Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.sich wieder in die Sonn- und Feiertagsschulen und die eigentlichen Ge- a) Die Sonn- und Feiertagsschulen bilden in der That nichts b) Das, was wir nun als die zweite Abtheilung der Fortbildungs- Die erste ist die allgemeine Fortbildungsschule. Die Auf- ſich wieder in die Sonn- und Feiertagsſchulen und die eigentlichen Ge- a) Die Sonn- und Feiertagsſchulen bilden in der That nichts b) Das, was wir nun als die zweite Abtheilung der Fortbildungs- Die erſte iſt die allgemeine Fortbildungsſchule. Die Auf- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <p><pb facs="#f0279" n="251"/> ſich wieder in die Sonn- und Feiertagsſchulen und die eigentlichen Ge-<lb/> werbeſchulen.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">a)</hi> Die Sonn- und Feiertagsſchulen bilden in der That nichts<lb/> anders als die Fortſetzung der Elementarbildung für die Lehrlinge.<lb/> Sie ſind meiſtens aus der Unmöglichkeit entſtanden, einen genügenden<lb/> Elementarunterricht für die Kinder der arbeitenden Klaſſe zu bieten und<lb/><hi rendition="#g">vertreten daher die Volksſchule</hi>. Darauf beruht nicht bloß ihre<lb/> Lehrordnung, ſondern auch ihr öffentliches Recht. Die <hi rendition="#g">Frage</hi> der<lb/> Sonntagsſchulen entſteht nun aber da, wo der Elementarunterricht ge-<lb/> nügend vorhanden iſt und beſteht darin, ob auch nach dem fertigen<lb/> Elementarunterricht ſolche Schulen vorhanden ſein und was ſie in ſolchem<lb/> Falle enthalten ſollen? Offenbar ruht die Antwort auf dieſe Frage in<lb/> der Beſtimmung deſſen, was man als Elementarunterricht bezeichnet.<lb/> Wo die drei Elemente fehlen, ſind ſie <hi rendition="#g">unbedingt</hi> nothwendig; wo ſie<lb/> ſind, ſind ſie unbedingt <hi rendition="#g">nützlich</hi>, müſſen aber einen höheren Inhalt<lb/> haben und den Charakter der allgemeinen Gewerbeſchulen annehmen;<lb/> ſie werden dann ſpeciell für die höhere Rechnung und das Zeichnen be-<lb/> ſtimmt ſein müſſen. Das Mittel, <hi rendition="#g">beide</hi> Zwecke zu erreichen, beſteht<lb/> in der Einrichtung des Klaſſenſyſtems; dem doppelten Zwecke müſſen<lb/> zwei Klaſſen entſprechen, die Elementar- und die höhere Klaſſe, welche<lb/> den Uebergang zur Gewerbeſchule bietet.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">b)</hi> Das, was wir nun als die zweite Abtheilung der Fortbildungs-<lb/> ſchule bezeichnen, nennen wir die <hi rendition="#g">Gewerbeſchulen</hi>. Die Gewerbe-<lb/> ſchulen haben zwei Vorausſetzungen. Die erſte iſt ein vollendeter<lb/> Elementarunterricht; die zweite iſt die bereits geſchehene Berufswahl<lb/> des Lernenden; derſelbe muß — ebenſo wie der Sonntagsſchüler —<lb/> bereits ſein Gewerbe gewählt haben. Innerhalb dieſer Gränzen aber<lb/> ſcheiden ſich nun wieder zwei Formen.</p><lb/> <p>Die erſte iſt die <hi rendition="#g">allgemeine Fortbildungsſchule</hi>. Die Auf-<lb/> gabe derſelben iſt die Bildung für diejenigen Kenntniſſe und Fähig-<lb/> keiten, welche <hi rendition="#g">allen Handwerken gemeinſam ſind</hi>. Ohne Zweifel<lb/> beſtehen die Hauptgebiete derſelben in den Elementen der höheren Rech-<lb/> nung, und dann im Zeichnen, „der Sprache der Technik.“ An jenes<lb/> hat ſich das anzuſchließen, was leider noch wenig ausgebildet iſt, näm-<lb/> lich die einfache <hi rendition="#g">Buchführung</hi> über die Wirthſchaft der Handwerker.<lb/> Nicht blos die Nationalökonomie, ſondern auch die Verwaltungslehre<lb/> kann nicht genug betonen, daß dieſe Aufgabe eine unabweisbare, daß<lb/> der Segen, den das Verſtändniß der Haushalts- und Handwerksrech-<lb/> nung bringt, <hi rendition="#g">ein unmeßbarer iſt</hi>! Sie iſt das Maß des wirthſchaft-<lb/> lichen Wohlergehens jedes Einzelnen, und ihr Reſultat das <hi rendition="#g">Bewußt-<lb/> ſein</hi> deſſelben! Wie gerne verweilten wir hier einen Augenblick! Aber<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [251/0279]
ſich wieder in die Sonn- und Feiertagsſchulen und die eigentlichen Ge-
werbeſchulen.
