Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.hatte. Sofort trat ihr die streng kirchliche Partei der National Society Diese dritte Epoche beginnt mit dem Grundsatz, daß die Kin- Den Beginn bildet die, von dem edlen Robert Peel (dem hatte. Sofort trat ihr die ſtreng kirchliche Partei der National Society Dieſe dritte Epoche beginnt mit dem Grundſatz, daß die Kin- Den Beginn bildet die, von dem edlen Robert Peel (dem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0124" n="96"/> hatte. Sofort trat ihr die ſtreng kirchliche Partei der <hi rendition="#aq">National Society</hi><lb/> (1811) entgegen, welche die kirchliche Bildung als Hauptſache aufſtellte,<lb/> und den eigentlichen Unterricht, die <hi rendition="#aq">secular education,</hi> beinahe direkt<lb/> verdammte. Will man ſehen, bis zu welchem pädagogiſchen und metho-<lb/> diſchen Unverſtand die letztere geht, ſo vergl. man Seniors Angaben<lb/> S. 21 ff. (z. B. eine Frage an einen Schüler: „Welche Ereigniſſe<lb/> knüpfen ſich an Hobah, Berlabai, Roi, Mizbeh, Peniel, Skolem, Ske-<lb/> chem, Luz“? u. ſ. w.). Dieſe mit Recht ſo genannte <hi rendition="#aq">Misdirected In-<lb/> struction</hi> machte aus jenen Vereinsſchulen reine Parteiſchulen, und be-<lb/> ſchränkte und ſtörte alle ihre Wirkung, trotzdem daß (nach Wagner)<lb/> Lancaſter die Methode der erſtern, Bell die der zweiten weſentlich refor-<lb/> mirte. An eine Volksſchulbildung war bei den erſten durch den Mangel<lb/> an Kräften, bei den zweiten durch den Mangel an Freiheit nicht zu<lb/> denken. Aber Armenſchulen blieben beide. Ihr gemeinſamer Haupt-<lb/> erfolg war, daß man allmählig eine gewiſſe Bildung auch der niederſten<lb/> Klaſſe für nothwendig erkannte. Daraus geht die folgende Epoche hervor.</p><lb/> <p>Dieſe <hi rendition="#g">dritte</hi> Epoche beginnt mit dem Grundſatz, daß die <hi rendition="#g">Kin-<lb/> derarbeit</hi> in den Fabriken mit einem Elementarunterricht verbunden<lb/> ſein ſoll; ſie geht über zu dem Satz, daß die <hi rendition="#g">Armenkinder</hi> überhaupt<lb/> nicht ohne Unterricht bleiben ſollen, und langt endlich bei dem Grundſatz<lb/> an, daß die <hi rendition="#g">Polizei</hi> das Recht haben ſolle, herumtreibende Kinder in<lb/> die Schule zu ſchicken. So entſteht das ſpecifiſch engliſche Syſtem des<lb/> Armen- oder Hülfsſchulweſens, das mithin in den Orten, der <hi rendition="#aq">Factory<lb/> schools,</hi> der <hi rendition="#aq">Pauper schools</hi> und der <hi rendition="#aq">Vagrant (ragged) schools</hi> be-<lb/> ſteht, ſich gerade dadurch nur noch ſtrenger von dem deutſchen Schul-<lb/> weſen der beſitzenden Klaſſe ſcheidet, aber andrerſeits der Verwaltung<lb/> Anlaß, Recht und Pflicht gibt, ſich wenigſtens für das Volksſchulweſen<lb/> anzunehmen, eine Behörde dafür aufzuſtellen (1833) und eine möglichſt<lb/> ſyſtematiſche Armenſchulgeſetzgebung (den <hi rendition="#aq">Revised Code</hi>) zu erlaſſen.<lb/> Der Ganz der Entwicklung iſt folgender.</p><lb/> <p>Den Beginn bildet die, von dem edlen <hi rendition="#g">Robert Peel</hi> (dem<lb/> Stammherrn des Hauſes) durchgeführte Kinderarbeitsbill (42 <hi rendition="#aq">Georg. III.</hi><lb/> 73), nach welcher die Kinder nicht nur nicht länger als 12 Stunden<lb/> täglich arbeiten, ſondern die Fabrikherrn <hi rendition="#g">verpflichtet</hi> ſein ſollen, <hi rendition="#g">täg-<lb/> lich</hi> ihren arbeitenden Kindern wenigſtens <hi rendition="#g">vier</hi> Jahre hindurch in einer<lb/> in der Fabrik angelegten Schule, von einem von ihnen ſelbſt gezahlten<lb/> Lehrer, Unterricht im Leſen, Schreiben und Rechnen geben zu laſſen.