Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.Mangel ist und bleibt dagegen die Unfertigkeit des Verhältnisses der b) Die wirthschaftliche Berufsbildung geht zunächst in den c) Das künstlerische Berufsbildungswesen hat seine Vorbildung Dieses nun sind die festen Elemente des Systems. Sie gestalten Bei ungemein reicher Literatur über einzelne Erscheinungen und Fragen Mangel iſt und bleibt dagegen die Unfertigkeit des Verhältniſſes der b) Die wirthſchaftliche Berufsbildung geht zunächſt in den c) Das künſtleriſche Berufsbildungsweſen hat ſeine Vorbildung Dieſes nun ſind die feſten Elemente des Syſtems. Sie geſtalten Bei ungemein reicher Literatur über einzelne Erſcheinungen und Fragen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0154" n="130"/> Mangel iſt und bleibt dagegen die Unfertigkeit des Verhältniſſes der<lb/> Univerſitäten zu den höchſten wirthſchaftlichen Bildungsanſtalten. Ver-<lb/> ſtändniß und Ordnung dieſes Gebiets wird die Aufgabe der nächſten<lb/> Zukunft ſein.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">b</hi>) Die <hi rendition="#g">wirthſchaftliche Berufsbildung</hi> geht zunächſt in den<lb/><hi rendition="#g">Gewerbeſchulen</hi> aller Art aus der Volksbildung hervor, erhebt ſich<lb/> aber im <hi rendition="#g">Realſchulſyſtem</hi> zum Vorbildungsweſen für die Fachbildung,<lb/> und dieſe nun hat hier zwei Grundformen. Die erſte iſt diejenige,<lb/> welche wir die <hi rendition="#g">techniſche</hi> nennen müſſen und deren Organ die <hi rendition="#g">poly-<lb/> techniſchen</hi> Inſtitute ſind; die zweite beſteht in einer Reihe von<lb/> wirthſchaftlichen <hi rendition="#g">Specialſchulen</hi>, wie Landwirthſchafts-, Handels-,<lb/> Bergbau- und anderen höheren Lehranſtalten. In dieſem Organismus<lb/> iſt kein feſter Abſchluß und die Verhältniſſe des wirthſchaftlichen Lebens<lb/> verbieten einen ſolchen. Die große Frage dieſes Fachbildungsweſens iſt<lb/> ohne Zweifel das Verhältniß zu den Univerſitäten. Sie <hi rendition="#g">kann</hi> nicht<lb/> gelöst werden ohne eine gründliche Organiſation der Staatswiſſenſchaft<lb/> und der Naturwiſſenſchaft. Wir ſtehen hier noch auf dem Standpunkt,<lb/> daß <hi rendition="#g">England</hi> das wirthſchaftliche Berufsbildungsweſen gar nicht kennt,<lb/> Frankreich es in ſeinem viel beſprochenen „Bifurcationsſyſtem“ in der<lb/> Vorbildung zu viel, in der Fachbildung zu wenig mit der wiſſenſchaft-<lb/> lichen Bildung in Verbindung gebracht hat, während Deutſchland beide<lb/> Gebiete formell von oben bis unten ſondert und ſie nur in der Sache<lb/> ſelbſt, zu ſehr nur geiſtig, verbindet. Dennoch iſt mit Recht Deutſch-<lb/> land das Vorbild, und wird es bleiben.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">c</hi>) Das <hi rendition="#g">künſtleriſche</hi> Berufsbildungsweſen hat ſeine Vorbildung<lb/> in doppelter, die Fachbildung in vielfacher Form gefunden. Die Vor-<lb/> bildung beſteht nämlich theils in der Aufnahme des <hi rendition="#g">Zeichnens</hi> in die<lb/> Gewerbeſchulen, theils in ſelbſtändigen Vorbildungen der <hi rendition="#g">Akademien</hi>.<lb/> Dieſe ſelbſt ſind dann nur für die bildende Kunſt, während Muſik<lb/> und Tanzfachbildung für ſich beſtehen. Das Ganze iſt für das Ganze<lb/> der Berufsbildung noch zu wenig beachtet.</p><lb/> <p>Dieſes nun ſind die feſten Elemente des Syſtems. Sie geſtalten<lb/> ſich allerdings weſentlich anders bei den verſchiedenen Völkern und die<lb/> künftige vergleichende Staatswiſſenſchaft hat hier eine eben ſo große<lb/> als ſchöne Aufgabe.</p><lb/> <p>Bei ungemein reicher Literatur über einzelne Erſcheinungen und Fragen<lb/> mangelt die einheitliche Auffaſſung des Berufsbildungsweſens ſowohl in Be-<lb/> ziehung auf Geſchichte als auf Syſteme. Nachrichten über die alten <hi rendition="#aq">scholae</hi><lb/> bei <hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Vitriar</hi>. T. III. V.</hi> 35. Erſte ſyſtematiſche Anſchauung bei <hi rendition="#g">Seckendorf</hi>,<lb/> Teutſcher Fürſtenſtaat 1666. <hi rendition="#aq">II.</hi> 4. Mit dem Ende des achtzehnten Jahrhun-<lb/> derts nur noch vom Standpunkte des öffentlichen Rechts behandelt. Streit<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [130/0154]
Mangel iſt und bleibt dagegen die Unfertigkeit des Verhältniſſes der
Univerſitäten zu den höchſten wirthſchaftlichen Bildungsanſtalten. Ver-
ſtändniß und Ordnung dieſes Gebiets wird die Aufgabe der nächſten
Zukunft ſein.
