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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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deutsche Gewerbewesen von der frühesten Zeit bis auf die Gegenwart
1866, hat an den Stellen, wo es doch so nahe lag, etwas über die
Lehr- und Bildungsordnung der Zünfte gesagt (Abschnitt III, Cap. VIII,
und Abschnitt IV, Cap. VII.). Die Geschichten des Handels schweigen.
-- Einen ganz andern Charakter hat die pädagogische Literatur. Da
sich die gelehrte Pädagogik wiederum ihrerseits nie diese große Frage
weder im Gebiet der Vorbildungs-, noch der Fachbildungsfragen kümmerte,
so mußte sie auf eigener Grundlage stehen. Diese wurde nun zwar
beschränkt, aber innerhalb ihrer Gränzen um so tüchtiger gefördert.
Ihre Frage war die nach dem Verhältniß zwischen der gelehrten und
wirthschaftlichen Bildung und der Organisation des letzteren; aber da-
bei hat sie die höhere Fachbildung der wirthschaftlichen Welt wieder
übergangen und sich fast ausnahmslos in der Vorbildung bewegt.
Hier existirt eine sehr reiche und höchst gehaltvolle Literatur; die Ency-
klopädie Schmids hat vortreffliche Aufsätze, bei dem leider das gesetz-
liche Material nicht immer gleichmäßig behandelt ist. Wir heben außer
den beiden Artikeln von Lange und Gugler namentlich den schönen
Aufsatz von Geffers "Humanismus und Realismus" hervor, der den
Proceß der Ablösung der wirthschaftlichen von der gelehrten Bildung --
freilich wieder nur für das Vorbildungswesen der eigentlichen Real-
schulen, ohne weitere Aufnahme der Fachbildungen -- sehr gut dar-
stellt. Fiel es denn dem so umsichtigen Baumstark in seiner Ency-
klopädie der Cameralwissenschaften gar nicht ein, daß dieselben denn
doch auch ihrerseits nur ein Theil eines größeren Ganzen seien? --

A. Wirthschaftliches Vorbildungssystem.
I. Wesen desselben.

Ueberblickt man nun auf Grundlage der obigen allgemeinen histo-
rischen Entwicklung, was für das erste Gebiet des wirthschaftlichen Vor-
bildungssystems geschehen ist und für dasselbe besteht, so ergeben sich ge-
wisse Resultate, ohne welche es fast unmöglich ist, einen Ueberblick über
das Ganze zu erlangen.

Zuerst muß man offenbar davon ausgehen, daß das System dieser
Vorbildungsanstalten nicht eben in systematischer Weise, sondern histo-
risch zu seiner gegenwärtigen Gestalt gelangt ist. Die Elemente der
Bildung dieser letzteren aber sind zweifacher Natur, und es ist ihr Zu-
sammenwirken, das man sich auf jedem Punkte vergegenwärtigen muß.
Einerseits nämlich liegt denselben der mit der ganzen gesellschaftlichen
Bewegung unserer staatsbürgerlichen Epoche gegebene Drang zum
Grunde, die wirthschaftliche Bildung zu einem Gemeingut des ganzen

deutſche Gewerbeweſen von der früheſten Zeit bis auf die Gegenwart
1866, hat an den Stellen, wo es doch ſo nahe lag, etwas über die
Lehr- und Bildungsordnung der Zünfte geſagt (Abſchnitt III, Cap. VIII,
und Abſchnitt IV, Cap. VII.). Die Geſchichten des Handels ſchweigen.
— Einen ganz andern Charakter hat die pädagogiſche Literatur. Da
ſich die gelehrte Pädagogik wiederum ihrerſeits nie dieſe große Frage
weder im Gebiet der Vorbildungs-, noch der Fachbildungsfragen kümmerte,
ſo mußte ſie auf eigener Grundlage ſtehen. Dieſe wurde nun zwar
beſchränkt, aber innerhalb ihrer Gränzen um ſo tüchtiger gefördert.
Ihre Frage war die nach dem Verhältniß zwiſchen der gelehrten und
wirthſchaftlichen Bildung und der Organiſation des letzteren; aber da-
bei hat ſie die höhere Fachbildung der wirthſchaftlichen Welt wieder
übergangen und ſich faſt ausnahmslos in der Vorbildung bewegt.
Hier exiſtirt eine ſehr reiche und höchſt gehaltvolle Literatur; die Ency-
klopädie Schmids hat vortreffliche Aufſätze, bei dem leider das geſetz-
liche Material nicht immer gleichmäßig behandelt iſt. Wir heben außer
den beiden Artikeln von Lange und Gugler namentlich den ſchönen
Aufſatz von Geffers „Humanismus und Realismus“ hervor, der den
Proceß der Ablöſung der wirthſchaftlichen von der gelehrten Bildung —
freilich wieder nur für das Vorbildungsweſen der eigentlichen Real-
ſchulen, ohne weitere Aufnahme der Fachbildungen — ſehr gut dar-
ſtellt. Fiel es denn dem ſo umſichtigen Baumſtark in ſeiner Ency-
klopädie der Cameralwiſſenſchaften gar nicht ein, daß dieſelben denn
doch auch ihrerſeits nur ein Theil eines größeren Ganzen ſeien? —

