Jahr 1471. sein Nachfolger in der Chur sein jügerer und um das gantze Teutsche Reich höchstverdienter Bruder, Albertus Achilles, der die Erb-Verbrüderung zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen im Jahr 1473. schliessen helffen, und eben zu Franckfurth am Mayn gestorben, als Maximilianus I. zum Römischen Könige im Jahr 1486. erwählet worden. Dessen ältester Sohn, Johannes I. wegen seiner Beredtsamkeit Cicero Germaniae genannt, erhielt die Chur; die jügern aber, Fridericus und Sigismundus, bekamen das Marggrafthum Anspach und Bayreuth, wiewol der letztere ohne Gemahlin gestorben.
§. 7. Johannes I. stellete am ersten in der Marck sein Hof-Lager an, und erhielt 1498. vom Pabst das Recht, eine hohe Schule zu Franckfurth an der Oder aufzurichten, starb aber folgendes Jahr. Sein Sohn, Joachimus I. Churfürst zu Brandenburg, war damals im sechzehenden Jahr, als er die Regierung antrat, wegen seiner Weisheit aber der Teutsche Nestor genannt, prophezeyte seinem Hause die Königliche Würde, richtete die Universität zu Franckfurth an der Oder im Jahr 1506. auf, zog im Jahr 1524. die Grafschafft Ruppin als ein erledigtes Lehn ein, halff König Carln in Spanien zum Kayferthum befördern, war aber des sel. Lutheri vorgenommenen Reformation sehr zuwider; hingegen bekennte sich sein ihm im Jahre 1535. nachfolgender ältester Sohn und Churfürst, Joachimus II. der Teutsche Hector zugenahmt, und dessen Bruder Johannes I. Sapiens öffentlich zu der Lutherischen Lehre, brachte im Jahr 1538. das Schlesische Hertzogthum Crossen an sein Haus, bauete das Churfürstliche Schloß zu Cölln an der Spree, und erhielt im Jahr 1569. vom König Sigismundo Augusto in Pohlen die Mitbelehnschafft über Preussen auf
Jahr 1471. sein Nachfolger in der Chur sein jügerer und um das gantze Teutsche Reich höchstverdienter Bruder, Albertus Achilles, der die Erb-Verbrüderung zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen im Jahr 1473. schliessen helffen, und eben zu Franckfurth am Mayn gestorben, als Maximilianus I. zum Römischen Könige im Jahr 1486. erwählet worden. Dessen ältester Sohn, Johannes I. wegen seiner Beredtsamkeit Cicero Germaniae genannt, erhielt die Chur; die jügern aber, Fridericus und Sigismundus, bekamen das Marggrafthum Anspach und Bayreuth, wiewol der letztere ohne Gemahlin gestorben.
§. 7. Johannes I. stellete am ersten in der Marck sein Hof-Lager an, und erhielt 1498. vom Pabst das Recht, eine hohe Schule zu Franckfurth an der Oder aufzurichten, starb aber folgendes Jahr. Sein Sohn, Joachimus I. Churfürst zu Brandenburg, war damals im sechzehenden Jahr, als er die Regierung antrat, wegen seiner Weisheit aber der Teutsche Nestor genannt, prophezeyte seinem Hause die Königliche Würde, richtete die Universität zu Franckfurth an der Oder im Jahr 1506. auf, zog im Jahr 1524. die Grafschafft Ruppin als ein erledigtes Lehn ein, halff König Carln in Spanien zum Kayferthum befördern, war aber des sel. Lutheri vorgenommenen Reformation sehr zuwider; hingegen bekennte sich sein ihm im Jahre 1535. nachfolgender ältester Sohn und Churfürst, Joachimus II. der Teutsche Hector zugenahmt, und dessen Bruder Johannes I. Sapiens öffentlich zu der Lutherischen Lehre, brachte im Jahr 1538. das Schlesische Hertzogthum Crossen an sein Haus, bauete das Churfürstliche Schloß zu Cölln an der Spree, und erhielt im Jahr 1569. vom König Sigismundo Augusto in Pohlen die Mitbelehnschafft über Preussen auf
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0056"n="36"/>
