Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709

Bild:
<< vorherige Seite

ligions Obrigkeit gebühret; wie viel mehr wird sich dann geziemen / daß ein Prediger seiner eigenen Religion Obrigkeit den gehörigen Respect nicht verliere / und dem Volcke durch seinen Ungehorsam einen hochstraffbahren Weg der Verachtung hoher Obrigkeit nicht vortrette. Ich weiß / man wird mir vorwerffen wöllen / warum ich mich in diese Controvers mische / so mich nicht angehe; Allein hierauff gebe ich kurtzum zur Antwort / daß ich mich und meine Feder ein vor allemahl gewidmet / der Allerdurchleuchtigsten und Großmächtigsten Königin in Spanien Ehre und Majestät / so lange ein Athem in mir seyn wird / wieder alle Deroselben unverschämte und boßhaffte Feinde zu verfechten / und ihnen ihre Unbill und Schande auffs beste als mir müglich seyn wird / auffzudecken; Damit sie mit Schaden lernen mögen / in denen gekrönten und gesalbten Häupteren den göttlichen Characterem besser zu erkennen und zu beehren; Ut discant Justitiam moniti & non temnere Divos.

Diesem nach wollen wir nun zu unserem Herrn Professoren purae conditionis wiederkehren / und demselben vor seinem Abschied noch eine kleine kurtze Lection halten. Es ist ja Vermöge gnädigster Verordnung beyder Herrn Gebrüder RUDOLPH AUGUSTS und ANTHON ULRICHS Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Durchl. Durchl. etc. Anno 1690 das Corpus Doctrinae Julium von neuen wieder auffgelegt / und in dem da voran gedruckten Decreto absonderlich der Tractat D. Urbani Regii de formulis caute loquendi mit angeführet / und als Pars integralis totius Corporis librorum Symbolicorum, authoritate Episcopali confirmiret worden / ist auch kein Zweiffel / Rempe werde ante Introductionem in Academiam Juliam super hoc Corpore Doctrinae seine Profession de more haben thuen / und selbiges zu halten angeloben müssen. Nun muß nohtwendig eines von beyden erfolgen; entweder Rempe hat das Corpus Doctrinae, und den darin enthaltenen Tractat D. Regii de formulis nicht gelesen / oder so er ihn gelesen / so hat er das jenige / was er angelobet / straffbahr gebrochen: Ich will nur ein eintziges daraus anziehen / welches absonderlich zu unseren Propo dienet: Pag. 816. führet gedachter D. Regius die unartige und ungeschickte böse Redens-Ahrten an / deren sich theils ungeschickte Prediger im predigen und lehren gebrauchen; Allwo er dann in specie sagt: Von der Jungfrauschafft / welche in der Schrifft fast gelobet wird / reden etliche so schimpfflich und unzüchtig / daß viele unschüldige Hertzen / durch ihre unzüchtige Worte verletzet werden. Also fahren sie zu beyden Seiten den Holtzweg aus; können auff der rechten Mittelstrassen nicht bleiben: Denn der Ehstand ist ohne Zweif-

ligions Obrigkeit gebühret; wie viel mehr wird sich dann geziemen / daß ein Prediger seiner eigenen Religion Obrigkeit den gehörigen Respect nicht verliere / und dem Volcke durch seinen Ungehorsam einen hochstraffbahren Weg der Verachtung hoher Obrigkeit nicht vortrette. Ich weiß / man wird mir vorwerffen wöllen / warum ich mich in diese Controvers mische / so mich nicht angehe; Allein hierauff gebe ich kurtzum zur Antwort / daß ich mich und meine Feder ein vor allemahl gewidmet / der Allerdurchleuchtigsten und Großmächtigsten Königin in Spanien Ehre und Majestät / so lange ein Athem in mir seyn wird / wieder alle Deroselben unverschämte und boßhaffte Feinde zu verfechten / und ihnen ihre Unbill und Schande auffs beste als mir müglich seyn wird / auffzudecken; Damit sie mit Schaden lernen mögen / in denen gekrönten und gesalbten Häupteren den göttlichen Characterem besser zu erkennen und zu beehren; Ut discant Justitiam moniti & non temnere Divos.

