Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.dieser Zahl Einfluß haben könne und solle, und enthält daher die Gesetzgebung. Unthunlichkeit der Codifikation über das ganze Bevölke- Literatur. Entstehen der Berücksichtigung der Bevölkerungsfragen aus A. Die Statistik und das Zahlungswesen. I. Der Begriff der administrativen Statistik. (Die Lehre von der Wissenschaft der Thatsachen.) Allerdings geht der Begriff der Statistik weit über die innere Ver- Die Statistik ist ihrem Begriffe nach die Wissenschaft der dieſer Zahl Einfluß haben könne und ſolle, und enthält daher die Geſetzgebung. Unthunlichkeit der Codifikation über das ganze Bevölke- Literatur. Entſtehen der Berückſichtigung der Bevölkerungsfragen aus A. Die Statiſtik und das Zahlungsweſen. I. Der Begriff der adminiſtrativen Statiſtik. (Die Lehre von der Wiſſenſchaft der Thatſachen.) Allerdings geht der Begriff der Statiſtik weit über die innere Ver- Die Statiſtik iſt ihrem Begriffe nach die Wiſſenſchaft der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0082" n="58"/> dieſer Zahl Einfluß haben könne und ſolle, und enthält daher die<lb/> Grundſätze und Regeln, nach denen dieſer Einfluß ausgeübt wird.<lb/> Dieſe ſind wieder nach den Gebieten der Bevölkerungspolitik ſowohl<lb/> grundſätzlich als hiſtoriſch verſchieden. Dieſe Gebiete ſind die <hi rendition="#g">Ehe</hi>,<lb/> die <hi rendition="#g">Einwanderung</hi> und die <hi rendition="#g">Auswanderung</hi>, von denen jede<lb/> ſein eigenes Rechtsſyſtem und ſeine Geſchichte hat.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Geſetzgebung</hi>. 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dieſer Zahl Einfluß haben könne und ſolle, und enthält daher die
Grundſätze und Regeln, nach denen dieſer Einfluß ausgeübt wird.
Dieſe ſind wieder nach den Gebieten der Bevölkerungspolitik ſowohl
grundſätzlich als hiſtoriſch verſchieden. Dieſe Gebiete ſind die Ehe,
die Einwanderung und die Auswanderung, von denen jede
ſein eigenes Rechtsſyſtem und ſeine Geſchichte hat.
Geſetzgebung. Unthunlichkeit der Codifikation über das ganze Bevölke-
rungsweſen; dagegen zum Theil ſehr weitläuftige und detaillirte Rechtsbeſtim-
mungen über die einzelnen Gebiete.
Literatur. Entſtehen der Berückſichtigung der Bevölkerungsfragen aus
rein volkswirthſchaftlichem Geſichtspunkt. England, Verbindung mit ſocialen
Fragen. Montesquieu L. XXIII. Entſtehen der eigentlich populationi-
ſtiſchen Literatur. Grundlage: die Geſetze der Bewegung der Bevölkerung in
Zunahme und Abnahme, auf Baſis von Zählungen und Beobachtungen:
Süßmilch: Göttliche Ordnung in den Verminderungen des menſchlichen Ge-
ſchlechts, 2 Bände, 1761. Erſter Vertreter einer ſelbſtändigen rationellen
Thätigkeit der Verwaltung für die Vermehrung der Bevölkerung: Juſti
(„Grundreguln der Bevölkerung“ in deſſen Grundſätzen der Polizeiwiſſenſchaft,
I. 2 B.). Auftreten der Idee der Uebervölkerung: Malthus, Essays
on population 1791. Kampf dagegen. Uebergang zur phyſiologiſchen Auf-
faſſung und Bearbeitung der ganzen Frage, theils auf Grundlage der Phyſio-
logie (Burdach, Phyſiologie), theils auf Grundlage der eigentlichen Bevölke-
rungsſtatiſtik: Caſpar, Bernoulli, Quetelet, de l’homme 1841. Aufnahme
der gewonnenen Reſultate in die Staatswiſſenſchaft (Pölitz, Staatswiſſenſchaft,
II. B.), theils in die Statiſtik, welche faſt ganz populationiſtiſch wird, theils in
die Nationalökonomie. Rau, §. 111, Roſcher, §. 11, als Erörterung der
Uebervölkerungsfrage. Mohl, Polizeiwiſſenſchaft, §. 33, beſ. Gerſtner, Staats-
verwaltung, II. Bd. 1. Abth., mit Hinneigung zur phyſiologiſchen Behandlung.
— Die ganze Bevölkerungsordnung und ihr Recht in dieſen Auffaſſungen
ohne alle Berückſichtigung; dagegen Behandlung der einzelnen Gebiete, aber
ohne Bewußtſein des Zuſammengehörens. Stein, Verwaltungslehre, II. Bd.
S. 114 ff. Carey, Lehrbuch der Volkswirthſchaft von Adler, 1870, Cap. 38.
A. Die Statiſtik und das Zahlungsweſen.
I. Der Begriff der adminiſtrativen Statiſtik. (Die Lehre von der
Wiſſenſchaft der Thatſachen.)
Allerdings geht der Begriff der Statiſtik weit über die innere Ver-
waltung hinaus; aber auch er findet hier ſeine wichtigſte Anwendung.
Es iſt daher durchaus nothwendig, denſelben für ſich, und aus ihm
den Begriff der adminiſtrativen Statiſtik zu beſtimmen.
Die Statiſtik iſt ihrem Begriffe nach die Wiſſenſchaft der
Thatſachen überhaupt. Sie enthält in dieſem Sinne die Methode,
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