lichen Testaments vier besondere Häuser gestifftet: Johannes Georgius II. als der Aelteste behielt die Chur; Augustus wurde Stamm-Vater der Weissenfelsischen, Christianus der Merseburgischen, und Mauritius der Zeitzischen Linie, von welchen wir besonders in der IV. Abtheilung dieses j. Cap. reden.
§. 10 Nach dem im Jahre 1680. d. 22. Aug. erfolgten Tode Churfürsts Johannis Georgii II. der die Streitigkeiten mit dem Hause Sachsen-Lauenburg geendiget, kam zur Chur sein einiger Herr Sohn, Johannes Georgius III. der bey dem Entsatz der von den Türcken belagerten Stadt Wien 1683. einen unsterblichen Nachruhm erworben, auch gegen die Frantzosen am Rhein Helden-Thaten verrichtet, endlich im Feldzuge selbst 1691. d. 12. Sept. zu Tübingen gestorben. Sein ältester Herr Sohn und Nachfolger, Churfürst Johannes Georgius IV. regierte nur bis auf d. 27. Apr. 1694. da Ihn der Tod aus der Welt abforderte. Es übernahm demnach die Regierung Dessen noch lebender Herr Bruder, Fridericus Augustus, als Churfürst, der in den vorigen Türcken-Kriegen einen so grossen Namen verdienet, daß Ihn auch die Pohlen 27. Junii d. 1697. zu ihrem Könige erwählet, nach dem Er sich vorhero zur Römisch-Catholischen Religion bekennet.
11. Ein Churfürst von Sachsen ist der Dritte Weltliche Churfürst und des H. R. R, Ertz-Marschall. Er führet das Directorium auf dem Reichs-Tage in Sachen, so die Protestantische Religion angehen, und nach dem Tode eines Römischen Kaysers des H. R. Reichs Vicariat, in denjenigen Kreissen, wo Sachsen-Recht gebräuchlich. Er trägt auch bey solenner Procession dem Kayser Caroli M. blosses Schwerdt vor.
lichen Testaments vier besondere Häuser gestifftet: Johannes Georgius II. als der Aelteste behielt die Chur; Augustus wurde Stamm-Vater der Weissenfelsischen, Christianus der Merseburgischen, und Mauritius der Zeitzischen Linie, von welchen wir besonders in der IV. Abtheilung dieses j. Cap. reden.
§. 10 Nach dem im Jahre 1680. d. 22. Aug. erfolgten Tode Churfürsts Johannis Georgii II. der die Streitigkeiten mit dem Hause Sachsen-Lauenburg geendiget, kam zur Chur sein einiger Herr Sohn, Johannes Georgius III. der bey dem Entsatz der von den Türcken belagerten Stadt Wien 1683. einen unsterblichen Nachruhm erworben, auch gegen die Frantzosen am Rhein Helden-Thaten verrichtet, endlich im Feldzuge selbst 1691. d. 12. Sept. zu Tübingen gestorben. Sein ältester Herr Sohn und Nachfolger, Churfürst Johannes Georgius IV. regierte nur bis auf d. 27. Apr. 1694. da Ihn der Tod aus der Welt abforderte. Es übernahm demnach die Regierung Dessen noch lebender Herr Bruder, Fridericus Augustus, als Churfürst, der in den vorigen Türcken-Kriegen einen so grossen Namen verdienet, daß Ihn auch die Pohlen 27. Junii d. 1697. zu ihrem Könige erwählet, nach dem Er sich vorhero zur Römisch-Catholischen Religion bekennet.
11. Ein Churfürst von Sachsen ist der Dritte Weltliche Churfürst und des H. R. R, Ertz-Marschall. Er führet das Directorium auf dem Reichs-Tage in Sachen, so die Protestantische Religion angehen, und nach dem Tode eines Römischen Kaysers des H. R. Reichs Vicariat, in denjenigen Kreissen, wo Sachsen-Recht gebräuchlich. Er trägt auch bey solenner Procession dem Kayser Caroli M. blosses Schwerdt vor.