Diesem nach wollen wir nun zu unserem Herrn Professoren purae conditionis wiederkehren / und demselben vor seinem Abschied noch eine kleine kurtze Lection halten. Es ist ja Vermöge gnädigster Verordnung beyder Herrn Gebrüder RUDOLPH AUGUSTS und ANTHON ULRICHS Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Durchl. Durchl. etc. Anno 1690 das Corpus Doctrinae Julium von neuen wieder auffgelegt / und in dem da voran gedruckten Decreto absonderlich der Tractat D. Urbani Regii de formulis cautè loquendi mit angeführet / und als Pars integralis totius Corporis librorum Symbolicorum, authoritate Episcopali confirmiret worden / ist auch kein Zweiffel / Rempe werde ante Introductionem in Academiam Juliam super hoc Corpore Doctrinae seine Profession de more haben thuen / und selbiges zu halten angeloben müssen. Nun muß nohtwendig eines von beyden erfolgen; entweder Rempe hat das Corpus Doctrinae, und den darin enthaltenen Tractat D. Regii de formulis nicht gelesen / oder so er ihn gelesen / so hat er das jenige / was er angelobet / straffbahr gebrochen: Ich will nur ein eintziges daraus anziehen / welches absonderlich zu unseren Propo dienet: Pag. 816. führet gedachter D. Regius die unartige und ungeschickte böse Redens-Ahrten an / deren sich theils ungeschickte Prediger im predigen und lehren gebrauchen; Allwo er dann in specie sagt: Von der Jungfrauschafft / welche in der Schrifft fast gelobet wird / reden etliche so schimpfflich und unzüchtig / daß viele unschüldige Hertzen / durch ihre unzüchtige Worte verletzet werden. Also fahren sie zu beyden Seiten den Holtzweg aus; können auff der rechten Mittelstrassen nicht bleiben: Denn der Ehstand ist ohne Zweif-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0027" n="27"/>
ligions Obrigkeit                      gebühret; wie viel mehr wird sich dann geziemen / daß ein Prediger seiner                      eigenen Religion Obrigkeit den gehörigen Respect nicht verliere / und dem Volcke                      durch seinen Ungehorsam einen hochstraffbahren Weg der Verachtung hoher                      Obrigkeit nicht vortrette. Ich weiß / man wird mir vorwerffen wöllen / warum ich                      mich in diese Controvers mische / so mich nicht angehe; Allein hierauff gebe ich                      kurtzum zur Antwort / daß ich mich und meine Feder ein vor allemahl gewidmet /                      der Allerdurchleuchtigsten und Großmächtigsten Königin in Spanien Ehre und                      Majestät / so lange ein Athem in mir seyn wird / wieder alle Deroselben                      unverschämte und boßhaffte Feinde zu verfechten / und ihnen ihre Unbill und                      Schande auffs beste als mir müglich seyn wird / auffzudecken; Damit sie mit                      Schaden lernen mögen / in denen gekrönten und gesalbten Häupteren den göttlichen                      Characterem besser zu erkennen und zu beehren; Ut discant Justitiam moniti &amp;                      non temnere Divos.</p>
        <p>Diesem nach wollen wir nun zu unserem Herrn Professoren purae conditionis                      wiederkehren / und demselben vor seinem Abschied noch eine kleine kurtze Lection                      halten. Es ist ja Vermöge gnädigster Verordnung beyder Herrn Gebrüder RUDOLPH                      AUGUSTS und ANTHON ULRICHS Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Durchl.                      Durchl. etc. Anno 1690 das Corpus Doctrinae Julium von neuen wieder auffgelegt /                      und in dem da voran gedruckten Decreto absonderlich der Tractat D. Urbani Regii                      de formulis cautè loquendi mit angeführet / und als Pars integralis totius                      Corporis librorum Symbolicorum, authoritate Episcopali confirmiret worden / ist                      auch kein Zweiffel / Rempe werde ante Introductionem in Academiam Juliam super                      hoc Corpore Doctrinae seine Profession de more haben thuen / und selbiges zu                      halten angeloben müssen. Nun muß nohtwendig eines von beyden erfolgen; entweder                      Rempe hat das Corpus Doctrinae, und den darin enthaltenen Tractat D. Regii de                      formulis nicht gelesen / oder so er ihn gelesen / so hat er das jenige / was er                      angelobet / straffbahr gebrochen: Ich will nur ein eintziges daraus anziehen /                      welches absonderlich zu unseren Propo dienet: Pag. 816. führet gedachter D.                      