§. 1. Das uralte Schwäbische Reichs-Grafen-Geschlechte der Truchsesse von Waldburg ist schon vor denen Zeiten des grossen Interregni bekandt gewesen, denn Henricus, Erb-Truchseß von Waldburg, war Kaysers Friderici I. Ober-Hofmeister, und starb zu Jerusalem; dessen Bruder aber, Berthordus, Erb-Truchseß zu Trauchburg, war Kayserlicher Hof-Richter zu Zürch.
§. 2. Nach dem Todesfalle Hertzogs Conradini in Schwaben geb der König Petrus III. von Arragonien Henrico, Truchsesse zu Waldburg, darum daß er diesem unglückseligen Printzen, seinem Anverwandten, bis an den Tod treue Dienste geleistet, das Pannier und die drey schwartzen Löwen, als das Wapen des alten Hertzogthums Schwaben.
§. 3. Auch haben die Erb-Truchsesse zu Waldburg vor und nach derselben Zeit unterschiedene mal die Land-Voigtey des Hertzogthums Schwaben verwaltet.
§. 4. Eberhardus, Truchseß von Waldburg, war im Jahr 1248. bis 1274. Bischoff zu Costnitz, ingleichen regierten Otto, Truchseß von Waldburg, daselbst vom Jahr 1484. bis 1491. und Johannes, Truchseß von Waldburg, vom Jahr 1628. bis 1644. Otto. Truchseß von Waldburg, ward im Jahr 1543. zum Bischoff zu Augsburg, und im folgenden zum Cardinal der Röm. Kirche erwählet, auch besaß Gebhard, Truchseß zu Waldburg, den Ertz-Bischöfflichen Stuhl von Cölln vom Jahr 1577. bis 1583. da er sich an die Gräfin von Mannsfeld vermählete.
§. 5. Auch im Felde haben sich von Kaysers Heinrichs des I. Zeiten an die Truchsesse von Waldburg und die mit
Historische Anmerckungen.
§. 1. Das uralte Schwäbische Reichs-Grafen-Geschlechte der Truchsesse von Waldburg ist schon vor denen Zeiten des grossen Interregni bekandt gewesen, denn Henricus, Erb-Truchseß von Waldburg, war Kaysers Friderici I. Ober-Hofmeister, und starb zu Jerusalem; dessen Bruder aber, Berthordus, Erb-Truchseß zu Trauchburg, war Kayserlicher Hof-Richter zu Zürch.
§. 2. Nach dem Todesfalle Hertzogs Conradini in Schwaben geb der König Petrus III. von Arragonien Henrico, Truchsesse zu Waldburg, darum daß er diesem unglückseligen Printzen, seinem Anverwandten, bis an den Tod treue Dienste geleistet, das Pannier und die drey schwartzen Löwen, als das Wapen des alten Hertzogthums Schwaben.
§. 3. Auch haben die Erb-Truchsesse zu Waldburg vor und nach derselben Zeit unterschiedene mal die Land-Voigtey des Hertzogthums Schwaben verwaltet.
§. 4. Eberhardus, Truchseß von Waldburg, war im Jahr 1248. bis 1274. Bischoff zu Costnitz, ingleichen regierten Otto, Truchseß von Waldburg, daselbst vom Jahr 1484. bis 1491. und Johannes, Truchseß von Waldburg, vom Jahr 1628. bis 1644. Otto. Truchseß von Waldburg, ward im Jahr 1543. zum Bischoff zu Augsburg, und im folgenden zum Cardinal der Röm. Kirche erwählet, auch besaß Gebhard, Truchseß zu Waldburg, den Ertz-Bischöfflichen Stuhl von Cölln vom Jahr 1577. bis 1583. da er sich an die Gräfin von Mannsfeld vermählete.
§. 5. Auch im Felde haben sich von Kaysers Heinrichs des I. Zeiten an die Truchsesse von Waldburg und die mit
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Historische Anmerckungen.
§. 1. Das uralte Schwäbische Reichs-Grafen-Geschlechte der Truchsesse von Waldburg ist schon vor denen Zeiten des grossen Interregni bekandt gewesen, denn Henricus, Erb-Truchseß von Waldburg, war Kaysers Friderici I. Ober-Hofmeister, und starb zu Jerusalem; dessen Bruder aber, Berthordus, Erb-Truchseß zu Trauchburg, war Kayserlicher Hof-Richter zu Zürch.
§. 2. Nach dem Todesfalle Hertzogs Conradini in Schwaben geb der König Petrus III. von Arragonien Henrico, Truchsesse zu Waldburg, darum daß er diesem unglückseligen Printzen, seinem Anverwandten, bis an den Tod treue Dienste geleistet, das Pannier und die drey schwartzen Löwen, als das Wapen des alten Hertzogthums Schwaben.
§. 3. Auch haben die Erb-Truchsesse zu Waldburg vor und nach derselben Zeit unterschiedene mal die Land-Voigtey des Hertzogthums Schwaben verwaltet.
§. 4. Eberhardus, Truchseß von Waldburg, war im Jahr 1248. bis 1274. Bischoff zu Costnitz, ingleichen regierten Otto, Truchseß von Waldburg, daselbst vom Jahr 1484. bis 1491. und Johannes, Truchseß von Waldburg, vom Jahr 1628. bis 1644. Otto. Truchseß von Waldburg, ward im Jahr 1543. zum Bischoff zu Augsburg, und im folgenden zum Cardinal der Röm. Kirche erwählet, auch besaß Gebhard, Truchseß zu Waldburg, den Ertz-Bischöfflichen Stuhl von Cölln vom Jahr 1577. bis 1583. da er sich an die Gräfin von Mannsfeld vermählete.
§. 5. Auch im Felde haben sich von Kaysers Heinrichs des I. Zeiten an die Truchsesse von Waldburg und die mit
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 552. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/572>, abgerufen am 24.11.2024.
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