Menschen Seligkeit raubt, so bist du unglücklicher als wir, und verdienst unsern Dank, denn du giebst uns, was du dir so muthwillig raubst. Großer Lohn muß unsrer jenseits harren, sonst ist Gottes Gerechtigkeit ein Unding, schreckliche Stra- fe muß dir dort einst werden, sonst ist Gott un- billiger, als die Richter dieser Erde! -- -- Er wollte noch mehr sprechen, aber das Gericht gebot Stillschweigen, und der unglückliche Friedrich mußte als überwiesener Verbrecher mit seiner gan- zen Familie in tiefe und finstre Kerker wandern. Da sie jetzt nicht mehr mit einander verhört wur- den, so sahen sie sich auch nicht mehr, und schmachteten einsam in ihrem Kerker.
Wie Friedrich am andern Tage im letzten gü- tigen Verhöre ungeachtet aller Ueberzeugung doch fest auf seiner Unschuld bestand, und nichts geste- hen wollte, beschloß das Gericht, mit Strenge gegen ihn, sein Weib und den ältesten Sohn zu verfahren, weil eben diese am meisten des Ver- brechens verdächtig waren, und das Gesetz selbst das Bekenntniß von den übrigen Kindern nicht forderte, wenn sie nur, was sehr wahrscheinlich zu vermuthen war, bloße Kenntniß vom Diebstahle, aber keine Theilnahme daran hatten. Friedrich bekam durch drei Tage mehr als hundert Stock- streiche, welche seine Hartnäckigkeit bezwingen, und offnes Geständniß von ihm erpressen sollten.
Erst. Bändch. I
Menſchen Seligkeit raubt, ſo biſt du ungluͤcklicher als wir, und verdienſt unſern Dank, denn du giebſt uns, was du dir ſo muthwillig raubſt. Großer Lohn muß unſrer jenſeits harren, ſonſt iſt Gottes Gerechtigkeit ein Unding, ſchreckliche Stra- fe muß dir dort einſt werden, ſonſt iſt Gott un- billiger, als die Richter dieſer Erde! — — Er wollte noch mehr ſprechen, aber das Gericht gebot Stillſchweigen, und der ungluͤckliche Friedrich mußte als uͤberwieſener Verbrecher mit ſeiner gan- zen Familie in tiefe und finſtre Kerker wandern. Da ſie jetzt nicht mehr mit einander verhoͤrt wur- den, ſo ſahen ſie ſich auch nicht mehr, und ſchmachteten einſam in ihrem Kerker.
Wie Friedrich am andern Tage im letzten guͤ- tigen Verhoͤre ungeachtet aller Ueberzeugung doch feſt auf ſeiner Unſchuld beſtand, und nichts geſte- hen wollte, beſchloß das Gericht, mit Strenge gegen ihn, ſein Weib und den aͤlteſten Sohn zu verfahren, weil eben dieſe am meiſten des Ver- brechens verdaͤchtig waren, und das Geſetz ſelbſt das Bekenntniß von den uͤbrigen Kindern nicht forderte, wenn ſie nur, was ſehr wahrſcheinlich zu vermuthen war, bloße Kenntniß vom Diebſtahle, aber keine Theilnahme daran hatten. Friedrich bekam durch drei Tage mehr als hundert Stock- ſtreiche, welche ſeine Hartnaͤckigkeit bezwingen, und offnes Geſtaͤndniß von ihm erpreſſen ſollten.
Erſt. Baͤndch. I
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Menſchen Seligkeit raubt, ſo biſt du ungluͤcklicher
als wir, und verdienſt unſern Dank, denn du
giebſt uns, was du dir ſo muthwillig raubſt.
Großer Lohn muß unſrer jenſeits harren, ſonſt iſt
Gottes Gerechtigkeit ein Unding, ſchreckliche Stra-
fe muß dir dort einſt werden, ſonſt iſt Gott un-
billiger, als die Richter dieſer Erde! — — Er
wollte noch mehr ſprechen, aber das Gericht gebot
Stillſchweigen, und der ungluͤckliche Friedrich
mußte als uͤberwieſener Verbrecher mit ſeiner gan-
zen Familie in tiefe und finſtre Kerker wandern.
Da ſie jetzt nicht mehr mit einander verhoͤrt wur-
den, ſo ſahen ſie ſich auch nicht mehr, und
ſchmachteten einſam in ihrem Kerker.
Wie Friedrich am andern Tage im letzten guͤ-
tigen Verhoͤre ungeachtet aller Ueberzeugung doch
feſt auf ſeiner Unſchuld beſtand, und nichts geſte-
hen wollte, beſchloß das Gericht, mit Strenge
gegen ihn, ſein Weib und den aͤlteſten Sohn zu
verfahren, weil eben dieſe am meiſten des Ver-
brechens verdaͤchtig waren, und das Geſetz ſelbſt
das Bekenntniß von den uͤbrigen Kindern nicht
forderte, wenn ſie nur, was ſehr wahrſcheinlich zu
vermuthen war, bloße Kenntniß vom Diebſtahle,
aber keine Theilnahme daran hatten. Friedrich
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Erſt. Baͤndch. I
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Spiess, Christian Heinrich: Biographien der Wahnsinnigen. Bd. 1. Leipzig, 1796, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/spiess_biographien01_1796/143>, abgerufen am 23.07.2024.
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