Regius die unartige und ungeschickte böse Redens-Ahrten an / deren sich theils                      ungeschickte Prediger im predigen und lehren gebrauchen; Allwo er dann in specie                      sagt: Von der Jungfrauschafft / welche in der Schrifft fast gelobet wird / reden                      etliche so schimpfflich und unzüchtig / daß viele unschüldige Hertzen / durch                      ihre unzüchtige Worte verletzet werden. Also fahren sie zu beyden Seiten den                      Holtzweg aus; können auff der rechten Mittelstrassen nicht bleiben: Denn der                      Ehstand ist ohne Zweif-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[27/0027] ligions Obrigkeit gebühret; wie viel mehr wird sich dann geziemen / daß ein Prediger seiner eigenen Religion Obrigkeit den gehörigen Respect nicht verliere / und dem Volcke durch seinen Ungehorsam einen hochstraffbahren Weg der Verachtung hoher Obrigkeit nicht vortrette. Ich weiß / man wird mir vorwerffen wöllen / warum ich mich in diese Controvers mische / so mich nicht angehe; Allein hierauff gebe ich kurtzum zur Antwort / daß ich mich und meine Feder ein vor allemahl gewidmet / der Allerdurchleuchtigsten und Großmächtigsten Königin in Spanien Ehre und Majestät / so lange ein Athem in mir seyn wird / wieder alle Deroselben unverschämte und boßhaffte Feinde zu verfechten / und ihnen ihre Unbill und Schande auffs beste als mir müglich seyn wird / auffzudecken; Damit sie mit Schaden lernen mögen / in denen gekrönten und gesalbten Häupteren den göttlichen Characterem besser zu erkennen und zu beehren; Ut discant Justitiam moniti & non temnere Divos. Diesem nach wollen wir nun zu unserem Herrn Professoren purae conditionis wiederkehren / und demselben vor seinem Abschied noch eine kleine kurtze Lection halten. Es ist ja Vermöge gnädigster Verordnung beyder Herrn Gebrüder RUDOLPH AUGUSTS und ANTHON ULRICHS Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Durchl. Durchl. etc. Anno 1690 das Corpus Doctrinae Julium von neuen wieder auffgelegt / und in dem da voran gedruckten Decreto absonderlich der Tractat D. Urbani Regii de formulis cautè loquendi mit angeführet / und als Pars integralis totius Corporis librorum Symbolicorum, authoritate Episcopali confirmiret worden / ist auch kein Zweiffel / Rempe werde ante Introductionem in Academiam Juliam super hoc Corpore Doctrinae seine Profession de more haben thuen / und selbiges zu halten angeloben müssen. Nun muß nohtwendig eines von beyden erfolgen; entweder Rempe hat das Corpus Doctrinae, und den darin enthaltenen Tractat D. Regii de formulis nicht gelesen / oder so er ihn gelesen / so hat er das jenige / was er angelobet / straffbahr gebrochen: Ich will nur ein eintziges daraus anziehen / welches absonderlich zu unseren Propo dienet: Pag. 816. führet gedachter D. Regius die unartige und ungeschickte böse Redens-Ahrten an / deren sich theils ungeschickte Prediger im predigen und lehren gebrauchen; Allwo er dann in specie sagt: Von der Jungfrauschafft / welche in der Schrifft fast gelobet wird / reden etliche so schimpfflich und unzüchtig / daß viele unschüldige Hertzen / durch ihre unzüchtige Worte verletzet werden. Also fahren sie zu beyden Seiten den Holtzweg aus; können auff der rechten Mittelstrassen nicht bleiben: Denn der Ehstand ist ohne Zweif-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709/27
Zitationshilfe: Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709/27>, abgerufen am 09.11.2024.