Sivershausen mit Marggraf Albrecht von Brandenburg bekommen, in der Blüte seiner Jahre, ohne Hinterlassung einiger Erben.
§. 8. Es gedachte damals der gewesene Churfürst Johannes Fridericus die Chur wieder auf sich und seine Ernestinische Linie zu bringen, aber vergeblich, denn Mauritii Bruder, Augustus, erhielt dieselbige, und besänfftigte seinen Vetter durch einen Vergleich; als auch dessen hinterlassener Sohn, Hertzog Johann Friedrich zu Gotha, mit Gewalt sich zu widersetzen getrachtet, verfiel er in die Neichs-Acht; der Churfürst übernahm die Execution, bekam ihn gefangen, man lieferte ihn dem Kayser aus, da er in der Gefängniß 1595. zu Neustadt in Oesterreich sein Leben beschliessen müssen. Diesem Churfürsten Augusto hat man die Formulam Concordiae, auch den Codicem Juris Saxonici zu dancken, so daß er für die geist- und leibliche Wohlfarth seiner Länder mit Ernst bemüht gewesen. Ihm folgte 1586. sein Sohn Christianus I. als Churfürst, der aber nur bis auf das 1591. Jahr regierte, und unmündige Kinder verließ, von welchen der älteste Sohn Christianus II. Churfürst von Sachsen, gleichfals kein grosses Alter erreichet, sondern da er 1611. an einem Schlagflusse gestorben, die Chur seinem mittlern Herrn Bruder, Johanni Georgio I. überlassen.
§. 9. Unter diesem Herrn find die betrübten Zeiten des dreyßigjährigen Krieges eingefallen, in welchem er dem auf allen Seiten bedrängten Hause Oesterreich nachdrückliche Hülffe geleistet, Böhmen und Schlesien erhalten helffen, selbst aber wegen vieler aufgewendeten Kriegs-Unkosten für sich und sein Haus die Marggrafschaft Ober- und Nieder-Lausitz erhalten. Seine im Jahr 1656. hinterlassene vier Söhne haben Kraft väter-
Sivershausen mit Marggraf Albrecht von Brandenburg bekommen, in der Blüte seiner Jahre, ohne Hinterlassung einiger Erben.
§. 8. Es gedachte damals der gewesene Churfürst Johannes Fridericus die Chur wieder auf sich und seine Ernestinische Linie zu bringen, aber vergeblich, denn Mauritii Bruder, Augustus, erhielt dieselbige, und besänfftigte seinen Vetter durch einen Vergleich; als auch dessen hinterlassener Sohn, Hertzog Johann Friedrich zu Gotha, mit Gewalt sich zu widersetzen getrachtet, verfiel er in die Neichs-Acht; der Churfürst übernahm die Execution, bekam ihn gefangen, man lieferte ihn dem Kayser aus, da er in der Gefängniß 1595. zu Neustadt in Oesterreich sein Leben beschliessen müssen. Diesem Churfürsten Augusto hat man die Formulam Concordiae, auch den Codicem Juris Saxonici zu dancken, so daß er für die geist- und leibliche Wohlfarth seiner Länder mit Ernst bemüht gewesen. Ihm folgte 1586. sein Sohn Christianus I. als Churfürst, der aber nur bis auf das 1591. Jahr regierte, und unmündige Kinder verließ, von welchen der älteste Sohn Christianus II. Churfürst von Sachsen, gleichfals kein grosses Alter erreichet, sondern da er 1611. an einem Schlagflusse gestorben, die Chur seinem mittlern Herrn Bruder, Johanni Georgio I. überlassen.