b) Die wirthſchaftliche Berufsbildung geht zunächſt in den
Gewerbeſchulen aller Art aus der Volksbildung hervor, erhebt ſich
aber im Realſchulſyſtem zum Vorbildungsweſen für die Fachbildung,
und dieſe nun hat hier zwei Grundformen. Die erſte iſt diejenige,
welche wir die techniſche nennen müſſen und deren Organ die poly-
techniſchen Inſtitute ſind; die zweite beſteht in einer Reihe von
wirthſchaftlichen Specialſchulen, wie Landwirthſchafts-, Handels-,
Bergbau- und anderen höheren Lehranſtalten. In dieſem Organismus
iſt kein feſter Abſchluß und die Verhältniſſe des wirthſchaftlichen Lebens
verbieten einen ſolchen. Die große Frage dieſes Fachbildungsweſens iſt
ohne Zweifel das Verhältniß zu den Univerſitäten. Sie kann nicht
gelöst werden ohne eine gründliche Organiſation der Staatswiſſenſchaft
und der Naturwiſſenſchaft. Wir ſtehen hier noch auf dem Standpunkt,
daß England das wirthſchaftliche Berufsbildungsweſen gar nicht kennt,
Frankreich es in ſeinem viel beſprochenen „Bifurcationsſyſtem“ in der
Vorbildung zu viel, in der Fachbildung zu wenig mit der wiſſenſchaft-
lichen Bildung in Verbindung gebracht hat, während Deutſchland beide
Gebiete formell von oben bis unten ſondert und ſie nur in der Sache
ſelbſt, zu ſehr nur geiſtig, verbindet. Dennoch iſt mit Recht Deutſch-
land das Vorbild, und wird es bleiben.
c) Das künſtleriſche Berufsbildungsweſen hat ſeine Vorbildung
in doppelter, die Fachbildung in vielfacher Form gefunden. Die Vor-
bildung beſteht nämlich theils in der Aufnahme des Zeichnens in die
Gewerbeſchulen, theils in ſelbſtändigen Vorbildungen der Akademien.
Dieſe ſelbſt ſind dann nur für die bildende Kunſt, während Muſik
und Tanzfachbildung für ſich beſtehen. Das Ganze iſt für das Ganze
der Berufsbildung noch zu wenig beachtet.
Dieſes nun ſind die feſten Elemente des Syſtems. Sie geſtalten
ſich allerdings weſentlich anders bei den verſchiedenen Völkern und die
künftige vergleichende Staatswiſſenſchaft hat hier eine eben ſo große
als ſchöne Aufgabe.
Bei ungemein reicher Literatur über einzelne Erſcheinungen und Fragen
mangelt die einheitliche Auffaſſung des Berufsbildungsweſens ſowohl in Be-
ziehung auf Geſchichte als auf Syſteme. Nachrichten über die alten scholae
bei Vitriar. T. III. V. 35. Erſte ſyſtematiſche Anſchauung bei Seckendorf,
Teutſcher Fürſtenſtaat 1666. II. 4. Mit dem Ende des achtzehnten Jahrhun-
derts nur noch vom Standpunkte des öffentlichen Rechts behandelt. Streit
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