ohne Interesse. Sie enthält die vier Kategorien: Alter, Geschlecht, Verheirathung, Handthierung -- (die "Gelehrten" werden unter die "unetablirten Hausväter" gerechnet!) er will zugleich, um "den Zustand, den Wachsthum oder Verfall der Manufakturen und Fabriken zu erfor- schen," daß die "Commissarien in ihrer Liste noch verschiedene Rubriken haben, die sich darauf beziehen" (II. Buch, 1. Hauptst. 2. Abschn. "Von der wirklichen Zählung des Volkes im Lande"). Es ist wohl unbegreif- lich, daß selbst Mohl in seiner Literaturgeschichte diese bedeutendste Erscheinung des ganzen vorigen Jahrhunderts auf diesem Gebiete nicht erkannt hat, wenn man hinzufügt, daß diese Gedanken Justis nament- lich in Oesterreich schon im vorigen Jahrhundert durch die Patente und Instructionen für die Volksbeschreibung vom Jahre 1777 praktisch ausgeführt und in dem neuesten Conscriptions- und Rekru- tirungssystem vom 25. October 1804 noch weiter entwickelt wurden. Kopetz (Oesterreich. politische Gesetzkunde) hat diese Vorschriften genau angegeben und die Formularien der Volkszählungstabellen, zu denen eine ausführliche Familientabelle hinzugefügt ist, und die im Grunde nicht so gar viel zu wünschen übrig lassen, mitgetheilt (Bd. I. §. 39--73, vergl. S. 37 mit den Tabellen, die uns zeigen, daß man, wenn auch in der Ausführung, so doch nicht im Princip so weit hinter der Gegenwart zurück war. Und zugleich müssen wir ein anderes bemerken. Neben dieser rein wissenschaftlichen Theorie bestanden schon damals viele örtliche Zählungen, die oft mit großer Genauigkeit geführt und zuweilen ganz regelmäßig publicirt wurden. Die Tabellen Süß- milchs im Anhang zu Bd. I., nicht weniger als 36, beweisen das; Süß- milch selbst sagt z. B. von Wien (S. 27): "Da die in Wien jährlich im Druck erscheinenden Listen mit vieler Accuratesse gemacht wer- den etc." Vergl. dazu die interessanten Angaben Justis über Wien (§. 223), wo man die Bevölkerung Wiens auf 165,000, 300,000 und 700,000 geschätzt findet mit 40,000 Dienstmägden aus Bayern! Wir wundern uns billig, daß auf diese bedeutenden Vorgänge die Popula- tionistik und selbst die Statistik unseres Jahrhunderts gar keine Rück- sicht nimmt. Jedenfalls zeigen sie, daß, als das 19. Jahrhundert kam, es weder an Grundsätzen, noch an Vorschlägen, noch an großartigen Versuchen fehlte. Und es bleibt uns nur übrig, den Grund anzuführen. Offenbar nämlich fehlten damals bei der großen Selbständigkeit der Gutsherren einerseits und der städtischen Gemeinden anderseits den Regierungen noch die Organe, um eine allgemeine Zählung anzuordnen; die "Commissarien," von denen Justi redet, sind eben nicht vorhanden. Dagegen haben schon damals die Städte zum Theil sehr genaue Standes- register und zum Theil Zählungen durchgeführt, wie wir namentlich
ohne Intereſſe. Sie enthält die vier Kategorien: Alter, Geſchlecht, Verheirathung, Handthierung — (die „Gelehrten“ werden unter die „unetablirten Hausväter“ gerechnet!) er will zugleich, um „den Zuſtand, den Wachsthum oder Verfall der Manufakturen und Fabriken zu erfor- ſchen,“ daß die „Commiſſarien in ihrer Liſte noch verſchiedene Rubriken haben, die ſich darauf beziehen“ (II. Buch, 1. Hauptſt. 2. Abſchn. „Von der wirklichen Zählung des Volkes im Lande“). Es iſt wohl unbegreif- lich, daß ſelbſt Mohl in ſeiner Literaturgeſchichte dieſe bedeutendſte Erſcheinung des ganzen vorigen Jahrhunderts auf dieſem Gebiete nicht erkannt hat, wenn man hinzufügt, daß dieſe Gedanken Juſtis nament- lich in Oeſterreich ſchon im vorigen Jahrhundert durch die Patente und Inſtructionen für die Volksbeſchreibung vom Jahre 1777 praktiſch ausgeführt und in dem neueſten Conſcriptions- und Rekru- tirungsſyſtem vom 25. October 1804 noch weiter entwickelt wurden. Kopetz (Oeſterreich. politiſche Geſetzkunde) hat dieſe Vorſchriften genau angegeben und die Formularien der Volkszählungstabellen, zu denen eine ausführliche Familientabelle hinzugefügt iſt, und die im Grunde nicht ſo gar viel zu wünſchen übrig laſſen, mitgetheilt (Bd. I. §. 