Bischoff zu Mayntz, aufgerichtet, und um das Jahr 745. Wilibaldum zum ersten Bischoff und stetswährenden Cantzler der Kirche von Mayntz verordnet; die besten Güter aber des Stiffts sind der Freygebigkeit der abgestorbenen Grafen von Hirschberg zuzuschreiben.
§. 2. Die Geistliche Gerichtsbarkeit des Bischoffs gehet über die Ober- und Unter-Pfaltz, und fehlt es auch nicht an einem starcken Lehnhofe; wie denn selbst das Haus Sachsen-Gotha wegen der Hennebergischen Erbschafft unterschiedenes zu Lehn nimmt.
§. 3. Der itzt regierende Bischoff stammet her aus dem uralten Geschlechte der Freyherren Schenck von Castell, so aus der Schweitz entsprossen, und Erb-Marschalle sind des Hoch-Stiffts Aeichstädt. Er ist der dritte seines Hauses, dem diese Fürsten-Würde zu Theil worden, massen schon 1637. Marquardus Schenck von Castell Bischoff zu Aeichstädt worden, diesem Bistume 47. Jahre vorgestanden, auch 16. Jahre Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg gewesen, endlich im Jahr 1685. im 80. Jahre seines Alters verschieden, und nach ihm Johannes Eucharius Schenck, Freyherr von Castell, diese Würde bis zu seinem im Jahr 1697. erfolgten Tode besessen.
8 Der Bischoff zu Speyer.
DAMIANUS HUGO, des H. R. Reichs Fürst und Bischoff zu Speyer, Probst zu Weissenburg, der Röm. Kirchen Cardinal, und Coadjutor zu Costnitz, Graf zu Schönborn, geb. 1676. d. 1. Septembr. wird Bischoff 1719. 30. Novembr. Coadjutor zu Costnitz 1723. 18. Maj.
* Seine Eltern und Anverwandten folgen in der V. Abtheilung dieses I. Cap.
Bischoff zu Mayntz, aufgerichtet, und um das Jahr 745. Wilibaldum zum ersten Bischoff und stetswährenden Cantzler der Kirche von Mayntz verordnet; die besten Güter aber des Stiffts sind der Freygebigkeit der abgestorbenen Grafen von Hirschberg zuzuschreiben.
§. 2. Die Geistliche Gerichtsbarkeit des Bischoffs gehet über die Ober- und Unter-Pfaltz, und fehlt es auch nicht an einem starcken Lehnhofe; wie denn selbst das Haus Sachsen-Gotha wegen der Hennebergischen Erbschafft unterschiedenes zu Lehn nimmt.
§. 3. Der itzt regierende Bischoff stammet her aus dem uralten Geschlechte der Freyherren Schenck von Castell, so aus der Schweitz entsprossen, und Erb-Marschalle sind des Hoch-Stiffts Aeichstädt. Er ist der dritte seines Hauses, dem diese Fürsten-Würde zu Theil worden, massen schon 1637. Marquardus Schenck von Castell Bischoff zu Aeichstädt worden, diesem Bistume 47. Jahre vorgestanden, auch 16. Jahre Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg gewesen, endlich im Jahr 1685. im 80. Jahre seines Alters verschieden, und nach ihm Johannes Eucharius Schenck, Freyherr von Castell, diese Würde bis zu seinem im Jahr 1697. erfolgten Tode besessen.
8 Der Bischoff zu Speyer.
DAMIANUS HUGO, des H. R. Reichs Fürst und Bischoff zu Speyer, Probst zu Weissenburg, der Röm. Kirchen Cardinal, und Coadjutor zu Costnitz, Graf zu Schönborn, geb. 1676. d. 1. Septembr. wird Bischoff 1719. 30. Novembr. Coadjutor zu Costnitz 1723. 18. Maj.
* Seine Eltern und Anverwandten folgen in der V. Abtheilung dieses I. Cap.
