glücks von GOtt erbitten. Fromme Kinder sol- len 2) ihre Eltern lieben, denselben gerne aufwar- ten, zu ihrem Dienst hurtig und willig seyn, ihrer pflegen, wenn sie kranck sind. Fromme Kinder sollen 3) ihren Eltern gehorchen, daß sie sich zu allem Guten erziehen lassen, den Eltern nicht wie- derbellen oder widersprechen, wenn sie ihnen et- was heissen und befehlen; auch wenn sie sich verheyrathen wollen, ohne der Eltern Wissen und Willen sich nicht heimlich verkoppeln, als welches lauter Fluch und Unglück nach sich ziehet. From- me Kinder sollen 4) thre Eltern ehren im Her- tzen, daß sie erkennen, GOtt habe die Eltern an seine Statt gesetzet, indem GOtt durch der El- tern Hand den Kindern alles giebet. Daß sie sich auch ehrerbietig mit Worten und Wercken gegen sie erzeigen, sie nicht anfahren, ihnen un- freundliche und harte Worte geben, auch ihrer Eltern Ehre und Namen vertheidigen. 5) Es sollen fromme Kinder gedencken, daß sie den El- tern nimmermehr vergelten können, was sie an ihnen gethan. Gedencke, wie sauer du deiner Mut- ter worden bist, und mit was vor Mühe und Arbeit dich dein Vater erzogen und ernähret hat. 6) Undanckbare und widerspenstige Kinder sind rechte lebendige Höllen-Brände, denen es nim- mermehr wohlgehen kan, wo sie nicht die Sünden und Boßheiten, so sie an ihren Eltern begangen, vor ihrem Tode durch eine hertzliche und schwere Busse mit tausend Thränen bereuen.
Gebet.
fuͤr ihre Eltern.
gluͤcks von GOtt erbitten. Fromme Kinder ſol- len 2) ihre Eltern lieben, denſelben gerne aufwar- ten, zu ihrem Dienſt hurtig und willig ſeyn, ihrer pflegen, wenn ſie kranck ſind. Fromme Kinder ſollen 3) ihren Eltern gehorchen, daß ſie ſich zu allem Guten erziehen laſſen, den Eltern nicht wie- derbellen oder widerſprechen, wenn ſie ihnen et- was heiſſen und befehlen; auch wenn ſie ſich verheyrathen wollen, ohne der Eltern Wiſſen und Willen ſich nicht heimlich verkoppeln, als welches lauter Fluch und Ungluͤck nach ſich ziehet. From- me Kinder ſollen 4) thre Eltern ehren im Her- tzen, daß ſie erkennen, GOtt habe die Eltern an ſeine Statt geſetzet, indem GOtt durch der El- tern Hand den Kindern alles giebet. Daß ſie ſich auch ehrerbietig mit Worten und Wercken gegen ſie erzeigen, ſie nicht anfahren, ihnen un- freundliche und harte Worte geben, auch ihrer Eltern Ehre und Namen vertheidigen. 5) Es ſollen fromme Kinder gedencken, daß ſie den El- tern nimmermehr vergelten koͤnnen, was ſie an ihnen gethan. Gedencke, wie ſauer du deiner Mut- ter worden biſt, und mit was vor Muͤhe und Arbeit dich dein Vater erzogen und ernaͤhret hat. 6) Undanckbare und widerſpenſtige Kinder ſind rechte lebendige Hoͤllen-Braͤnde, denen es nim- mermehr wohlgehen kan, wo ſie nicht die Suͤnden und Boßheiten, ſo ſie an ihren Eltern begangen, vor ihrem Tode durch eine hertzliche und ſchwere Buſſe mit tauſend Thraͤnen bereuen.
Gebet.
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fuͤr ihre Eltern.
gluͤcks von GOtt erbitten. Fromme Kinder ſol-
len 2) ihre Eltern lieben, denſelben gerne aufwar-
ten, zu ihrem Dienſt hurtig und willig ſeyn, ihrer
pflegen, wenn ſie kranck ſind. Fromme Kinder
ſollen 3) ihren Eltern gehorchen, daß ſie ſich zu
allem Guten erziehen laſſen, den Eltern nicht wie-
derbellen oder widerſprechen, wenn ſie ihnen et-
was heiſſen und befehlen; auch wenn ſie ſich
verheyrathen wollen, ohne der Eltern Wiſſen und
Willen ſich nicht heimlich verkoppeln, als welches
lauter Fluch und Ungluͤck nach ſich ziehet. From-
me Kinder ſollen 4) thre Eltern ehren im Her-
tzen, daß ſie erkennen, GOtt habe die Eltern an
ſeine Statt geſetzet, indem GOtt durch der El-
tern Hand den Kindern alles giebet. Daß ſie
ſich auch ehrerbietig mit Worten und Wercken
gegen ſie erzeigen, ſie nicht anfahren, ihnen un-
freundliche und harte Worte geben, auch ihrer
Eltern Ehre und Namen vertheidigen. 5) Es
ſollen fromme Kinder gedencken, daß ſie den El-
tern nimmermehr vergelten koͤnnen, was ſie an
ihnen gethan. Gedencke, wie ſauer du deiner Mut-
ter worden biſt, und mit was vor Muͤhe und
Arbeit dich dein Vater erzogen und ernaͤhret hat.
6) Undanckbare und widerſpenſtige Kinder ſind
rechte lebendige Hoͤllen-Braͤnde, denen es nim-
mermehr wohlgehen kan, wo ſie nicht die Suͤnden
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Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesiche… [mehr]
Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesichert. Die 3. Auflage erschien 1738 (z.B. VD 18 10928979).
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
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Matthias Boenig, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Li Xang: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2023-05-24T12:24:22Z)
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Starck, Johann Friedrich: Tägliches Hand-Buch in guten und bösen Tagen. Frankfurt/Leipzig, 1749, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/starck_handbuch_1749/275>, abgerufen am 22.07.2024.
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