Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.und Durchführung der Lehrordnungen, Gesellenordnungen, Freisprechung, Auf diese Weise tritt nun zum erstenmal in der Geschichte ein voll- Zweite Epoche. -- Es war das achtzehnte Jahrhundert, das und Durchführung der Lehrordnungen, Geſellenordnungen, Freiſprechung, Auf dieſe Weiſe tritt nun zum erſtenmal in der Geſchichte ein voll- Zweite Epoche. — Es war das achtzehnte Jahrhundert, das <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <p><pb facs="#f0266" n="238"/> und Durchführung der Lehrordnungen, Geſellenordnungen, Freiſprechung,<lb/> Meiſterprüfungen u. ſ. w. erſcheint ſomit die erſte <hi rendition="#g">ſtändiſche</hi> Geſtalt<lb/> des öffentlich rechtlichen Bildungsweſens der gewerblichen Arbeit. Und<lb/> das iſt für unſere Frage die erſte Epoche.</p><lb/> <p>Auf dieſe Weiſe tritt nun zum erſtenmal in der Geſchichte ein voll-<lb/> ſtändiges Syſtem der gewerblichen Bildung neben das der gelehrten.<lb/> In der That läßt es ſich nicht läugnen — das was die <hi rendition="#aq">scholae</hi> aller<lb/> Art für die ſtändiſch geſtaltete Wiſſenſchaft ſind, das ſind die zunft-<lb/> mäßigen Vorſchriften über die gewerbliche Lehre für den Bürgerſtand.<lb/> Die gegenwärtige Ordnung liegt daher ſchon hier in ihren Grundlagen<lb/> vor. Die nachfolgende Zeit hatte nichts zu thun, als das weiter zu<lb/> entwickeln, was hier bereits begründet war. Aber der innere Unter-<lb/> ſchied iſt ſo groß, daß man dieſen Zuſammenhang ſich noch nie ver-<lb/> gegenwärtigt hat. In der That beruht das gewerbliche Bildungsweſen<lb/> auf derſelben Idee, auf der das Prüfungsweſen beruht. Es ſoll nicht<lb/> etwa in erſter Reihe die Tüchtigkeit des Einzelnen ſichern, ſondern es<lb/> ſoll ihn in die arbeitende Körperſchaft der Zunft aufnehmen. Das<lb/> Bildungsweſen der letzteren iſt daher kein allgemeines, ſondern es iſt<lb/> rein für die Arbeit der ſpeziellen Zunft beſtimmt. Wie dieſelbe allein<lb/> über ſeinen Erfolg entſcheidet, ſo hat ſie auch allein zu ſetzen, was es<lb/> enthalten ſoll. Je ſtrenger ſich das körperſchaftliche Weſen der Gewerbe<lb/> geſtaltet, um ſo ſtrenger beſchränkt ſich auch die Bildung auf den be-<lb/> ſtimmten gewerblichen Betrieb. Es iſt kein bürgerliches, es iſt ein rein<lb/> zunftmäßiges wirthſchaftliches Bildungsweſen.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Zweite Epoche</hi>. — Es war das achtzehnte Jahrhundert, das<lb/> Jahrhundert der Auflöſung in allen Dingen, das auch hier eine neue<lb/> Ordnung brachte. Schon hatte die gewerbliche Produktion auf allen<lb/> Punkten den Kampf mit der Beſchränkung der Zunft begonnen; der<lb/> entſtehende innere Handel, die Ausdehnung deſſelben über die Meere<lb/> hinaus hatte den Blick erweitert; die gewerbliche Produktion begann ſich<lb/> von der engen Kundſchaft von Stadt und Ort zu befreien; der Arbeiter<lb/> fängt an zu fühlen, daß er etwas für die Welt zu bedeuten, zu ar-<lb/> beiten habe. Die Produktion löst ſich von ihrer örtlichen Beſchränkung<lb/> los; die erſte Geſtalt eines Güterlebens der Welt begann, ſich über die<lb/> beſchränkte Ordnung der ſtändiſchen Körperſchaft zu erheben. Da tritt<lb/> denn auch in die geiſtige Anſchauung dieſer Dinge ein neues Element<lb/> hinein. Das bloße zunftmäßige Lernen genügt nicht mehr; es iſt zwar<lb/> nothwendig wie früher, aber die Arbeit von Geſell und Meiſter wird<lb/> durch eine andere überragt, welche die Produktionen der Länder und<lb/> Welttheile unter einander in Verbindung bringt, ſie in ihrer gegen-<lb/> ſeitigen Abhängigkeit von Produktion und Conſumtion erfaßt und die<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [238/0266]
und Durchführung der Lehrordnungen, Geſellenordnungen, Freiſprechung,
Meiſterprüfungen u. ſ. w. erſcheint ſomit die erſte ſtändiſche Geſtalt
des öffentlich rechtlichen Bildungsweſens der gewerblichen Arbeit. Und
das iſt für unſere Frage die erſte Epoche.