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lichen Testaments vier besondere Häuser gestifftet: Johannes Georgius II. als der Aelteste behielt die Chur; Augustus wurde Stamm-Vater der Weissenfelsischen, Christianus der Merseburgischen, und Mauritius der Zeitzischen Linie, von welchen wir besonders in der IV. Abtheilung dieses j. Cap. reden.</p><p>§. 10 Nach dem im Jahre 1680. d. 22. Aug. erfolgten Tode Churfürsts Johannis Georgii II. der die Streitigkeiten mit dem Hause Sachsen-Lauenburg geendiget, kam zur Chur sein einiger Herr Sohn, Johannes Georgius III. der bey dem Entsatz der von den Türcken belagerten Stadt Wien 1683. einen unsterblichen Nachruhm erworben, auch gegen die Frantzosen am Rhein Helden-Thaten verrichtet, endlich im Feldzuge selbst 1691. d. 12. Sept. zu Tübingen gestorben. Sein ältester Herr Sohn und Nachfolger, Churfürst Johannes Georgius IV. regierte nur bis auf d. 27. Apr. 1694. da Ihn der Tod aus der Welt abforderte. Es übernahm demnach die Regierung Dessen noch lebender Herr Bruder, Fridericus Augustus, als Churfürst, der in den vorigen Türcken-Kriegen einen so grossen Namen verdienet, daß Ihn auch die Pohlen 27. Junii d. 1697. zu ihrem Könige erwählet, nach dem Er sich vorhero zur Römisch-Catholischen Religion bekennet.</p><p>11. Ein Churfürst von Sachsen ist der Dritte Weltliche Churfürst und des H. R. R, Ertz-Marschall. Er führet das Directorium auf dem Reichs-Tage in Sachen, so die Protestantische Religion angehen, und nach dem Tode eines Römischen Kaysers des H. R. Reichs Vicariat, in denjenigen Kreissen, wo Sachsen-Recht gebräuchlich. Er trägt auch bey solenner Procession dem Kayser Caroli M. blosses Schwerdt vor.</p></div></body></text></TEI>
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lichen Testaments vier besondere Häuser gestifftet: Johannes Georgius II. als der Aelteste behielt die Chur; Augustus wurde Stamm-Vater der Weissenfelsischen, Christianus der Merseburgischen, und Mauritius der Zeitzischen Linie, von welchen wir besonders in der IV. Abtheilung dieses j. Cap. reden.
§. 10 Nach dem im Jahre 1680. d. 22. Aug. erfolgten Tode Churfürsts Johannis Georgii II. der die Streitigkeiten mit dem Hause Sachsen-Lauenburg geendiget, kam zur Chur sein einiger Herr Sohn, Johannes Georgius III. der bey dem Entsatz der von den Türcken belagerten Stadt Wien 1683. einen unsterblichen Nachruhm erworben, auch gegen die Frantzosen am Rhein Helden-Thaten verrichtet, endlich im Feldzuge selbst 1691. d. 12. Sept. zu Tübingen gestorben. Sein ältester Herr Sohn und Nachfolger, Churfürst Johannes Georgius IV. regierte nur bis auf d. 27. Apr. 1694. da Ihn der Tod aus der Welt abforderte. Es übernahm demnach die Regierung Dessen noch lebender Herr Bruder, Fridericus Augustus, als Churfürst, der in den vorigen Türcken-Kriegen einen so grossen Namen verdienet, daß Ihn auch die Pohlen 27. Junii d. 1697. zu ihrem Könige erwählet, nach dem Er sich vorhero zur Römisch-Catholischen Religion bekennet.
11. Ein Churfürst von Sachsen ist der Dritte Weltliche Churfürst und des H. R. R, Ertz-Marschall. Er führet das Directorium auf dem Reichs-Tage in Sachen, so die Protestantische Religion angehen, und nach dem Tode eines Römischen Kaysers des H. R. Reichs Vicariat, in denjenigen Kreissen, wo Sachsen-Recht gebräuchlich. Er trägt auch bey solenner Procession dem Kayser Caroli M. blosses Schwerdt vor.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/50>, abgerufen am 21.11.2024.
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