sind vornemlich zu mercken: Ludovicus III. Barbatus, der ihm als Churfürst gefolget; Johannes, der sein Antheil in der Obern-Pfaltz bekommen, und einen Sohn Christophorum hinterlassen, der im Jahre 1439 wegen seiner Mütterlichen Groß-Mutter Ingeburga, vermählten Hertzogin in Mecklenburg, eine Schwester der Königin Margarethae von Dänemarck, Norwegen und Schweden, alle diese Kronen erhalten, aber ohne Erben im Jahre 1448. gestorben; und Stephanus, ein Stamm-Vater des Hauses Simmern, Neuburg, Sultzbach Zweybrücken, Birckenfeld und Veldentz oder Lützelstein.
§. 6. Ludovicus III. Churfürst zur Pfaltz, der, als sein Vater der Kayser den Zug nach Italien verrichtet, dessen Vicarius im H. R. Reiche gewesen, und wegen seines aus dem Gelobten Lande mitgebrachten grossen Bartes Barbatus genennet wird; ist auf dem Concilio zu Costnitz zum Praesidenten verordnet worden, da er Johannem Huß und Hieronymum von Prag zu verbrennen befohlen, und Pabst Johannem XXIII. absetzen helffen, ja gefangen weggeführt. Er verlohr hernach das Gesichte, und folgte ihm im Jahr 1436. sein ältester Sohn Churfürst Ludovicus IV. der Sanftmüthige. Und als dieser mit 25. Jahren d. 13. Aug. 1449. aus der Welt ging, verdrang dessen hinterbliebenen einigen Sohn Philippum Ingenuum, mit dem Schein der Vormundschafft, von der Chur-Würde des Vatern leiblicher Bruder Fridericus I. sonst der böse Fritz genannt; entschloß sich aber dabey, diesen Philippum zu seinem Erben anzunehmen, und ohne Gemahlin zu leben; wiewol Kayser Fridericus V. Ertz-Hertzog von Oesterreich, damit gar übel zufrieden gewesen, allein die Macht des Churfürsten, der fast mit allen Nachbarn glückliche Kriege führte, behielt die Oberhand. Im Jahr 1425. zog er die Grafschafft
sind vornemlich zu mercken: Ludovicus III. Barbatus, der ihm als Churfürst gefolget; Johannes, der sein Antheil in der Obern-Pfaltz bekommen, und einen Sohn Christophorum hinterlassen, der im Jahre 1439 wegen seiner Mütterlichen Groß-Mutter Ingeburga, vermählten Hertzogin in Mecklenburg, eine Schwester der Königin Margarethae von Dänemarck, Norwegen und Schweden, alle diese Kronen erhalten, aber ohne Erben im Jahre 1448. gestorben; und Stephanus, ein Stamm-Vater des Hauses Simmern, Neuburg, Sultzbach Zweybrücken, Birckenfeld und Veldentz oder Lützelstein.
§. 6. Ludovicus III. Churfürst zur Pfaltz, der, als sein Vater der Kayser den Zug nach Italien verrichtet, dessen Vicarius im H. R. Reiche gewesen, und wegen seines aus dem Gelobten Lande mitgebrachten grossen Bartes Barbatus genennet wird; ist auf dem Concilio zu Costnitz zum Praesidenten verordnet worden, da er Johannem Huß und Hieronymum von Prag zu verbrennen befohlen, und Pabst Johannem XXIII. absetzen helffen, ja gefangen weggeführt. Er verlohr hernach das Gesichte, und folgte ihm im Jahr 1436. sein ältester Sohn Churfürst Ludovicus IV. der Sanftmüthige. Und als dieser mit 25. Jahren d. 13. Aug. 1449. aus der Welt ging, verdrang dessen hinterbliebenen einigen Sohn Philippum Ingenuum, mit dem Schein der Vormundschafft, von der Chur-Würde des Vatern leiblicher Bruder Fridericus I. sonst der böse Fritz genannt; entschloß sich aber dabey, diesen Philippum zu seinem Erben anzunehmen, und ohne Gemahlin zu leben; wiewol Kayser Fridericus V. Ertz-Hertzog von Oesterreich, damit gar übel zufrieden gewesen, allein die Macht des Churfürsten, der fast mit allen Nachbarn glückliche Kriege führte, behielt die Oberhand. Im Jahr 1425. zog er die Grafschafft