A. Wirthſchaftliches Vorbildungsſyſtem.
I. Weſen deſſelben.

Ueberblickt man nun auf Grundlage der obigen allgemeinen hiſto-
riſchen Entwicklung, was für das erſte Gebiet des wirthſchaftlichen Vor-
bildungsſyſtems geſchehen iſt und für daſſelbe beſteht, ſo ergeben ſich ge-
wiſſe Reſultate, ohne welche es faſt unmöglich iſt, einen Ueberblick über
das Ganze zu erlangen.

Zuerſt muß man offenbar davon ausgehen, daß das Syſtem dieſer
Vorbildungsanſtalten nicht eben in ſyſtematiſcher Weiſe, ſondern hiſto-
riſch zu ſeiner gegenwärtigen Geſtalt gelangt iſt. Die Elemente der
Bildung dieſer letzteren aber ſind zweifacher Natur, und es iſt ihr Zu-
ſammenwirken, das man ſich auf jedem Punkte vergegenwärtigen muß.
Einerſeits nämlich liegt denſelben der mit der ganzen geſellſchaftlichen
Bewegung unſerer ſtaatsbürgerlichen Epoche gegebene Drang zum
Grunde, die wirthſchaftliche Bildung zu einem Gemeingut des ganzen

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[248/0276] deutſche Gewerbeweſen von der früheſten Zeit bis auf die Gegenwart 1866, hat an den Stellen, wo es doch ſo nahe lag, etwas über die Lehr- und Bildungsordnung der Zünfte geſagt (Abſchnitt III, Cap. VIII, und Abſchnitt IV, Cap. VII.). Die Geſchichten des Handels ſchweigen. — Einen ganz andern Charakter hat die pädagogiſche Literatur. Da ſich die gelehrte Pädagogik wiederum ihrerſeits nie dieſe große Frage weder im Gebiet der Vorbildungs-, noch der Fachbildungsfragen kümmerte, ſo mußte ſie auf eigener Grundlage ſtehen. Dieſe wurde nun zwar beſchränkt, aber innerhalb ihrer Gränzen um ſo tüchtiger gefördert. Ihre Frage war die nach dem Verhältniß zwiſchen der gelehrten und wirthſchaftlichen Bildung und der Organiſation des letzteren; aber da- bei hat ſie die höhere Fachbildung der wirthſchaftlichen Welt wieder übergangen und ſich faſt ausnahmslos in der Vorbildung bewegt. Hier exiſtirt eine ſehr reiche und höchſt gehaltvolle Literatur; die Ency- klopädie Schmids hat vortreffliche Aufſätze, bei dem leider das geſetz- liche Material nicht immer gleichmäßig behandelt iſt. Wir heben außer den beiden Artikeln von Lange und Gugler namentlich den ſchönen Aufſatz von Geffers „Humanismus und Realismus“ hervor, der den Proceß der Ablöſung der wirthſchaftlichen von der gelehrten Bildung — freilich wieder nur für das Vorbildungsweſen der eigentlichen Real- ſchulen, ohne weitere Aufnahme der Fachbildungen — ſehr gut dar- ſtellt. Fiel es denn dem ſo umſichtigen Baumſtark in ſeiner Ency- klopädie der Cameralwiſſenſchaften gar nicht ein, daß dieſelben denn doch auch ihrerſeits nur ein Theil eines größeren Ganzen ſeien? — A. Wirthſchaftliches Vorbildungsſyſtem. I. Weſen deſſelben. Ueberblickt man nun auf Grundlage der obigen allgemeinen hiſto- riſchen Entwicklung, was für das erſte Gebiet des wirthſchaftlichen Vor- bildungsſyſtems geſchehen iſt und für daſſelbe beſteht, ſo ergeben ſich ge- wiſſe Reſultate, ohne welche es faſt unmöglich iſt, einen Ueberblick über das Ganze zu erlangen. Zuerſt muß man offenbar davon ausgehen, daß das Syſtem dieſer Vorbildungsanſtalten nicht eben in ſyſtematiſcher Weiſe, ſondern hiſto- riſch zu ſeiner gegenwärtigen Geſtalt gelangt iſt. Die Elemente der Bildung dieſer letzteren aber ſind zweifacher Natur, und es iſt ihr Zu- ſammenwirken, das man ſich auf jedem Punkte vergegenwärtigen muß. Einerſeits nämlich liegt denſelben der mit der ganzen geſellſchaftlichen Bewegung unſerer ſtaatsbürgerlichen Epoche gegebene Drang zum Grunde, die wirthſchaftliche Bildung zu einem Gemeingut des ganzen

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/276>, abgerufen am 22.11.2024.