Jahr 1471. sein Nachfolger in der Chur sein jügerer und um das gantze Teutsche Reich höchstverdienter Bruder, Albertus Achilles, der die Erb-Verbrüderung zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen im Jahr 1473. schliessen helffen, und eben zu Franckfurth am Mayn gestorben, als Maximilianus I. zum Römischen Könige im Jahr 1486. erwählet worden. Dessen ältester Sohn, Johannes I. wegen seiner Beredtsamkeit Cicero Germaniae genannt, erhielt die Chur; die jügern aber, Fridericus und Sigismundus, bekamen das Marggrafthum Anspach und Bayreuth, wiewol der letztere ohne Gemahlin gestorben.</p><p>§. 7. Johannes I. stellete am ersten in der Marck sein Hof-Lager an, und erhielt 1498. vom Pabst das Recht, eine hohe Schule zu Franckfurth an der Oder aufzurichten, starb aber folgendes Jahr. Sein Sohn, Joachimus I. Churfürst zu Brandenburg, war damals im sechzehenden Jahr, als er die Regierung antrat, wegen seiner Weisheit aber der Teutsche Nestor genannt, prophezeyte seinem Hause die Königliche Würde, richtete die Universität zu Franckfurth an der Oder im Jahr 1506. auf, zog im Jahr 1524. die Grafschafft Ruppin als ein erledigtes Lehn ein, halff König Carln in Spanien zum Kayferthum befördern, war aber des sel. Lutheri vorgenommenen Reformation sehr zuwider; hingegen bekennte sich sein ihm im Jahre 1535. nachfolgender ältester Sohn und Churfürst, Joachimus II. der Teutsche Hector zugenahmt, und dessen Bruder Johannes I. Sapiens öffentlich zu der Lutherischen Lehre, brachte im Jahr 1538. das Schlesische Hertzogthum Crossen an sein Haus, bauete das Churfürstliche Schloß zu Cölln an der Spree, und erhielt im Jahr 1569. vom König Sigismundo Augusto in Pohlen die Mitbelehnschafft über Preussen auf
</p></div></body></text></TEI>
[36/0056]
Jahr 1471. sein Nachfolger in der Chur sein jügerer und um das gantze Teutsche Reich höchstverdienter Bruder, Albertus Achilles, der die Erb-Verbrüderung zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen im Jahr 1473. schliessen helffen, und eben zu Franckfurth am Mayn gestorben, als Maximilianus I. zum Römischen Könige im Jahr 1486. erwählet worden. Dessen ältester Sohn, Johannes I. wegen seiner Beredtsamkeit Cicero Germaniae genannt, erhielt die Chur; die jügern aber, Fridericus und Sigismundus, bekamen das Marggrafthum Anspach und Bayreuth, wiewol der letztere ohne Gemahlin gestorben.
§. 7. Johannes I. stellete am ersten in der Marck sein Hof-Lager an, und erhielt 1498. vom Pabst das Recht, eine hohe Schule zu Franckfurth an der Oder aufzurichten, starb aber folgendes Jahr. Sein Sohn, Joachimus I. Churfürst zu Brandenburg, war damals im sechzehenden Jahr, als er die Regierung antrat, wegen seiner Weisheit aber der Teutsche Nestor genannt, prophezeyte seinem Hause die Königliche Würde, richtete die Universität zu Franckfurth an der Oder im Jahr 1506. auf, zog im Jahr 1524. die Grafschafft Ruppin als ein erledigtes Lehn ein, halff König Carln in Spanien zum Kayferthum befördern, war aber des sel. Lutheri vorgenommenen Reformation sehr zuwider; hingegen bekennte sich sein ihm im Jahre 1535. nachfolgender ältester Sohn und Churfürst, Joachimus II. der Teutsche Hector zugenahmt, und dessen Bruder Johannes I. Sapiens öffentlich zu der Lutherischen Lehre, brachte im Jahr 1538. das Schlesische Hertzogthum Crossen an sein Haus, bauete das Churfürstliche Schloß zu Cölln an der Spree, und erhielt im Jahr 1569. vom König Sigismundo Augusto in Pohlen die Mitbelehnschafft über Preussen auf
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/56>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.