LEOPOLDUS ANTONIUS ELEVTHERUS, des H. Röm. Reichs Fürst, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, des Stuhls zu Rom stetswährender Legatus sc. Graf von Firmian sc. wird 1727. 3. Octobr. Ertz-Bischoff.
Historische Anmerckungen.
§. I. Das Bistum Saltzburg soll nach einiger Meynung schon vor dem S. Ruperto, den man sonst insgemein für dessen Stiffter ansiehet, einigen Anfang genommen haben; doch von ihm, oder von dem Jahr 582. fängt die Reih seiner Nachfolger an, von denen Arno mit Bewilligung Kayser Carls des Grossen vom Pabst Leone III. im Jahr 798. zum Ertz-Bischoffe, und Gebhardus Graf von Helffenstein im Jahr 1652. vom Pabst Alexandro II. zum Legato Nato Sedis Apostolicae erhoben worden.
§. 2. Auf den Reichs-Tägen hat zwar das Ertz-Haus Oesterreich samt Burgund den Sitz auf der Geistlichen Fürsten-Banck über Saltzburg genommen; iedoch des Directorii halber im Fürsten-Rath, alterniren Oester-
Die III. Abtheilung des I. Cap.
Die Geistlichen Fürsten des Heil. Röm. Reichs.
I. Der Ertz-Bischoff zu Saltzburg.
LEOPOLDUS ANTONIUS ELEVTHERUS, des H. Röm. Reichs Fürst, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, des Stuhls zu Rom stetswährender Legatus sc. Graf von Firmian sc. wird 1727. 3. Octobr. Ertz-Bischoff.
Historische Anmerckungen.
§. I. Das Bistum Saltzburg soll nach einiger Meynung schon vor dem S. Ruperto, den man sonst insgemein für dessen Stiffter ansiehet, einigen Anfang genommen haben; doch von ihm, oder von dem Jahr 582. fängt die Reih seiner Nachfolger an, von denen Arno mit Bewilligung Kayser Carls des Grossen vom Pabst Leone III. im Jahr 798. zum Ertz-Bischoffe, und Gebhardus Graf von Helffenstein im Jahr 1652. vom Pabst Alexandro II. zum Legato Nato Sedis Apostolicae erhoben worden.
§. 2. Auf den Reichs-Tägen hat zwar das Ertz-Haus Oesterreich samt Burgund den Sitz auf der Geistlichen Fürsten-Banck über Saltzburg genommen; iedoch des Directorii halber im Fürsten-Rath, alterniren Oester-
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Die III. Abtheilung des I. Cap. Die Geistlichen Fürsten des Heil. Röm. Reichs.
I. Der Ertz-Bischoff zu Saltzburg.
LEOPOLDUS ANTONIUS ELEVTHERUS, des H. Röm. Reichs Fürst, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, des Stuhls zu Rom stetswährender Legatus sc. Graf von Firmian sc. wird 1727. 3. Octobr. Ertz-Bischoff.
Historische Anmerckungen.
§. I. Das Bistum Saltzburg soll nach einiger Meynung schon vor dem S. Ruperto, den man sonst insgemein für dessen Stiffter ansiehet, einigen Anfang genommen haben; doch von ihm, oder von dem Jahr 582. fängt die Reih seiner Nachfolger an, von denen Arno mit Bewilligung Kayser Carls des Grossen vom Pabst Leone III. im Jahr 798. zum Ertz-Bischoffe, und Gebhardus Graf von Helffenstein im Jahr 1652. vom Pabst Alexandro II. zum Legato Nato Sedis Apostolicae erhoben worden.
§. 2. Auf den Reichs-Tägen hat zwar das Ertz-Haus Oesterreich samt Burgund den Sitz auf der Geistlichen Fürsten-Banck über Saltzburg genommen; iedoch des Directorii halber im Fürsten-Rath, alterniren Oester-
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/86>, abgerufen am 23.11.2024.
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