§. 1. Das Reichs-Gräfliche Haus der Kolben von Wartemberg ist uralten Herkommens, und mit dem Schencken-Amt des H. Röm. Reichs, als auch Ertz-Schencken-Amt des Königreichs Böheim versehen gewesen; auch verwaltete schon zu Zeiten Kaysers Ludwigs des Bayern Conrad Kolb von Wartemberg das Reichs-Hof-Richter-Amt zu Rothweil, ingleichen Egnolff Kolb von Wartemberg unter Kayser Ruperto.
§. 2. Die Böhmische Linie der Kolben von Wartemberg hat gleichfals gar offt das Königliche Burggrafen-Amt daselbst verrichtet, auch Christophorus Kolb von Wartemberg sich an Königs Georgii von Podiebrad Schwester, ingleichen Hans Georg Kolb Freyherr von Wartemberg an die Pfaltzgräfin zu Sultzbach Sabinam vermählet; allein der gantze Zweig ist in den Troublen des dreyßigjährigen Krieges erloschen.
§. 3. Also blühet nur noch die Pfältzische Linie, aus welcher Conrad der IV. Kolb von Wartemberg Pfältzischer Ober-Amimann zu Kayserslautern, und dessen Söhne, Johann Casimir Fürstl. Pfaltz-Simmerischer geh. Rath, Statthalter zu Kayserslautern, auch 1629. zu Zweybrücken, endlich Chur-Pfältzischer geh. Rath, Conrad der V. Kolb von Wartemberg aber Chur-Pfältzischer Oberster und Burggraf zu Starckenberg gewesen, die allerseits vor und bey der Unruhe des dreyßigjährigen Krieges dem Hause Pfaltz auch mit Zusetzung ihres Vermögens beständige treue Dienste geleistet.
§. 4. Vorgedachter Johann Casimir Kolb von Wartemberg verließ bey seinem d. 22. Sept. 1667. erfolgten tödtlichen Hintritt zwey Söhne, von denen der jüngere
Historische Anmerckungen.
§. 1. Das Reichs-Gräfliche Haus der Kolben von Wartemberg ist uralten Herkommens, und mit dem Schencken-Amt des H. Röm. Reichs, als auch Ertz-Schencken-Amt des Königreichs Böheim versehen gewesen; auch verwaltete schon zu Zeiten Kaysers Ludwigs des Bayern Conrad Kolb von Wartemberg das Reichs-Hof-Richter-Amt zu Rothweil, ingleichen Egnolff Kolb von Wartemberg unter Kayser Ruperto.
§. 2. Die Böhmische Linie der Kolben von Wartemberg hat gleichfals gar offt das Königliche Burggrafen-Amt daselbst verrichtet, auch Christophorus Kolb von Wartemberg sich an Königs Georgii von Podiebrad Schwester, ingleichen Hans Georg Kolb Freyherr von Wartemberg an die Pfaltzgräfin zu Sultzbach Sabinam vermählet; allein der gantze Zweig ist in den Troublen des dreyßigjährigen Krieges erloschen.
§. 3. Also blühet nur noch die Pfältzische Linie, aus welcher Conrad der IV. Kolb von Wartemberg Pfältzischer Ober-Amimann zu Kayserslautern, und dessen Söhne, Johann Casimir Fürstl. Pfaltz-Simmerischer geh. Rath, Statthalter zu Kayserslautern, auch 1629. zu Zweybrücken, endlich Chur-Pfältzischer geh. Rath, Conrad der V. Kolb von Wartemberg aber Chur-Pfältzischer Oberster und Burggraf zu Starckenberg gewesen, die allerseits vor und bey der Unruhe des dreyßigjährigen Krieges dem Hause Pfaltz auch mit Zusetzung ihres Vermögens beständige treue Dienste geleistet.
§. 4. Vorgedachter Johann Casimir Kolb von Wartemberg verließ bey seinem d. 22. Sept. 1667. erfolgten tödtlichen Hintritt zwey Söhne, von denen der jüngere
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Historische Anmerckungen.
§. 1. Das Reichs-Gräfliche Haus der Kolben von Wartemberg ist uralten Herkommens, und mit dem Schencken-Amt des H. Röm. Reichs, als auch Ertz-Schencken-Amt des Königreichs Böheim versehen gewesen; auch verwaltete schon zu Zeiten Kaysers Ludwigs des Bayern Conrad Kolb von Wartemberg das Reichs-Hof-Richter-Amt zu Rothweil, ingleichen Egnolff Kolb von Wartemberg unter Kayser Ruperto.
§. 2. Die Böhmische Linie der Kolben von Wartemberg hat gleichfals gar offt das Königliche Burggrafen-Amt daselbst verrichtet, auch Christophorus Kolb von Wartemberg sich an Königs Georgii von Podiebrad Schwester, ingleichen Hans Georg Kolb Freyherr von Wartemberg an die Pfaltzgräfin zu Sultzbach Sabinam vermählet; allein der gantze Zweig ist in den Troublen des dreyßigjährigen Krieges erloschen.
§. 3. Also blühet nur noch die Pfältzische Linie, aus welcher Conrad der IV. Kolb von Wartemberg Pfältzischer Ober-Amimann zu Kayserslautern, und dessen Söhne, Johann Casimir Fürstl. Pfaltz-Simmerischer geh. Rath, Statthalter zu Kayserslautern, auch 1629. zu Zweybrücken, endlich Chur-Pfältzischer geh. Rath, Conrad der V. Kolb von Wartemberg aber Chur-Pfältzischer Oberster und Burggraf zu Starckenberg gewesen, die allerseits vor und bey der Unruhe des dreyßigjährigen Krieges dem Hause Pfaltz auch mit Zusetzung ihres Vermögens beständige treue Dienste geleistet.
§. 4. Vorgedachter Johann Casimir Kolb von Wartemberg verließ bey seinem d. 22. Sept. 1667. erfolgten tödtlichen Hintritt zwey Söhne, von denen der jüngere
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 494. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/514>, abgerufen am 23.11.2024.
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