<lb/> Dieß blieb ungeändert mehr als zwanzig Jahre hindurch Rechtens, aber<lb/><hi rendition="#g">ohne</hi> Aufſicht, und mithin ohne Erfolg. Erſt in Folge der Entwicklung<lb/> des übrigen Armenſchulweſens wurden auch dieſe Fabrikſchulen ausge-<lb/> bildet und zwar durch 3. 4 <hi rendition="#aq">Will. IV. 103 (1833), 7 Vict.</hi> 13 (1844)<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [96/0124]
hatte. Sofort trat ihr die ſtreng kirchliche Partei der National Society
(1811) entgegen, welche die kirchliche Bildung als Hauptſache aufſtellte,
und den eigentlichen Unterricht, die secular education, beinahe direkt
verdammte. Will man ſehen, bis zu welchem pädagogiſchen und metho-
diſchen Unverſtand die letztere geht, ſo vergl. man Seniors Angaben
S. 21 ff. (z. B. eine Frage an einen Schüler: „Welche Ereigniſſe
knüpfen ſich an Hobah, Berlabai, Roi, Mizbeh, Peniel, Skolem, Ske-
chem, Luz“? u. ſ. w.). Dieſe mit Recht ſo genannte Misdirected In-
struction machte aus jenen Vereinsſchulen reine Parteiſchulen, und be-
ſchränkte und ſtörte alle ihre Wirkung, trotzdem daß (nach Wagner)
Lancaſter die Methode der erſtern, Bell die der zweiten weſentlich refor-
mirte. An eine Volksſchulbildung war bei den erſten durch den Mangel
an Kräften, bei den zweiten durch den Mangel an Freiheit nicht zu
denken. Aber Armenſchulen blieben beide. Ihr gemeinſamer Haupt-
erfolg war, daß man allmählig eine gewiſſe Bildung auch der niederſten
Klaſſe für nothwendig erkannte. Daraus geht die folgende Epoche hervor.
Dieſe dritte Epoche beginnt mit dem Grundſatz, daß die Kin-
derarbeit in den Fabriken mit einem Elementarunterricht verbunden
ſein ſoll; ſie geht über zu dem Satz, daß die Armenkinder überhaupt
nicht ohne Unterricht bleiben ſollen, und langt endlich bei dem Grundſatz
an, daß die Polizei das Recht haben ſolle, herumtreibende Kinder in
die Schule zu ſchicken. So entſteht das ſpecifiſch engliſche Syſtem des
Armen- oder Hülfsſchulweſens, das mithin in den Orten, der Factory
schools, der Pauper schools und der Vagrant (ragged) schools be-
ſteht, ſich gerade dadurch nur noch ſtrenger von dem deutſchen Schul-
weſen der beſitzenden Klaſſe ſcheidet, aber andrerſeits der Verwaltung
Anlaß, Recht und Pflicht gibt, ſich wenigſtens für das Volksſchulweſen
anzunehmen, eine Behörde dafür aufzuſtellen (1833) und eine möglichſt
ſyſtematiſche Armenſchulgeſetzgebung (den Revised Code) zu erlaſſen.
Der Ganz der Entwicklung iſt folgender.
Den Beginn bildet die, von dem edlen Robert Peel (dem
Stammherrn des Hauſes) durchgeführte Kinderarbeitsbill (42 Georg. III.
73), nach welcher die Kinder nicht nur nicht länger als 12 Stunden
täglich arbeiten, ſondern die Fabrikherrn verpflichtet ſein ſollen, täg-
lich ihren arbeitenden Kindern wenigſtens vier Jahre hindurch in einer
in der Fabrik angelegten Schule, von einem von ihnen ſelbſt gezahlten
Lehrer, Unterricht im Leſen, Schreiben und Rechnen geben zu laſſen.
Dieß blieb ungeändert mehr als zwanzig Jahre hindurch Rechtens, aber
ohne Aufſicht, und mithin ohne Erfolg. Erſt in Folge der Entwicklung
des übrigen Armenſchulweſens wurden auch dieſe Fabrikſchulen ausge-
bildet und zwar durch 3. 4 Will. IV. 103 (1833), 7 Vict. 13 (1844)
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