dem Reichs-Tage zu Warschau, nach dem der Marggraf Albertus. Groß-Meister des Teutschen Ordens, die Lutherische Religion an- und das Land von Pohlen zu Lehn genommen. Ihm folgte im Jahr 1571. sein ältester Sohn, Johannes Georgius, als Churfürst von Brandenburg, ein glückseliger Vater von 23. Kindern, und Stiffter der noch blühenden drey Linien des Königlichen Hauses Brandenburg, nemlich der Preußischen, Bayreuthischen und Anspachischen. Dieser Herr verjagte alle Juden aus der Marck, darum daß der Hof-Jude Lippold seinem Vater in einem Becher Malvasier vergeben; erneuerte 1589. zu Naumburg die Erb-Verbrüderung mit Sachsen und Hessen, und erhielt 1578. die Mitbelehnschafft über Preussen gleichfals zu Warschau. Sein Tod erfolgte d. 8. Jan. 1598. und überkam die Chur sein Sohn Joachimus Fridericus, der in seiner Jugend Ertz-Bischoff von Magdeburg gewesen, nachdem er zuvor Kayser Maximiliano II. in Ungarn Kriegs-Dienste geleistet. Als Churfürst hat er das Pactum Familiae aufgerichtet, Krafft dessen der regierende Churfürst allemal alle Märckische Länder, auch die Neue Marck und das Preussische Lehn nach Hertzogs Alberti Friderici Tode, ingleichen das Hertzogthum Crossen, und den Anfall von Pommern, Mecklenburg, Hollstein, Anhalt sc. ungetheilt allein besitzen, in Francken aber nicht mehr als nur zwey regierende Marggrafen seyn solten. Hernach hat er auch im Jahr 1605. zu Berlin das geheime Raths-Collegium gestifftet, und d. 18. Julii 1608. von der Welt Abschied genommen. Sein ihm nachfolgender Sohn, Churfürst Johannes Sigismundus, kam nicht allein zur Succession in Preussen, womit er zu Warschau belehnet worden, sondern auch nebst Pfaltz-Neuburg in Besitz der Jülichischen Erbschafft, und bekennete sich 1614. d.
dem Reichs-Tage zu Warschau, nach dem der Marggraf Albertus. Groß-Meister des Teutschen Ordens, die Lutherische Religion an- und das Land von Pohlen zu Lehn genommen. Ihm folgte im Jahr 1571. sein ältester Sohn, Johannes Georgius, als Churfürst von Brandenburg, ein glückseliger Vater von 23. Kindern, und Stiffter der noch blühenden drey Linien des Königlichen Hauses Brandenburg, nemlich der Preußischen, Bayreuthischen und Anspachischen. Dieser Herr verjagte alle Juden aus der Marck, darum daß der Hof-Jude Lippold seinem Vater in einem Becher Malvasier vergeben; erneuerte 1589. zu Naumburg die Erb-Verbrüderung mit Sachsen und Hessen, und erhielt 1578. die Mitbelehnschafft über Preussen gleichfals zu Warschau. Sein Tod erfolgte d. 8. Jan. 1598. und überkam die Chur sein Sohn Joachimus Fridericus, der in seiner Jugend Ertz-Bischoff von Magdeburg gewesen, nachdem er zuvor Kayser Maximiliano II. in Ungarn Kriegs-Dienste geleistet. Als Churfürst hat er das Pactum Familiae aufgerichtet, Krafft dessen der regierende Churfürst allemal alle Märckische Länder, auch die Neue Marck und das Preussische Lehn nach Hertzogs Alberti Friderici Tode, ingleichen das Hertzogthum Crossen, und den Anfall von Pommern, Mecklenburg, Hollstein, Anhalt sc. ungetheilt allein besitzen, in Francken aber nicht mehr als nur zwey regierende Marggrafen seyn solten. Hernach hat er auch im Jahr 1605. zu Berlin das geheime Raths-Collegium gestifftet, und d. 18. Julii 1608. von der Welt Abschied genommen. Sein ihm nachfolgender Sohn, Churfürst Johannes Sigismundus, kam nicht allein zur Succession in Preussen, womit er zu Warschau belehnet worden, sondern auch nebst Pfaltz-Neuburg in Besitz der Jülichischen Erbschafft, und bekennete sich 1614. d.