a) Die Sonn- und Feiertagsſchulen bilden in der That nichts
anders als die Fortſetzung der Elementarbildung für die Lehrlinge.
Sie ſind meiſtens aus der Unmöglichkeit entſtanden, einen genügenden
Elementarunterricht für die Kinder der arbeitenden Klaſſe zu bieten und
vertreten daher die Volksſchule. Darauf beruht nicht bloß ihre
Lehrordnung, ſondern auch ihr öffentliches Recht. Die Frage der
Sonntagsſchulen entſteht nun aber da, wo der Elementarunterricht ge-
nügend vorhanden iſt und beſteht darin, ob auch nach dem fertigen
Elementarunterricht ſolche Schulen vorhanden ſein und was ſie in ſolchem
Falle enthalten ſollen? Offenbar ruht die Antwort auf dieſe Frage in
der Beſtimmung deſſen, was man als Elementarunterricht bezeichnet.
Wo die drei Elemente fehlen, ſind ſie unbedingt nothwendig; wo ſie
ſind, ſind ſie unbedingt nützlich, müſſen aber einen höheren Inhalt
haben und den Charakter der allgemeinen Gewerbeſchulen annehmen;
ſie werden dann ſpeciell für die höhere Rechnung und das Zeichnen be-
ſtimmt ſein müſſen. Das Mittel, beide Zwecke zu erreichen, beſteht
in der Einrichtung des Klaſſenſyſtems; dem doppelten Zwecke müſſen
zwei Klaſſen entſprechen, die Elementar- und die höhere Klaſſe, welche
den Uebergang zur Gewerbeſchule bietet.
b) Das, was wir nun als die zweite Abtheilung der Fortbildungs-
ſchule bezeichnen, nennen wir die Gewerbeſchulen. Die Gewerbe-
ſchulen haben zwei Vorausſetzungen. Die erſte iſt ein vollendeter
Elementarunterricht; die zweite iſt die bereits geſchehene Berufswahl
des Lernenden; derſelbe muß — ebenſo wie der Sonntagsſchüler —
bereits ſein Gewerbe gewählt haben. Innerhalb dieſer Gränzen aber
ſcheiden ſich nun wieder zwei Formen.
Die erſte iſt die allgemeine Fortbildungsſchule. Die Auf-
gabe derſelben iſt die Bildung für diejenigen Kenntniſſe und Fähig-
keiten, welche allen Handwerken gemeinſam ſind. Ohne Zweifel
beſtehen die Hauptgebiete derſelben in den Elementen der höheren Rech-
nung, und dann im Zeichnen, „der Sprache der Technik.“ An jenes
hat ſich das anzuſchließen, was leider noch wenig ausgebildet iſt, näm-
lich die einfache Buchführung über die Wirthſchaft der Handwerker.
Nicht blos die Nationalökonomie, ſondern auch die Verwaltungslehre
kann nicht genug betonen, daß dieſe Aufgabe eine unabweisbare, daß
der Segen, den das Verſtändniß der Haushalts- und Handwerksrech-
nung bringt, ein unmeßbarer iſt! Sie iſt das Maß des wirthſchaft-
lichen Wohlergehens jedes Einzelnen, und ihr Reſultat das Bewußt-
ſein deſſelben! Wie gerne verweilten wir hier einen Augenblick! Aber
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