39—73, vergl. S. 37 mit den Tabellen, die uns zeigen, daß man, wenn auch in der Ausführung, ſo doch nicht im Princip ſo weit hinter der Gegenwart zurück war. Und zugleich müſſen wir ein anderes bemerken. Neben dieſer rein wiſſenſchaftlichen Theorie beſtanden ſchon damals viele örtliche Zählungen, die oft mit großer Genauigkeit geführt und zuweilen ganz regelmäßig publicirt wurden. Die Tabellen Süß- milchs im Anhang zu Bd. I., nicht weniger als 36, beweiſen das; Süß- milch ſelbſt ſagt z. B. von Wien (S. 27): „Da die in Wien jährlich im Druck erſcheinenden Liſten mit vieler Accurateſſe gemacht wer- den ꝛc.“ Vergl. dazu die intereſſanten Angaben Juſtis über Wien (§. 223), wo man die Bevölkerung Wiens auf 165,000, 300,000 und 700,000 geſchätzt findet mit 40,000 Dienſtmägden aus Bayern! Wir wundern uns billig, daß auf dieſe bedeutenden Vorgänge die Popula- tioniſtik und ſelbſt die Statiſtik unſeres Jahrhunderts gar keine Rück- ſicht nimmt. Jedenfalls zeigen ſie, daß, als das 19. Jahrhundert kam, es weder an Grundſätzen, noch an Vorſchlägen, noch an großartigen Verſuchen fehlte. Und es bleibt uns nur übrig, den Grund anzuführen. Offenbar nämlich fehlten damals bei der großen Selbſtändigkeit der Gutsherren einerſeits und der ſtädtiſchen Gemeinden anderſeits den Regierungen noch die Organe, um eine allgemeine Zählung anzuordnen; die „Commiſſarien,“ von denen Juſti redet, ſind eben nicht vorhanden. Dagegen haben ſchon damals die Städte zum Theil ſehr genaue Standes- regiſter und zum Theil Zählungen durchgeführt, wie wir namentlich
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Verheirathung, Handthierung — (die „Gelehrten“ werden unter die
„unetablirten Hausväter“ gerechnet!) er will zugleich, um „den Zuſtand,
den Wachsthum oder Verfall der Manufakturen und Fabriken zu erfor-
ſchen,“ daß die „Commiſſarien in ihrer Liſte noch verſchiedene Rubriken
haben, die ſich darauf beziehen“ (II. Buch, 1. Hauptſt. 2. Abſchn. „Von
der wirklichen Zählung des Volkes im Lande“). Es iſt wohl unbegreif-
lich, daß ſelbſt Mohl in ſeiner Literaturgeſchichte dieſe bedeutendſte
Erſcheinung des ganzen vorigen Jahrhunderts auf dieſem Gebiete nicht
erkannt hat, wenn man hinzufügt, daß dieſe Gedanken Juſtis nament-
lich in Oeſterreich ſchon im vorigen Jahrhundert durch die Patente
und Inſtructionen für die Volksbeſchreibung vom Jahre 1777
praktiſch ausgeführt und in dem neueſten Conſcriptions- und Rekru-
tirungsſyſtem vom 25. October 1804 noch weiter entwickelt wurden.
Kopetz (Oeſterreich. politiſche Geſetzkunde) hat dieſe Vorſchriften genau
angegeben und die Formularien der Volkszählungstabellen, zu
denen eine ausführliche Familientabelle hinzugefügt iſt, und die im
Grunde nicht ſo gar viel zu wünſchen übrig laſſen, mitgetheilt (Bd. I.
§. 39—73, vergl. S. 37 mit den Tabellen, die uns zeigen, daß man,
wenn auch in der Ausführung, ſo doch nicht im Princip ſo weit hinter
der Gegenwart zurück war. Und zugleich müſſen wir ein anderes
bemerken. Neben dieſer rein wiſſenſchaftlichen Theorie beſtanden ſchon
damals viele örtliche Zählungen, die oft mit großer Genauigkeit geführt
und zuweilen ganz regelmäßig publicirt wurden. Die Tabellen Süß-
milchs im Anhang zu Bd. I., nicht weniger als 36, beweiſen das; Süß-
milch ſelbſt ſagt z. B. von Wien (S. 27): „Da die in Wien jährlich
im Druck erſcheinenden Liſten mit vieler Accurateſſe gemacht wer-
den ꝛc.“ Vergl. dazu die intereſſanten Angaben Juſtis über Wien
(§. 223), wo man die Bevölkerung Wiens auf 165,000, 300,000 und
700,000 geſchätzt findet mit 40,000 Dienſtmägden aus Bayern! Wir
wundern uns billig, daß auf dieſe bedeutenden Vorgänge die Popula-
tioniſtik und ſelbſt die Statiſtik unſeres Jahrhunderts gar keine Rück-
ſicht nimmt. Jedenfalls zeigen ſie, daß, als das 19. Jahrhundert kam,
es weder an Grundſätzen, noch an Vorſchlägen, noch an großartigen
Verſuchen fehlte. Und es bleibt uns nur übrig, den Grund anzuführen.
Offenbar nämlich fehlten damals bei der großen Selbſtändigkeit der
Gutsherren einerſeits und der ſtädtiſchen Gemeinden anderſeits den
Regierungen noch die Organe, um eine allgemeine Zählung anzuordnen;
die „Commiſſarien,“ von denen Juſti redet, ſind eben nicht vorhanden.
Dagegen haben ſchon damals die Städte zum Theil ſehr genaue Standes-
regiſter und zum Theil Zählungen durchgeführt, wie wir namentlich
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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre02_1866/243>, abgerufen am 24.11.2024.
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