Elemente
der ſelbſtthätigen philoſophiſchen Bildung in ſich aufzunehmen, die Träger
dieſer Richtung ſind; endlich aber in dem großen Princip der Lern-
und Lehrfreiheit, deren Form eine beſtrittene, deren Grundgedanke
aber in allen Formen der iſt, daß der Einzelne nicht durch mechaniſche
Aneignung des Gelehrten, ſondern nur durch Selbſtthätigkeit in Wahl
des Stoffes und der eignen Arbeit die wahre Berufsbildung erreichen
kann — ein Geſichtspunkt, den die formalſte Behandlung der Frage
nie hat vergeſſen können.
Die Freiheit der allgemeinen Bildung endlich iſt ausgedrückt in
dem, allerdings nicht ganz vollzogenen Uebergange vom alten Preßweſen
zum Rechte der gerichtlichen Verantwortlichkeit der Preſſe.
Die ſyſtematiſche Entwicklung des Bildungsweſens erſcheint
bei der Volksſchule formell in dem Klaſſenſyſtem derſelben, ſowie
in der Ausbreitung ihrer ſpecifiſchen Function über das Kindesalter
hinaus in dem Sonntagsſchulweſen, in der Aufſtellung von eigenthüm-
lichen Specialelementarſchulen, Taubſtummen- und Blindenſchulen, dann
aber in der Aufnahme der Elementarbildung in die eigentliche Kinderzeit
bei den Warteſchulen; alles als Ein Ganzes für die Vorbereitung zur
höhern Bildung arbeitend.
Bei der Berufsbildung tritt dieſelbe zunächſt auf in der ſtrengen
Scheidung der Vorbildungsanſtalten von der eigentlichen Fachbildung,
der hohen Schulen von den Univerſitäten; dann in der Uebertragung
dieſes organiſchen Unterſchiedes auf die ganze Realbildung; dann in dem
ſtrengen Syſtem der Klaſſen mit ihren Aufnahms- und Uebergangs-
prüfungen und den fachmäßigen Studienordnungen an den Univerſitäten;
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