bin ich selig; ich verhülle mich in meiner To- des-Stunde in seine Gerechtigkeit, o darin kan ich frölich sterhen, und GOtt angenehm seyn.
Offenb. Joh. 21. v. 4. In dem neuen Jerusalem wird GOtt ab- wischen alle Thränen von der Glaubigen Augen, und der Tod wird nicht mehr seyn, noch Leid, noch Geschrey, noch Schmertzen wird mehr seyn.
O wie selig seyd ihr doch, ihr Frommen, die ihr durch den Tod zu GOtt gekommen, ihr seyd entgangen aller Noth, die uns noch hält gefangen. Christus wischt euch ab alle eure Thränen, ihr habt schon, wornach wir uns noch sehnen, euch wird gesungen, was durch keines Menschen Ohr allhier gedrungen. Komm, o JEsu! komm mich auszuspan- nen, löß mich auf, und führ mich bald von dannen, bey dir, o Sonne, ist der frommen Seelen-Freud und Wonne.
Ach JEsu! ich freue mich auf die Stunde, da ich werde dein Freuden-Angesicht mit ver- klärten Augen sehen. Da wird mein Leib leuchten, wie die Sonne, und meine Augen werden nicht mehr von Thränen naß, son- dern voll Licht und Glantz seyn; bey dir finde ich Freude und Trost. Hie bin ich zur Her- berge, bey dir aber bin ich in meinem rechten und ewigen Vaterland.
1. Joh.
Q q 3
welche die Umſtehende denen Sterbenden ꝛc.
bin ich ſelig; ich verhuͤlle mich in meiner To- des-Stunde in ſeine Gerechtigkeit, o darin kan ich froͤlich ſterhen, und GOtt angenehm ſeyn.
Offenb. Joh. 21. v. 4. In dem neuen Jeruſalem wird GOtt ab- wiſchen alle Thraͤnen von der Glaubigen Augen, und der Tod wird nicht mehr ſeyn, noch Leid, noch Geſchrey, noch Schmertzen wird mehr ſeyn.
O wie ſelig ſeyd ihr doch, ihr Frommen, die ihr durch den Tod zu GOtt gekommen, ihr ſeyd entgangen aller Noth, die uns noch haͤlt gefangen. Chriſtus wiſcht euch ab alle eure Thraͤnen, ihr habt ſchon, wornach wir uns noch ſehnen, euch wird geſungen, was durch keines Menſchen Ohr allhier gedrungen. Komm, o JEſu! komm mich auszuſpan- nen, loͤß mich auf, und fuͤhr mich bald von dannen, bey dir, o Sonne, iſt der frommen Seelen-Freud und Wonne.
Ach JEſu! ich freue mich auf die Stunde, da ich werde dein Freuden-Angeſicht mit ver- klaͤrten Augen ſehen. Da wird mein Leib leuchten, wie die Sonne, und meine Augen werden nicht mehr von Thraͤnen naß, ſon- dern voll Licht und Glantz ſeyn; bey dir finde ich Freude und Troſt. Hie bin ich zur Her- berge, bey dir aber bin ich in meinem rechten und ewigen Vaterland.
1. Joh.
Q q 3
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welche die Umſtehende denen Sterbenden ꝛc.
bin ich ſelig; ich verhuͤlle mich in meiner To-
des-Stunde in ſeine Gerechtigkeit, o darin
kan ich froͤlich ſterhen, und GOtt angenehm
ſeyn.
Offenb. Joh. 21. v. 4.
In dem neuen Jeruſalem wird GOtt ab-
wiſchen alle Thraͤnen von der Glaubigen
Augen, und der Tod wird nicht mehr ſeyn,
noch Leid, noch Geſchrey, noch Schmertzen
wird mehr ſeyn.
O wie ſelig ſeyd ihr doch, ihr Frommen, die
ihr durch den Tod zu GOtt gekommen, ihr
ſeyd entgangen aller Noth, die uns noch haͤlt
gefangen. Chriſtus wiſcht euch ab alle eure
Thraͤnen, ihr habt ſchon, wornach wir uns
noch ſehnen, euch wird geſungen, was durch
keines Menſchen Ohr allhier gedrungen.
Komm, o JEſu! komm mich auszuſpan-
nen, loͤß mich auf, und fuͤhr mich bald von
dannen, bey dir, o Sonne, iſt der frommen
Seelen-Freud und Wonne.
Ach JEſu! ich freue mich auf die Stunde,
da ich werde dein Freuden-Angeſicht mit ver-
klaͤrten Augen ſehen. Da wird mein Leib
leuchten, wie die Sonne, und meine Augen
werden nicht mehr von Thraͤnen naß, ſon-
dern voll Licht und Glantz ſeyn; bey dir finde
ich Freude und Troſt. Hie bin ich zur Her-
berge, bey dir aber bin ich in meinem rechten
und ewigen Vaterland.
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Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesiche… [mehr]
Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesichert. Die 3. Auflage erschien 1738 (z.B. VD 18 10928979).
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Matthias Boenig, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Li Xang: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2023-05-24T12:24:22Z)
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Starck, Johann Friedrich: Tägliches Hand-Buch in guten und bösen Tagen. Frankfurt/Leipzig, 1749, S. 613. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/starck_handbuch_1749/643>, abgerufen am 23.11.2024.
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