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Bischoff zu Mayntz, aufgerichtet, und um das Jahr 745. Wilibaldum zum ersten Bischoff und stetswährenden Cantzler der Kirche von Mayntz verordnet; die besten Güter aber des Stiffts sind der Freygebigkeit der abgestorbenen Grafen von Hirschberg zuzuschreiben.</p><p>§. 2. Die Geistliche Gerichtsbarkeit des Bischoffs gehet über die Ober- und Unter-Pfaltz, und fehlt es auch nicht an einem starcken Lehnhofe; wie denn selbst das Haus Sachsen-Gotha wegen der Hennebergischen Erbschafft unterschiedenes zu Lehn nimmt.</p><p>§. 3. Der itzt regierende Bischoff stammet her aus dem uralten Geschlechte der Freyherren Schenck von Castell, so aus der Schweitz entsprossen, und Erb-Marschalle sind des Hoch-Stiffts Aeichstädt. Er ist der dritte seines Hauses, dem diese Fürsten-Würde zu Theil worden, massen schon 1637. Marquardus Schenck von Castell Bischoff zu Aeichstädt worden, diesem Bistume 47. Jahre vorgestanden, auch 16. Jahre Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg gewesen, endlich im Jahr 1685. im 80. Jahre seines Alters verschieden, und nach ihm Johannes Eucharius Schenck, Freyherr von Castell, diese Würde bis zu seinem im Jahr 1697. erfolgten Tode besessen.</p><p>8 Der Bischoff zu Speyer.</p><p>DAMIANUS HUGO, des H. R. Reichs Fürst und Bischoff zu Speyer, Probst zu Weissenburg, der Röm. Kirchen Cardinal, und Coadjutor zu Costnitz, Graf zu Schönborn, geb. 1676. d. 1. Septembr. wird Bischoff 1719. 30. Novembr. Coadjutor zu Costnitz 1723. 18. Maj.</p><p>* Seine Eltern und Anverwandten folgen in der V. Abtheilung dieses I. Cap.</p></div></body></text></TEI>
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Bischoff zu Mayntz, aufgerichtet, und um das Jahr 745. Wilibaldum zum ersten Bischoff und stetswährenden Cantzler der Kirche von Mayntz verordnet; die besten Güter aber des Stiffts sind der Freygebigkeit der abgestorbenen Grafen von Hirschberg zuzuschreiben.
§. 2. Die Geistliche Gerichtsbarkeit des Bischoffs gehet über die Ober- und Unter-Pfaltz, und fehlt es auch nicht an einem starcken Lehnhofe; wie denn selbst das Haus Sachsen-Gotha wegen der Hennebergischen Erbschafft unterschiedenes zu Lehn nimmt.
§. 3. Der itzt regierende Bischoff stammet her aus dem uralten Geschlechte der Freyherren Schenck von Castell, so aus der Schweitz entsprossen, und Erb-Marschalle sind des Hoch-Stiffts Aeichstädt. Er ist der dritte seines Hauses, dem diese Fürsten-Würde zu Theil worden, massen schon 1637. Marquardus Schenck von Castell Bischoff zu Aeichstädt worden, diesem Bistume 47. Jahre vorgestanden, auch 16. Jahre Kayserlicher Principal-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regensburg gewesen, endlich im Jahr 1685. im 80. Jahre seines Alters verschieden, und nach ihm Johannes Eucharius Schenck, Freyherr von Castell, diese Würde bis zu seinem im Jahr 1697. erfolgten Tode besessen.
8 Der Bischoff zu Speyer.
DAMIANUS HUGO, des H. R. Reichs Fürst und Bischoff zu Speyer, Probst zu Weissenburg, der Röm. Kirchen Cardinal, und Coadjutor zu Costnitz, Graf zu Schönborn, geb. 1676. d. 1. Septembr. wird Bischoff 1719. 30. Novembr. Coadjutor zu Costnitz 1723. 18. Maj.
* Seine Eltern und Anverwandten folgen in der V. Abtheilung dieses I. Cap.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/94>, abgerufen am 23.11.2024.
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