§. 9. Unter diesem Herrn find die betrübten Zeiten des dreyßigjährigen Krieges eingefallen, in welchem er dem auf allen Seiten bedrängten Hause Oesterreich nachdrückliche Hülffe geleistet, Böhmen und Schlesien erhalten helffen, selbst aber wegen vieler aufgewendeten Kriegs-Unkosten für sich und sein Haus die Marggrafschaft Ober- und Nieder-Lausitz erhalten. Seine im Jahr 1656. hinterlassene vier Söhne haben Kraft väter-
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Sivershausen mit Marggraf Albrecht von Brandenburg bekommen, in der Blüte seiner Jahre, ohne Hinterlassung einiger Erben.</p><p>§. 8. Es gedachte damals der gewesene Churfürst Johannes Fridericus die Chur wieder auf sich und seine Ernestinische Linie zu bringen, aber vergeblich, denn Mauritii Bruder, Augustus, erhielt dieselbige, und besänfftigte seinen Vetter durch einen Vergleich; als auch dessen hinterlassener Sohn, Hertzog Johann Friedrich zu Gotha, mit Gewalt sich zu widersetzen getrachtet, verfiel er in die Neichs-Acht; der Churfürst übernahm die Execution, bekam ihn gefangen, man lieferte ihn dem Kayser aus, da er in der Gefängniß 1595. zu Neustadt in Oesterreich sein Leben beschliessen müssen. Diesem Churfürsten Augusto hat man die Formulam Concordiae, auch den Codicem Juris Saxonici zu dancken, so daß er für die geist- und leibliche Wohlfarth seiner Länder mit Ernst bemüht gewesen. Ihm folgte 1586. sein Sohn Christianus I. als Churfürst, der aber nur bis auf das 1591. Jahr regierte, und unmündige Kinder verließ, von welchen der älteste Sohn Christianus II. Churfürst von Sachsen, gleichfals kein grosses Alter erreichet, sondern da er 1611. an einem Schlagflusse gestorben, die Chur seinem mittlern Herrn Bruder, Johanni Georgio I. überlassen.</p><p>§. 9. Unter diesem Herrn find die betrübten Zeiten des dreyßigjährigen Krieges eingefallen, in welchem er dem auf allen Seiten bedrängten Hause Oesterreich nachdrückliche Hülffe geleistet, Böhmen und Schlesien erhalten helffen, selbst aber wegen vieler aufgewendeten Kriegs-Unkosten für sich und sein Haus die Marggrafschaft Ober- und Nieder-Lausitz erhalten. Seine im Jahr 1656. hinterlassene vier Söhne haben Kraft väter-
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Sivershausen mit Marggraf Albrecht von Brandenburg bekommen, in der Blüte seiner Jahre, ohne Hinterlassung einiger Erben.
§. 8. Es gedachte damals der gewesene Churfürst Johannes Fridericus die Chur wieder auf sich und seine Ernestinische Linie zu bringen, aber vergeblich, denn Mauritii Bruder, Augustus, erhielt dieselbige, und besänfftigte seinen Vetter durch einen Vergleich; als auch dessen hinterlassener Sohn, Hertzog Johann Friedrich zu Gotha, mit Gewalt sich zu widersetzen getrachtet, verfiel er in die Neichs-Acht; der Churfürst übernahm die Execution, bekam ihn gefangen, man lieferte ihn dem Kayser aus, da er in der Gefängniß 1595. zu Neustadt in Oesterreich sein Leben beschliessen müssen. Diesem Churfürsten Augusto hat man die Formulam Concordiae, auch den Codicem Juris Saxonici zu dancken, so daß er für die geist- und leibliche Wohlfarth seiner Länder mit Ernst bemüht gewesen. Ihm folgte 1586. sein Sohn Christianus I. als Churfürst, der aber nur bis auf das 1591. Jahr regierte, und unmündige Kinder verließ, von welchen der älteste Sohn Christianus II. Churfürst von Sachsen, gleichfals kein grosses Alter erreichet, sondern da er 1611. an einem Schlagflusse gestorben, die Chur seinem mittlern Herrn Bruder, Johanni Georgio I. überlassen.
§. 9. Unter diesem Herrn find die betrübten Zeiten des dreyßigjährigen Krieges eingefallen, in welchem er dem auf allen Seiten bedrängten Hause Oesterreich nachdrückliche Hülffe geleistet, Böhmen und Schlesien erhalten helffen, selbst aber wegen vieler aufgewendeten Kriegs-Unkosten für sich und sein Haus die Marggrafschaft Ober- und Nieder-Lausitz erhalten. Seine im Jahr 1656. hinterlassene vier Söhne haben Kraft väter-
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/49>, abgerufen am 23.11.2024.
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