Auf dieſe Weiſe tritt nun zum erſtenmal in der Geſchichte ein voll-
ſtändiges Syſtem der gewerblichen Bildung neben das der gelehrten.
In der That läßt es ſich nicht läugnen — das was die scholae aller
Art für die ſtändiſch geſtaltete Wiſſenſchaft ſind, das ſind die zunft-
mäßigen Vorſchriften über die gewerbliche Lehre für den Bürgerſtand.
Die gegenwärtige Ordnung liegt daher ſchon hier in ihren Grundlagen
vor. Die nachfolgende Zeit hatte nichts zu thun, als das weiter zu
entwickeln, was hier bereits begründet war. Aber der innere Unter-
ſchied iſt ſo groß, daß man dieſen Zuſammenhang ſich noch nie ver-
gegenwärtigt hat. In der That beruht das gewerbliche Bildungsweſen
auf derſelben Idee, auf der das Prüfungsweſen beruht. Es ſoll nicht
etwa in erſter Reihe die Tüchtigkeit des Einzelnen ſichern, ſondern es
ſoll ihn in die arbeitende Körperſchaft der Zunft aufnehmen. Das
Bildungsweſen der letzteren iſt daher kein allgemeines, ſondern es iſt
rein für die Arbeit der ſpeziellen Zunft beſtimmt. Wie dieſelbe allein
über ſeinen Erfolg entſcheidet, ſo hat ſie auch allein zu ſetzen, was es
enthalten ſoll. Je ſtrenger ſich das körperſchaftliche Weſen der Gewerbe
geſtaltet, um ſo ſtrenger beſchränkt ſich auch die Bildung auf den be-
ſtimmten gewerblichen Betrieb. Es iſt kein bürgerliches, es iſt ein rein
zunftmäßiges wirthſchaftliches Bildungsweſen.
Zweite Epoche. — Es war das achtzehnte Jahrhundert, das
Jahrhundert der Auflöſung in allen Dingen, das auch hier eine neue
Ordnung brachte. Schon hatte die gewerbliche Produktion auf allen
Punkten den Kampf mit der Beſchränkung der Zunft begonnen; der
entſtehende innere Handel, die Ausdehnung deſſelben über die Meere
hinaus hatte den Blick erweitert; die gewerbliche Produktion begann ſich
von der engen Kundſchaft von Stadt und Ort zu befreien; der Arbeiter
fängt an zu fühlen, daß er etwas für die Welt zu bedeuten, zu ar-
beiten habe. Die Produktion löst ſich von ihrer örtlichen Beſchränkung
los; die erſte Geſtalt eines Güterlebens der Welt begann, ſich über die
beſchränkte Ordnung der ſtändiſchen Körperſchaft zu erheben. Da tritt
denn auch in die geiſtige Anſchauung dieſer Dinge ein neues Element
hinein. Das bloße zunftmäßige Lernen genügt nicht mehr; es iſt zwar
nothwendig wie früher, aber die Arbeit von Geſell und Meiſter wird
durch eine andere überragt, welche die Produktionen der Länder und
Welttheile unter einander in Verbindung bringt, ſie in ihrer gegen-
ſeitigen Abhängigkeit von Produktion und Conſumtion erfaßt und die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |