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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Mariam zur Mutter gehabt, wessentwegen sein Vater den mittlern Sohn den Böhmen, den jüngern aber den Reussen nannte, von welchen jener ohne Erben gestorben, stammen von denen alten Grafen zu Osterode her, von welchen Henricus III. an Kaysers Friderici I. Hofe Hof-Marschall gewesen, sich von GOttes Gnaden und des H. Röm. Reichs Voigt, auch Beschützer des Voigtlandes geschrieben.

§. 2. Dessen Gemahlin Bertha war eine Printzeßin aus Kärnthen, Kaysers Henrici VI. nahe Verwandtin, und die hat den Namen Heinrich ihren Kindern und Nachkommen durch ein ewiges Pactum Familiae beygeleget.

§. 3. Von ihren Enckeln hat Henricus Senior den Stamm der Burggrafen zu Meissen, Henricus Junior aber den Stamm der Grafen von Reussen aufgerichtet.

§. 4. Nemlich im Jahr 1428. erhub Kayser Sigismundus Henricum I. Seniorem, Voigt zu Plauen, und des H. Röm. Reichs Hof-Richter, zum Fürsten des H. R. Reichs, Burggrafen zu Meissen, und Grafen zu Hartenstein; dessen Enckel Henricus III. war Königs Wladislai in Böheim Land-Voigt in der Lausitz, und Henricus V. Kaysers Ferdinandi I. geheimer Rath und Oberster Cantzler in Böheim; allein dessen jüngerer Sohn Henricus VII. ging d. 22. Jan. 1572. ohne von zwey Gemahlinnen Erben zu hinterlassen, aus der Welt, und beschloß die Fürstliche Linie der Burggrafen zu Meissen aus dem Geschlechte der Herren zu Plauen.

§. 5. Desto erwünschter blühen hingegen annoch seine anverwandten Linien derer Grafen Reussen zu Plauen, so vorerwähnter Massen Henricus Junior gestifftet, von dessen Söhnen der jüngere Landgrafens Friderici Severi in Thüringen Vormund, auch Statthalter und Lands-

Mariam zur Mutter gehabt, wessentwegen sein Vater den mittlern Sohn den Böhmen, den jüngern aber den Reussen nannte, von welchen jener ohne Erben gestorben, stammen von denen alten Grafen zu Osterode her, von welchen Henricus III. an Kaysers Friderici I. Hofe Hof-Marschall gewesen, sich von GOttes Gnaden und des H. Röm. Reichs Voigt, auch Beschützer des Voigtlandes geschrieben.

§. 2. Dessen Gemahlin Bertha war eine Printzeßin aus Kärnthen, Kaysers Henrici VI. nahe Verwandtin, und die hat den Namen Heinrich ihren Kindern und Nachkommen durch ein ewiges Pactum Familiae beygeleget.

§. 3. Von ihren Enckeln hat Henricus Senior den Stamm der Burggrafen zu Meissen, Henricus Junior aber den Stamm der Grafen von Reussen aufgerichtet.

§. 4. Nemlich im Jahr 1428. erhub Kayser Sigismundus Henricum I. Seniorem, Voigt zu Plauen, und des H. Röm. Reichs Hof-Richter, zum Fürsten des H. R. Reichs, Burggrafen zu Meissen, und Grafen zu Hartenstein; dessen Enckel Henricus III. war Königs Wladislai in Böheim Land-Voigt in der Lausitz, und Henricus V. Kaysers Ferdinandi I. geheimer Rath und Oberster Cantzler in Böheim; allein dessen jüngerer Sohn Henricus VII. ging d. 22. Jan. 1572. ohne von zwey Gemahlinnen Erben zu hinterlassen, aus der Welt, und beschloß die Fürstliche Linie der Burggrafen zu Meissen aus dem Geschlechte der Herren zu Plauen.

§. 5. Desto erwünschter blühen hingegen annoch seine anverwandten Linien derer Grafen Reussen zu Plauen, so vorerwähnter Massen Henricus Junior gestifftet, von dessen Söhnen der jüngere Landgrafens Friderici Severi in Thüringen Vormund, auch Statthalter und Lands-

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        <p>§. 2. Dessen Gemahlin Bertha war eine Printzeßin aus Kärnthen, Kaysers Henrici                      VI. nahe Verwandtin, und die hat den Namen Heinrich ihren Kindern und Nachkommen                      durch ein ewiges Pactum Familiae beygeleget.</p>
        <p>§. 3. Von ihren Enckeln hat Henricus Senior den Stamm der Burggrafen zu Meissen,                      Henricus Junior aber den Stamm der Grafen von Reussen aufgerichtet.</p>
        <p>§. 4. Nemlich im Jahr 1428. erhub Kayser Sigismundus Henricum I. Seniorem, Voigt                      zu Plauen, und des H. Röm. Reichs Hof-Richter, zum Fürsten des H. R. Reichs,                      Burggrafen zu Meissen, und Grafen zu Hartenstein; dessen Enckel Henricus III.                      war Königs Wladislai in Böheim Land-Voigt in der Lausitz, und Henricus V.                      Kaysers Ferdinandi I. geheimer Rath und Oberster Cantzler in Böheim; allein                      dessen jüngerer Sohn Henricus VII. ging d. 22. Jan. 1572. ohne von zwey                      Gemahlinnen Erben zu hinterlassen, aus der Welt, und beschloß die Fürstliche                      Linie der Burggrafen zu Meissen aus dem Geschlechte der Herren zu Plauen.</p>
        <p>§. 5. Desto erwünschter blühen hingegen annoch seine anverwandten Linien derer                      Grafen Reussen zu Plauen, so vorerwähnter Massen Henricus Junior gestifftet, von                      dessen Söhnen der jüngere Landgrafens Friderici Severi in Thüringen Vormund,                      auch Statthalter und Lands-
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[468/0488] Mariam zur Mutter gehabt, wessentwegen sein Vater den mittlern Sohn den Böhmen, den jüngern aber den Reussen nannte, von welchen jener ohne Erben gestorben, stammen von denen alten Grafen zu Osterode her, von welchen Henricus III. an Kaysers Friderici I. Hofe Hof-Marschall gewesen, sich von GOttes Gnaden und des H. Röm. Reichs Voigt, auch Beschützer des Voigtlandes geschrieben. §. 2. Dessen Gemahlin Bertha war eine Printzeßin aus Kärnthen, Kaysers Henrici VI. nahe Verwandtin, und die hat den Namen Heinrich ihren Kindern und Nachkommen durch ein ewiges Pactum Familiae beygeleget. §. 3. Von ihren Enckeln hat Henricus Senior den Stamm der Burggrafen zu Meissen, Henricus Junior aber den Stamm der Grafen von Reussen aufgerichtet. §. 4. Nemlich im Jahr 1428. erhub Kayser Sigismundus Henricum I. Seniorem, Voigt zu Plauen, und des H. Röm. Reichs Hof-Richter, zum Fürsten des H. R. Reichs, Burggrafen zu Meissen, und Grafen zu Hartenstein; dessen Enckel Henricus III. war Königs Wladislai in Böheim Land-Voigt in der Lausitz, und Henricus V. Kaysers Ferdinandi I. geheimer Rath und Oberster Cantzler in Böheim; allein dessen jüngerer Sohn Henricus VII. ging d. 22. Jan. 1572. ohne von zwey Gemahlinnen Erben zu hinterlassen, aus der Welt, und beschloß die Fürstliche Linie der Burggrafen zu Meissen aus dem Geschlechte der Herren zu Plauen. §. 5. Desto erwünschter blühen hingegen annoch seine anverwandten Linien derer Grafen Reussen zu Plauen, so vorerwähnter Massen Henricus Junior gestifftet, von dessen Söhnen der jüngere Landgrafens Friderici Severi in Thüringen Vormund, auch Statthalter und Lands-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 468. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/488>, abgerufen am 28.11.2024.