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dem Reichs-Tage zu Warschau, nach dem der Marggraf Albertus. Groß-Meister des Teutschen Ordens, die Lutherische Religion an- und das Land von Pohlen zu Lehn genommen. Ihm folgte im Jahr 1571. sein ältester Sohn, Johannes Georgius, als Churfürst von Brandenburg, ein glückseliger Vater von 23. Kindern, und Stiffter der noch blühenden drey Linien des Königlichen Hauses Brandenburg, nemlich der Preußischen, Bayreuthischen und Anspachischen. Dieser Herr verjagte alle Juden aus der Marck, darum daß der Hof-Jude Lippold seinem Vater in einem Becher Malvasier vergeben; erneuerte 1589. zu Naumburg die Erb-Verbrüderung mit Sachsen und Hessen, und erhielt 1578. die Mitbelehnschafft über Preussen gleichfals zu Warschau. Sein Tod erfolgte d. 8. Jan. 1598. und überkam die Chur sein Sohn Joachimus Fridericus, der in seiner Jugend Ertz-Bischoff von Magdeburg gewesen, nachdem er zuvor Kayser Maximiliano II. in Ungarn Kriegs-Dienste geleistet. Als Churfürst hat er das Pactum Familiae aufgerichtet, Krafft dessen der regierende Churfürst allemal alle Märckische Länder, auch die Neue Marck und das Preussische Lehn nach Hertzogs Alberti Friderici Tode, ingleichen das Hertzogthum Crossen, und den Anfall von Pommern, Mecklenburg, Hollstein, Anhalt sc. ungetheilt allein besitzen, in Francken aber nicht mehr als nur zwey regierende Marggrafen seyn solten. Hernach hat er auch im Jahr 1605. zu Berlin das geheime Raths-Collegium gestifftet, und d. 18. Julii 1608. von der Welt Abschied genommen. Sein ihm nachfolgender Sohn, Churfürst Johannes Sigismundus, kam nicht allein zur Succession in Preussen, womit er zu Warschau belehnet worden, sondern auch nebst Pfaltz-Neuburg in Besitz der Jülichischen Erbschafft, und bekennete sich 1614. d.
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dem Reichs-Tage zu Warschau, nach dem der Marggraf Albertus. Groß-Meister des Teutschen Ordens, die Lutherische Religion an- und das Land von Pohlen zu Lehn genommen. Ihm folgte im Jahr 1571. sein ältester Sohn, Johannes Georgius, als Churfürst von Brandenburg, ein glückseliger Vater von 23. Kindern, und Stiffter der noch blühenden drey Linien des Königlichen Hauses Brandenburg, nemlich der Preußischen, Bayreuthischen und Anspachischen. Dieser Herr verjagte alle Juden aus der Marck, darum daß der Hof-Jude Lippold seinem Vater in einem Becher Malvasier vergeben; erneuerte 1589. zu Naumburg die Erb-Verbrüderung mit Sachsen und Hessen, und erhielt 1578. die Mitbelehnschafft über Preussen gleichfals zu Warschau. Sein Tod erfolgte d. 8. Jan. 1598. und überkam die Chur sein Sohn Joachimus Fridericus, der in seiner Jugend Ertz-Bischoff von Magdeburg gewesen, nachdem er zuvor Kayser Maximiliano II. in Ungarn Kriegs-Dienste geleistet. Als Churfürst hat er das Pactum Familiae aufgerichtet, Krafft dessen der regierende Churfürst allemal alle Märckische Länder, auch die Neue Marck und das Preussische Lehn nach Hertzogs Alberti Friderici Tode, ingleichen das Hertzogthum Crossen, und den Anfall von Pommern, Mecklenburg, Hollstein, Anhalt sc. ungetheilt allein besitzen, in Francken aber nicht mehr als nur zwey regierende Marggrafen seyn solten. Hernach hat er auch im Jahr 1605. zu Berlin das geheime Raths-Collegium gestifftet, und d. 18. Julii 1608. von der Welt Abschied genommen. Sein ihm nachfolgender Sohn, Churfürst Johannes Sigismundus, kam nicht allein zur Succession in Preussen, womit er zu Warschau belehnet worden, sondern auch nebst Pfaltz-Neuburg in Besitz der Jülichischen Erbschafft, und bekennete sich 1614. d.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/57>, abgerufen am 26.11.2024.
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