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sind vornemlich zu mercken: Ludovicus III. Barbatus, der ihm als Churfürst gefolget; Johannes, der sein Antheil in der Obern-Pfaltz bekommen, und einen Sohn Christophorum hinterlassen, der im Jahre 1439 wegen seiner Mütterlichen Groß-Mutter Ingeburga, vermählten Hertzogin in Mecklenburg, eine Schwester der Königin Margarethae von Dänemarck, Norwegen und Schweden, alle diese Kronen erhalten, aber ohne Erben im Jahre 1448. gestorben; und Stephanus, ein Stamm-Vater des Hauses Simmern, Neuburg, Sultzbach Zweybrücken, Birckenfeld und Veldentz oder Lützelstein.</p><p>§. 6. Ludovicus III. Churfürst zur Pfaltz, der, als sein Vater der Kayser den Zug nach Italien verrichtet, dessen Vicarius im H. R. Reiche gewesen, und wegen seines aus dem Gelobten Lande mitgebrachten grossen Bartes Barbatus genennet wird; ist auf dem Concilio zu Costnitz zum Praesidenten verordnet worden, da er Johannem Huß und Hieronymum von Prag zu verbrennen befohlen, und Pabst Johannem XXIII. absetzen helffen, ja gefangen weggeführt. Er verlohr hernach das Gesichte, und folgte ihm im Jahr 1436. sein ältester Sohn Churfürst Ludovicus IV. der Sanftmüthige. Und als dieser mit 25. Jahren d. 13. Aug. 1449. aus der Welt ging, verdrang dessen hinterbliebenen einigen Sohn Philippum Ingenuum, mit dem Schein der Vormundschafft, von der Chur-Würde des Vatern leiblicher Bruder Fridericus I. sonst der böse Fritz genannt; entschloß sich aber dabey, diesen Philippum zu seinem Erben anzunehmen, und ohne Gemahlin zu leben; wiewol Kayser Fridericus V. Ertz-Hertzog von Oesterreich, damit gar übel zufrieden gewesen, allein die Macht des Churfürsten, der fast mit allen Nachbarn glückliche Kriege führte, behielt die Oberhand. Im Jahr 1425. zog er die Grafschafft
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sind vornemlich zu mercken: Ludovicus III. Barbatus, der ihm als Churfürst gefolget; Johannes, der sein Antheil in der Obern-Pfaltz bekommen, und einen Sohn Christophorum hinterlassen, der im Jahre 1439 wegen seiner Mütterlichen Groß-Mutter Ingeburga, vermählten Hertzogin in Mecklenburg, eine Schwester der Königin Margarethae von Dänemarck, Norwegen und Schweden, alle diese Kronen erhalten, aber ohne Erben im Jahre 1448. gestorben; und Stephanus, ein Stamm-Vater des Hauses Simmern, Neuburg, Sultzbach Zweybrücken, Birckenfeld und Veldentz oder Lützelstein.
§. 6. Ludovicus III. Churfürst zur Pfaltz, der, als sein Vater der Kayser den Zug nach Italien verrichtet, dessen Vicarius im H. R. Reiche gewesen, und wegen seines aus dem Gelobten Lande mitgebrachten grossen Bartes Barbatus genennet wird; ist auf dem Concilio zu Costnitz zum Praesidenten verordnet worden, da er Johannem Huß und Hieronymum von Prag zu verbrennen befohlen, und Pabst Johannem XXIII. absetzen helffen, ja gefangen weggeführt. Er verlohr hernach das Gesichte, und folgte ihm im Jahr 1436. sein ältester Sohn Churfürst Ludovicus IV. der Sanftmüthige. Und als dieser mit 25. Jahren d. 13. Aug. 1449. aus der Welt ging, verdrang dessen hinterbliebenen einigen Sohn Philippum Ingenuum, mit dem Schein der Vormundschafft, von der Chur-Würde des Vatern leiblicher Bruder Fridericus I. sonst der böse Fritz genannt; entschloß sich aber dabey, diesen Philippum zu seinem Erben anzunehmen, und ohne Gemahlin zu leben; wiewol Kayser Fridericus V. Ertz-Hertzog von Oesterreich, damit gar übel zufrieden gewesen, allein die Macht des Churfürsten, der fast mit allen Nachbarn glückliche Kriege führte, behielt die Oberhand. Im Jahr 1425. zog er die Grafschafft
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/65>, abgerufen am 25.11.2024.
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