Am andern Tage erschien bei der gefang- nen Gräfin ein Abgesandter des Fürsten. Er machte ihr in seinem Namen kund, daß zwar nach den Gesetzen des Landes das ganze Ver- mögen eines vorsezlichen Duellanten der stren- gen Konfiskazion unterliege, jedoch diesmal Gnade für Recht ergehen solle, und daß der Fürst ihr und ihren Kindern den Genuß des Vermögens noch ferner gnädig verleihen wolle, wenn sie sogleich die Residenzstadt verlasse, das Hoflager stets meide, und sich nicht durch ein neues Verbrechen dieser höchsten Gnade verlustig mache.
Die Trauernde dankte, und versprach den Befehl des gnädigen Fürsten streng zu erfüllen. Weil das Haus, welches sie bis- her bewohnt haben, fuhr der Abgesandte fort, und der schöne Garten, den sie in der Vor- stadt besassen, ihnen nichts mehr nützen kann,
I 2
Am andern Tage erſchien bei der gefang- nen Graͤfin ein Abgeſandter des Fuͤrſten. Er machte ihr in ſeinem Namen kund, daß zwar nach den Geſetzen des Landes das ganze Ver- moͤgen eines vorſezlichen Duellanten der ſtren- gen Konfiskazion unterliege, jedoch diesmal Gnade fuͤr Recht ergehen ſolle, und daß der Fuͤrſt ihr und ihren Kindern den Genuß des Vermoͤgens noch ferner gnaͤdig verleihen wolle, wenn ſie ſogleich die Reſidenzſtadt verlaſſe, das Hoflager ſtets meide, und ſich nicht durch ein neues Verbrechen dieſer hoͤchſten Gnade verluſtig mache.
Die Trauernde dankte, und verſprach den Befehl des gnaͤdigen Fuͤrſten ſtreng zu erfuͤllen. Weil das Haus, welches ſie bis- her bewohnt haben, fuhr der Abgeſandte fort, und der ſchoͤne Garten, den ſie in der Vor- ſtadt beſaſſen, ihnen nichts mehr nuͤtzen kann,
I 2
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0141"n="131"/><p>Am andern Tage erſchien bei der gefang-<lb/>
nen Graͤfin ein Abgeſandter des Fuͤrſten. Er<lb/>
machte ihr in ſeinem Namen kund, daß zwar<lb/>
nach den Geſetzen des Landes das ganze Ver-<lb/>
moͤgen eines vorſezlichen Duellanten der ſtren-<lb/>
gen Konfiskazion unterliege, jedoch diesmal<lb/>
Gnade fuͤr Recht ergehen ſolle, und daß der<lb/>
Fuͤrſt ihr und ihren Kindern den Genuß des<lb/>
Vermoͤgens noch ferner gnaͤdig verleihen wolle,<lb/>
wenn ſie ſogleich die Reſidenzſtadt verlaſſe,<lb/>
das Hoflager ſtets meide, und ſich nicht durch<lb/>
ein neues Verbrechen dieſer hoͤchſten Gnade<lb/>
verluſtig mache.</p><lb/><p>Die Trauernde dankte, und verſprach<lb/>
den Befehl des gnaͤdigen Fuͤrſten ſtreng zu<lb/>
erfuͤllen. Weil das Haus, welches ſie bis-<lb/>
her bewohnt haben, fuhr der Abgeſandte fort,<lb/>
und der ſchoͤne Garten, den ſie in der Vor-<lb/>ſtadt beſaſſen, ihnen nichts mehr nuͤtzen kann,<lb/><fwplace="bottom"type="sig">I 2</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[131/0141]
Am andern Tage erſchien bei der gefang-
nen Graͤfin ein Abgeſandter des Fuͤrſten. Er
machte ihr in ſeinem Namen kund, daß zwar
nach den Geſetzen des Landes das ganze Ver-
moͤgen eines vorſezlichen Duellanten der ſtren-
gen Konfiskazion unterliege, jedoch diesmal
Gnade fuͤr Recht ergehen ſolle, und daß der
Fuͤrſt ihr und ihren Kindern den Genuß des
Vermoͤgens noch ferner gnaͤdig verleihen wolle,
wenn ſie ſogleich die Reſidenzſtadt verlaſſe,
das Hoflager ſtets meide, und ſich nicht durch
ein neues Verbrechen dieſer hoͤchſten Gnade
verluſtig mache.
Die Trauernde dankte, und verſprach
den Befehl des gnaͤdigen Fuͤrſten ſtreng zu
erfuͤllen. Weil das Haus, welches ſie bis-
her bewohnt haben, fuhr der Abgeſandte fort,
und der ſchoͤne Garten, den ſie in der Vor-
ſtadt beſaſſen, ihnen nichts mehr nuͤtzen kann,
I 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Spiess, Christian Heinrich: Biographien der Wahnsinnigen. Bd. 4. Leipzig, 1796, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/spiess_biographien04_1796/141>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.